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Zeugenfragebogen erhalten – Was ist jetzt zu tun?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was ist ein Zeugenfragebogen und wer bekommt ihn?

Der Zeugenfragebogen trifft in der Regel vor dem Bußgeldbescheid ein
Der Zeugenfragebogen trifft in der Regel vor dem Bußgeldbescheid ein

In der Regel trifft vor dem Bußgeldbescheid der sogenannte Anhörungsbogen ein. Und zwar immer dann, wenn ein Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht. Sie haben aber einen Zeugenfragebogen im Briefkasten und wissen nicht, was Sie jetzt tun können? Dieser Ratgeber soll Abhilfe schaffen.

In den meisten Fällen erhält der Halter eines Pkw den Anhörungsbogen immer dann, wenn mit seinem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit laut Verkehrsrecht begangen wurde. Das können zum Beispiel ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein. Der eigentliche Fahrer jedoch, der die Ordnungswidrigkeit vermutlich begangen hat, bleibt davon zunächst unberührt. Der Anhörungsbogen ist in erster Linie dafür da, dem Fahrer im Wesentlichen die Gelegenheit zu geben, sich zu dem Vorfall zu äußern.

Bevor eine Behörde den Bußgeldbescheid verschicken kann, muss zuerst der Fahrer ermittelt werden. Dafür ist auch die Mithilfe des Fahrzeughalters erforderlich. Schließlich belassen die Behörden eine Ordnungswidrigkeit nur ungern straffrei. Doch wer zahlt bei einem Zeugenfragebogen das Bußgeld? Der Fahrer, denn in Deutschland haftet der Halter grundsätzlich nicht für die Ordnungswidrigkeit, die durch einen anderen Fahrer begangen wurde (sogenannte Fahrerhaftung).

FAQ: Zeugenfragebogen

Was ist ein Zeugenfragebogen und wer bekommt ihn?

Hat die Bußgeldbehörde einen Verkehrsverstoß ermittelt, der offenbar nicht vom Fahrzeughalter begangen wurde, so bekommt dieser einen Zeugenfragebogen zugeschickt und kann darin Angaben zur Identität des Fahrers machen.

Kann ich den Zeugenfragenbogen ignorieren?

Wenn Sie als Kfz-Halter keine Angaben auf dem Fragebogen machen, kann es sein, dass die Polizei weitere Untersuchungen veranlasst und ggf. persönlich bei Ihnen erscheint oder Sie vorlädt. Außerdem droht Ihnen die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen.

Wann habe ich das Recht, Angaben zum Fahrer zu verweigern?

Wenn Sie mit der Angabe einen nahen Angehörigen (Ehepartner, Verlobte/r und Verwandte in gerader Linie) belasten, dann können Sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sofern Sie sich selbst belasten würden, steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu.

Keine Lust zu lesen? Zeugenfragebogen im Video erklärt

Video: Das müssen Sie zum Zeugenfragebogen wissen!
Video: Das müssen Sie zum Zeugenfragebogen wissen!

Weiterführende Ratgeber zum Zeugenfragebogen

Wann erhalten Sie einen Zeugenfragebogen?

Wenn die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht identifizieren kann, dann wird an den Halter ein Zeugenfragebogen versendet
Wenn die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht identifizieren kann, dann wird an den Halter ein Zeugenfragebogen versendet

Einen Zeugenfragebogen erhält ein Betroffener in der Regel dann, wenn die Behörden bereits wissen, dass der Halter den Verstoß nicht begangen hat.

Das kann im Nachhinein geschehen, wenn Sie schon im Anhörungsbogen bekräftigt haben, dass nicht Sie als Besitzer des Kfz nicht gefahren und auch nicht der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sind.

Es kann in seltenen Fällen aber auch passieren, dass die Behörde selbst feststellt, dass Halter und Fahrer nicht ein und dieselbe Person sind. Zeigt das Blitzerfoto zum Beispiel eine weibliche Person, der Halter ist jedoch männlich, so kann dies der Fall sein und der Halter erhält sofort den Zeugenfragebogen.

Bereits im Anhörungsbogen kann der Betroffene den tatsächlichen Fahrer benennen. Dann ist das Ermittlungsverfahren gegen Sie beendet und wird stattdessen gegen den Verkehrssünder eröffnet. Eine weitere Möglichkeit ist aber auch, dass ein Zeugenfragebogen bei einer Ordnungswidrigkeit versendet wird, wenn sich die Behörde nicht sicher ist, dass zum Tatzeitpunkt der Fahrzeughalter auch Fahrzeugführer war.

Welche Informationen zum Beispiel ein Zeugenfragebogen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Zeugenfragebogen enthalten kann, sehen Sie im nachfolgenden Zeugenfragebogen-Muster:

Adresse der Behörde
Straße
PLZAdresse des Betroffenen
Straße
PLZ
Geboren am: XX.XX.XX
Aktenzeichen: XYZeugenfragebogen

 

Sehr geehrte(r) Herr/Frau XY

Der/dem Führer(in) des PKW mit dem Kennzeichen XXXXXX wird vorgeworfen, am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr in Stadt, Kreis XY, Straße/Autobahn folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Hochgeschwindigkeit außerhalb um 35 km/h
Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (abzüglich Toleranz): 135 km/h

§ XX Abs. XX

Beweismittel: Radarmessung und Frontfoto
Zeuge: XY, Polizeistation, Filmnummer: XXXXXXXXXX

Teilen Sie bitte die Personalien und Anschrift der verantwortlichen Person auf der Rückseite dieses Schreibens mit. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.

Senden Sie diesen Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeuges gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Im Auftrag,

XY

Zeugenfragebogen als Muster

Beispiel eines Zeugenfragenbogens zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF-Dokument
  • Beispielhafte Vorlage

Zeugenfragebogen: Aussage verweigern – Chance auf Verjährung?

Sie haben das Recht, auf dem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, z. B. wenn der Fahrer ein naher Verwandter ist
Sie haben das Recht, auf dem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, z. B. wenn der Fahrer ein naher Verwandter ist

Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit beträgt drei Monate. Nach dieser Frist können Sie in der Regel nicht mehr von der zuständigen Behörde für die Tat belangt werden. Während jedoch die Frist durch die Versendung eines Anhörungsbogens aussetzt und von neuem beginnt, wird diese bei einem Zeugenfragebogen nicht unterbrochen und läuft ab Zeitpunkt der begangenen Ordnungswidrigkeit fort.

Hat der Halter keine Angaben auf dem Zeugenfragebogen gemacht bzw. den Zeugenfragebogen nicht ausgefüllt, so kann es sein, dass zunächst ein weiterer amtlicher Brief ins Haus flattert, also eine Erinnerung daran, die Angaben zu machen. Es kann dabei auch vorkommen, dass Sie als Adressat des Zeugenfragebogens als Zeuge zum Vorsprechen in die Behörde oder sogar ins nächste Polizeipräsidium vorgeladen werden.

Zudem droht gemäß §31 a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) das Risiko einer Fahrtenbuchauflage, wenn die Behörde aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Fahrzeughalters keinen Fahrer ermitteln konnte. In der Regel geschieht dies aber in den seltensten Fällen bei der ersten Aussageverweigerung.

Weiterhin kann die Bußgeldstelle zum zügigen Voranschreiten der Ermittlung weitere Maßnahmen erheben und die Polizei bitten, den Täter im direkten Umfeld des Halters ausfindig zu machen. Zur Ermittlung des Fahrers kann die Polizei notfalls auch gegen die bei Ihnen wohnhaft gemeldeten Personen vorgehen, bei Ihnen klingeln oder bei der Passbehörde Passfotos von verdächtigen Personen anfordern und diese zum Beispiel mit dem Blitzerfoto abgleichen.

Die Personen, die die Polizei hierbei befragt, müssen jedoch im Rahmen des Zeugnisverweigerungsrechts keine Auskunft geben. Im Allgemeinen kann es sich lohnen, hierbei einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, da er auf den individuellen Einzelfall und alle Eventualitäten eingehen kann.

Zeugnisverweigerungsrecht: Sie haben die Möglichkeit bei einem Zeugenfragebogen ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn zum Einen Sie selbst der Fahrer waren oder zum Anderen ein naher Angehöriger der tatsächliche Fahrer ist, so müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie sollten jedoch nicht absichtlich eine falsche Person wahrheitswidrig benennen. Das gilt als falsche Verdächtigung und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder aber mit einer Geldstrafe geahndet.

Zeugenfragebogen bei Firmenwagen

Ist also die Identität eines Fahrers unklar, so verschickt die Behörde einen Zeugenfragebogen. Dies ist auch die reguläre Vorgehensweise, wenn der Halter eine GmbH und das Auto in dem Falle ein Firmenwagen ist. Wird hierbei allerdings nur eine juristische Person, also die GmbH oder die AG an sich angesprochen bzw. adressiert, so ist diese unnatürliche Person nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu leisten. Wird hingegen ein gesetzlicher Vertreter mit dem Zeugenfragebogen angeschrieben, so besteht eine Auskunftspflicht. Es sei denn, es handelt sich bei dem Fahrer zum Beispiel um den Ehegatten oder einen anderen nahen Verwandten. Auch der Ex-Lebenspartner oder -Ehegatte ist davon ausgenommen.

Ein häufiger Fehler in Firmen ist, dass sie den Zeugenfragebogen zum Ausfüllen gleich an den tatsächlichen Fahrer übergeben, sodass dieser sich darum kümmern muss. Dies ist ein zunehmend ungeschickter Zug. Denn der tatsächliche Fahrer verzichtet damit entweder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht oder die Firma riskiert eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrer nicht antwortet, um den Vorwurf gegen sich abzuwehren.

Die Fahrtenbuchauflage ist nicht als Strafe zu sehen, sondern als vorbeugende Maßnahme. Bei ihr muss der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter vor jeder Fahrt,

  • deren Beginn mit Datum und Uhrzeit,
  • den Namen und die Anschrift des Fahrzeugführers,
  • das amtliche Kennzeichen,
  • Datum sowie Uhrzeit nach der Beendigung der Fahrt eintragen.

Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen, wie auch auf Verlangen vorzuzeigen. Die Verwaltungsbehörde legt die Dauer der Auflage fest. Verstöße gegen die Fahrtenbuchauflage werden mit einem Bußgeld geahndet, da dies als Ordnungswidrigkeit zu werten ist.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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181 Kommentare

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  1. Evelyn
    Am 29. Juni 2022 um 17:30

    Hallo,
    Wir wurden mit 16 kmh zuviel geblitzt, Fahrer war mein Mann. Das Auto ist auf meinen Namen und ich habe einen Zeugenfragebogen erhalten.
    Jetzt haben wir festgestellt, dass sein Führerschein 2 Tage vor dem Blitzen abgelaufen ist (mein Mann ist Spanier, spanischer Führerschein).
    Wir sind beide in Deutschland gemeldet mit Hauptwohnsitz in Spanien.
    Wie soll ich mich verhalten? Kann ich seine spanische Adresse angeben?
    Vielen Dank im Voraus!
    Gruss, Evelyn

  2. Gabi
    Am 16. Januar 2022 um 13:31

    Hallo,
    mein Vater ist am 07.01. verstorben und wurde wohl im Dezember noch in Österreich mit einem Firmenwagen geblitzt.
    Muss dieser noch gezahlt werden?
    Blitzerfoto ist keins vorhanden.
    Vielen Dank in Voraus!
    Grüße, Gabi

  3. Stefan H
    Am 18. August 2021 um 16:45

    Hallo.
    Meine Frau hat Heute einen Fragebogen mit Bild und einem Überweisungsschein mit Betrag 15€ bekommen. Auf dem Bild bin ich zu sehen. Reicht es wenn ich das Geld einfach überweise oder muss zwingend der Fragebogen zurückgeschickt werden?
    Gruß Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. September 2021 um 11:52

      Hallo Stefan H.,

      Es ist uns gesetzlich untersagt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ziehen sie einen Anwalt hinzu.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Lo77
    Am 12. September 2020 um 1:38

    Ich hätte eine Frage :
    Das Auto meines Ex Mannes wurde geblitzt und eindeutig erkennt man seine neue Freundin.
    Wir sind seit 2 Jahren geschieden wohnen nicht in der selben Stadt . Nun wurde mir ein Anhörungsblatt zugesandt und ich frag mich warum man mich bezichtigt. Wird bei jedem vergehen der Fahrzeughalter zuerst angeschrieben ? Könnte es sein das mein Exmann falsche Angaben angegeben hat ? Oder hat man erstmal ermittelt wer dieses Auto gefahren haben könnte und da wir vor 3 Jahren verheiratet waren einfach mir ein Anhörungsbogen Zuge sendet ?
    Ich verstehe nicht warum ich dieses Schreiben erhalten habe.

  5. Kai
    Am 10. Juni 2020 um 14:24

    Hallo,

    wie sieht es mit den Ermittlungen im Ausland aus? Meine Frau und ich, wir wohnen in der Schweiz und haben ein Auto mit einem Züricher Kennzeichen. Ich wurde als Fahrzeughalter ermittelt und erhielt ein einen Zeugenfragebogen, auf dem meine Frau abgebildet ist und ihr eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 11 km/h bei 80 km/h zulässiger Geschwindigkeit zur Last gelegt wird. Durch unser Angehörigenverhältnis habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht. Nehmen wir an, ich mache davon Gebrauch. Würden wir in Deutschland wohnen, würde ich damit rechnen, dass die Polizei bei uns Zuhause und eventuell bei den Nachbarn klingelt. Nach Zürich würden die deutschen Polizisten doch nicht fahren, aber ob die Züricher Polizei Ermittlungen übernimmt?

    Gruss
    Kai

  6. Lothar h.
    Am 18. Mai 2020 um 10:18

    Hallo,
    Frage zur Legitimität:
    Darf ich einen in Papierform komplett ausgefüllten und unterschriebenen verkehrs-ordnungswidrigkeits Zeugenfragebogen beidseitig scannen und ihn dann papierlos im Anhang per E-Mail zurückschicken an den Versender?

  7. Gabi D.
    Am 17. Mai 2020 um 11:21

    Hallo,
    mein Mann hat als Halter am 23.10.2019 einen Zeugenfragebogen erhalten und am 04.11. per Mail zurückgeschickt.
    Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit vom 27.08.2019
    Mein Mann hat vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, da unser Sohn der Fahrer war.
    Bis heute haben wir, oder ein anderer Angehöriger aus unserer Familie keinen weiteren Brief erhalten.
    Ist die Ordnungswidrigkeit evtl. schon verjährt?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  8. Anja
    Am 15. Mai 2020 um 18:17

    Bußgeldverfahren ist verjährt und verfahren schriftlich eingestellt .
    Habe dann 1 Monat später einen anhörungsbogen bekommen wegen einem Fahrtenbuch, ist dies überhaupt zulässig?

  9. Simone
    Am 16. Januar 2020 um 17:51

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Schwester ist am 17.10.19 zu schnell gefahren und ich habe erst gestern den Zeugenbogen zur Fshrerermittlung erhalten,den ich innerhalb von q Woche zurückschicken muss.
    Eigentlich kann ihr ja nichts mehr passieren,es ist ein OWi, 19 km h zu schnell susserhslb geschlossener Ortschaften.
    Wenn ich ihn jetzt am Wochenende beantworte und wegschicken,ist die Ordnungswidrigkeot ja eigentlich schon verjährt,oder?
    Danke für Ihre Antwort

  10. Anton
    Am 10. November 2019 um 18:03

    Hallo

    Mal ne frage

    Mit würde im Zeitraum x ein Firmen Pkw überlassen welche eig. Nur durch Angestellte gefahren werden dürfen

    Ich sollte in diese Zeitraum einen Lkw abholen ( der Pkw aufladen)
    Jedoch befand ich mir in Fahrer pauze

    Ein Bekannte von mir war zu Besuch bei mir und bat an mit zu fahren um so das verladen und der pauze zu sparen in somit hatte ich rechtzeitig Feierabend

    Leider würde er geblitzt ( von der Seite) ( Blitzer Foto n bissle undeutlich )
    Wir sehen uns n bisschen ähnlich seitlich !

    Nun der Frage
    1 ich hab der zeigen fragenbogen erhalten wenn ich ihm da auf aufführe als Fahrer werd meine Firma dieses erfahren !?
    2
    Meine Bekannte wohn in den Niederlanden was droht ihm da ? Bzw wird das Verfahren gegen ihm vortgesetzt

    3
    Was sind die nächste Schach Züge der Behörde ?
    Da wir uns etwas ähnlich sehen ( Foto von der Seite )

    Muss ich mit Konsequenzen rechnen ? Als Berufskraftfahrer kann ich es mir nicht erlauben 2 Punkten auf mein Konto zu nehmen

    4 was macht der Behörde bezüglich der Fahrer Identität Prüfung ? Weil im Passbild ist nicht wirklich viel Ähnlichkeit zu sehen wirklich nur von der Seite :(

    Bin ein bissle ahnungslos

    Mit freundlichen Grüßen

  11. Karl
    Am 25. September 2019 um 12:53

    Guten Tag,

    habe als Halter eine Anhörung zum Bußgeldverfahren erhalten. Bußgeld über 70 Euro mit 1Pkt 23kmh außerorts zu schnell.
    Fahrer war ein Freund mit Wohnsitz in Asien.
    Beabsichtige ihn mit Adresse in dem Bogen anzugeben.
    Bekommt er den Bescheid zugestellt?
    Was passiert, wenn er nicht bezahlt?
    Er kommt nur selten nach Europa. Verjährt die Sache und wann?

    Besten Dank
    Karl

  12. Jürgen
    Am 20. September 2019 um 15:56

    Folgender Sachverhalt:
    Die Ehefrau hat als Halterin eines Pkw eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung erhalten.
    Der Ehemann ist gefahren (auf Foto zu erkennen).
    Auf dem Antwortbogen steht Anhörung im Bußgeldverfahren (obwohl nur Verwarnungsgeld).
    Die Antwort auf die Frage, ob die Ordnungswidrigkeit zugegeben wird, ist entsprechend Nein.
    Wie sieht es aus, wenn man als Begründung das Zeugnisverweigerungsrecht angibt und dies damit begründet, dass man mit der Person verheiratet ist.
    Darf die Polizei / Behörde mit dieser Information noch weiter ermitteln?

  13. Kaan
    Am 12. September 2019 um 12:14

    Ich wurde mit einem Mitwagen geblitzt (Rot und länger als eine Sekunde), diese haben nun den Zeugenfragebogen ausgefüllt und auf mich verwiesen.
    Mein Problem, ich bin ab nächster woche im Urlaub für 3 wochen. Wie kann ich eine Mahnung vermeiden? Außerdem, wie muss ich verfahren, dass ich als Ersttäter meinen Führerschein später abgeben kann?

  14. Solaimani
    Am 5. August 2019 um 16:11

    Hallo, Es hat mich geblitzt aber ich habe seit 2 Monate keine Berief von Amt bekommen ?

  15. Tom
    Am 6. Juli 2019 um 11:17

    Hallo,
    ich wurde mit 20km/h zu schnell innerorts geblitzt mit dem Auto meiner Freundin.
    Darf Sie ihr Zeugenverweigerungsrecht in Anspruch nehmen um mich zu schützen?
    Entfallen dann die kosten?

  16. Chris
    Am 23. Mai 2019 um 19:49

    Hallo
    Mein Chef hat mich beauftragt einen Zeugefragebogen auszufüllen. Ich bin aber nicht der Halter sondern nur der Fahrer. Allerdings der Fahrer, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Mein Chef besteht darauf, dass ich den Zeugefragebogen ausfülle. Kann ich dann von einem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen?

  17. Markus
    Am 18. Mai 2019 um 18:44

    Liebes Redaktionsteam,

    ich habe heute (18.05.2019) einen Zeugenfragebogen zu einer Ordnungswidrigkeit am 21.02.2019 erhalten. Wie sollte ich darauf reagieren in Hinblick auf eine mögliche Verjährung der 3-Monats-Frist. Ich bin selber kein Fahrer gewesen.

    Viele Grüße,

    Markus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 12:18

      Hallo Markus,

      die Ordnungswidrigkeit ist nicht verjährt. Der Zeugenfragebogen ist wahrheitsgemäß auszufüllen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Peter
    Am 21. Februar 2019 um 18:21

    Beim Aussageverweigerungsrecht ist Fahrtenbuchauflage bezogen zu dem PKW oder der Inhaber des Autos? Ich meine muss man nur an dem Auto Fahrtenbuch führen mit dem Ordnungswidrigkeit gemacht wurde oder der Inhaber des Autos muss in alle Fahrzeuge die er hat Fahrtenbuch führen?

    Danke im Voraus.

    Freundliche Grüße,
    Peter

  19. Peter
    Am 11. Januar 2019 um 19:49

    Liebes Redaktionsteam,

    meine auswärts studierende Tochter wurde außerorts mit ihrem auf sie selbst zugelassenen Fahrzeug mit einer Tempoüberschreitung von 24 km/h geblitzt. Obwohl Foto und Kennzeichen eindeutig identifizierbar, erhielt sie einen Zeugenfragebogen. Da sie als Betroffene ein Auskunftsverweigerungsrecht hat und den aus ihrer Sicht unsinnigen Zeugenfragebogen (weil eindeutig) auch nicht vorhat zurückzuschicken, bleibt zu befürchten, dass ggfs. die örtliche Polizei vor Ort an der Heimatanschrift eine Identifikation durch Befragung und Vorlage des Fotos durchführen könnte. Als Vater hätte ich ein Zeugnisverweigerungsrecht. Aber, wie sieht es bei meiner mit mir im gemeinsamen Haus lebenden Lebensgefährtin aus? Muss diese sich bei Vorlage des Beweisfotos äußern, oder kann auch sie die Aussage verweigern?

    Freundliche Grüße

    Peter

  20. Ömer
    Am 27. Oktober 2018 um 1:49

    Guten Tag

    Ich wurde innerhalb geschlossener Ortschaft mit 31 km/h zu schnell geblitzt das Fahrzeug ist jedoch auf meine Mutter zugelassen sie hat ein zeugefragebogen bekommen rechtlich muss sie ja Angaben zu ihrer Personalien machen kann aber das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen da ich als Sohn naher Verwandter bin das Problem ist jedoch das noch kein Blitzer Foto beigelegt wurde sollte meine Mutter also erst ein Foto verlangen und dann Angaben machen oder Angaben machen mit dem Recht die Personalien des Täters zu verweigern

  21. Johannes
    Am 22. Oktober 2018 um 0:16

    Hallo,
    wie mir bekannt ist, ist beim Anhörungsbogen nicht der Zeitpunkt der Zustellung, sondern das Datum der Ausfertigung maßgeblich. Im Hinblick auf eine mögliche “Verjährung” habe ich die Frage, wie lange der Zeitraum sein darf, wenn der Anhörungsbogen mit einem zurückliegenden Datum versendet, also rückdatiert wird. Vielen Dank für Ihre Info.

  22. Kaethe
    Am 5. Oktober 2018 um 21:57

    Ich bin geblitzt worden – mit meinem auf mich zugelassenen Fahrzeug. Heute bekam mein Mann Post. Ihm wird als Halter MEINES Fahrzeuges (wird auch mein Kz angegeben) vorgeworfen, den Geschwindigkeitsverstoß begangen zu haben. Er soll jetzt den Anhörungsbogen ausgefüllt zurücksenden. Muss er das? Und muss er angeben, dass er nicht der Halter dieses Fahrzeuges ist?
    Fotos haben sie natürlich auch mitgeschickt (Datenschutz? Fotos von mir und meinem Fahrzeug mit Örtlichkeit, wo ich um die Zeit gewesen bin, an den falschen Adressaten geschickt.).
    Habe über einen derartigen Fall nichts gefunden. Was passiert, wenn er gar nicht reagiert? Der Bußgeldbescheid, der dann käme, wäre ja auch an den falschen Adressaten gerichtet.

  23. Alexander
    Am 4. Oktober 2018 um 14:25

    Hallo liebes Redaktionsteam,

    nur zum Verständnis, wenn eine Person X eine Ordnungswidrigkeit mit einem Firmenwagen begangen hat, dann wird an die Firma ein Halterfrageboben verschickt. Nun schreibt ihr oben im Text, wenn dieser direkt an den Fahrer überreicht wird, dann kann er nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Ist das so, weil dieser seine Personalien angibt / angeben muss? Aber die Angabe von Personalien ist doch keine Aussage zur Sache, oder doch? Also ist es im Allgemeinen sinnvoller, dass die Firmen selbst die Personalien der Fahrzeughalter ausfüllen?

    Meine zweite Frage bezieht sich auf den Brief der im Anschluss dann an Person X adressiert ist. Sprich, wenn die Firma oder der Halter dann die Personalien an die Behöre geschickt haben, was für ein Schreiben erhält dann Person X? Kommt zunächst ein Anhörungsbogen, Zeugefragebogen oder direkt ein Bußgeldbescheid?

    Freundliche Grüße,

    Alex

  24. Markus
    Am 19. September 2018 um 22:08

    Hallo,
    Ich wurde am 11.06. in meinem Firmenwagen geblitzt (35kmh ausserorst in einer Baustelle zu schnell). Der Zeugefragebogen wurde wohl wegen der Urlaubszeit erst recht spät in der Firma per Hauspost an mich zugestellt. Ich habe den Zeugenfragebogen eigenhändig ausgefüllt und abgesendet, nur mit Angabe der Minimaldaten, d.h. dass das Fahrzeug zu dem fraglichen Zeitpunkt an mich überlassen war. Ich habe nicht angegeben, dass ich es auch gefahren habe. Jetzt ist mir am 17.09. der Bussgeldbescheid zugestellt worden. Ist in diesem Fall schon die Verjährung eingetretenen, da die Behörde den Bussgeldbescheid erst nach Ablauf der 3 Monate versandt hat? Oder ist durch das eigenhändige Ausfüllen der Zeugenfragebogen automatisch zum Anhörungsbogen mutiert und damit die Verjährung ausgsetzt worden ?

    Viele Grüße,
    Markus

  25. Adrian
    Am 18. September 2018 um 20:09

    Guten Tag, wie kann ich eine Kfz-Steuer bezahlen, wenn ich nicht auf deutschem Gebiet wohne? Wie sollte ich dafür bezahlen?

  26. Günther
    Am 24. August 2018 um 20:27

    Hallo,
    Ich bin der Halter des Kfz, mit dem mein Sohn in eine Abstandmessung geraten ist.Jetzt ist am 23.08.ein Anhöhrungsbogen mit Beweisphoto meines Sohnes gekommen. Das Photo ist nicht allzu scharf und er hatte auch eine Sonnenbrille auf. Es kämen unter anderem auch ein 1-monatiges Fahrverbot zustande. Der Anhörbogen wurde an mich gesendet.Die Strafen würde ich gerne auf mich nehmen,da er das Auto braucht und ich nicht.Daher würde ich gerne bei “Wird der Verkehrsverstoß zugegeben”einfach nur ein”Ja” ankreuzen.Nun habe ich aber die Befürchtung,das nach meiner Führerscheinabgabe die Behörde stutzig wird und der Schummel auffliegt und die Strafe empfindlich höher ausfällt eventuell dann für uns beide.
    Ich bitte Sie höflich um Ihre Meinung so schnell es Ihnen möglich ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 14:42

      Hallo Günther,

      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. C.
    Am 18. Juli 2018 um 10:15

    Hallo,

    ich war mit einem Bekannten im Mietauto unterwegs (er war als zweiter Fahrer im Mietvertrag vermerkt). Er wurde geblitzt und nun habe ich, da ich das Auto gemietet habe, einen Zeugenbefragungsbogen erhalten. Er lebt nicht in Deutschland, sondern im EU-Ausland (Nordafrika). Soll ich nun die Aussage verweigern oder seine Daten angeben? Wird so etwas dann überhaupt weiterverfolgt im EU-Ausland?

    Viele Grüße
    Claudia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:47

      Hallo C.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um das beste Vorgehen abzuklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Emil
    Am 17. Juli 2018 um 14:22

    Ich bin seit jahren nicht mehr GF von der Firma werde aber weiterhin privat angeschrieben wegen bußgeldbescheide.
    Muss ich da noch darauf antworten ?? Es nervt nämlich jetzt total. Laut Handelsregisterauszug bin ich seit 2015 nicht mehr als GF eingetragen. Aber die Bußgeldstelle ist einfach zu faul einen HR Auszug aktuell zu ziehen und den neuen Halter und GF anzuschreiben. Muss ich laut deren ihrer Aussage trotzdem noch auf ihre Schreiben reagieren (Bußgeldbescheid) ??? Laut telefonischer Auskunft wäre ich dazu verpflichtet, aber ich habe keine lust mehr dazu jedesmal dass zu machen wenn ein strafzettel ins haus flattert dass mich nichts mehr angeht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2018 um 11:29

      Hallo Emil,

      inwiefern Sie noch reagieren müssen, dürfen wir nicht beurteilen – wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Luigi
    Am 15. Juli 2018 um 12:35

    Ich bin mit dem Fahrzeug meiner Frau außerorts mit 33 km/h zu schnell geblitzt wurden.
    Auf dem Zeugenfragebogen ist ein Link und einmalig generiertes Passwort zum Blitzerfoto.
    Das Foto gibt aufgrund einer Sonnenbrille, nur das rechte Glas ist zu sehen, und einer verdeckten linken Gesichtshälfte keine klare Aussage über den Fahrer.
    Wenn meine Frau jetzt diesen Zeugenfragebogen “ignoriert”, es ist keine Frist zur Beantwortung gesetzt, beginnt dann die Verjährung am “Tattag” und welche Auflagen können meiner Frau erteilt werden wenn sie innerhalb von drei Monaten nicht antwortet?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 12:09

      Hallo Luigi,

      grundlegend besteht keine Pflicht, einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen überhaupt zu beantworten. Ein Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährung im Regelfall nicht, ein Anhörungsbogen schon. Kann die Behörde den Fahrer nicht ermitteln, dann könnte eine Fahrtenbuchauflage die Folge sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Bä.
    Am 17. Juni 2018 um 14:46

    Hallo
    ich bekam gestern einen Zeugenfragebogen zugesandt. Es geht um einen Überquerung der roten Ampel mit Blitz; vorwerfbare Rotzeit: 001,05s.
    Muss ich diesen auf jeden Fall beantworten, auch wenn ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache oder kann ich ihn einfach nicht zurück senden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 17:14

      Hallo Bä.,

      Sie sind nur verpflichtet, die Angaben zur eigenen Person zu machen.

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