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In Tempo-30-Zone zu schnell gefahren?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog 30er Zone: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

In der 30er Zone geblitzt?

Blitzer in einer Tempo-30-Zone sind nicht selten
Blitzer in einer Tempo-30-Zone sind nicht selten

Die 30er Zone ist eine Idee aus Niedersachsen und wurde 1983 in der Innenstadt von Buxtehude eingeführt. Aufgrund der schnellen Steigerung der Verkehrssicherheit und der daraus resultierenden positiven Erfahrungen beschloss das deutsche Parlament zwei Jahre später, die Tempo-30-Zone auch in anderen Städten einzuführen.

Auch andere Länder adaptierten die Idee der 30er Zone. In der Schweiz waren 40er Zonen beliebt; dies änderte der Bundesrat aber ab, als er den Erfolg in Deutschland und Österreich bemerkte. Eine Bürgerinitiative kämpft zwischenzeitlich für die Ausweitung der 30er Zonen in der EU.

FAQ: 30er Zone

Wie teuer ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er Zone?

Das kommt darauf an, um wie viel Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. So kann die Geschwindigkeitsübertretung in der 30er-Zone zwischen 30 und 800 Euro kosten, zudem sind Punkte und Fahrverbote möglich. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick.

Ab welchem Tempo droht in der 30er Zone ein Fahrverbot?

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h in der 30er Zone müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen.

Welchen Zweck erfüllen 30er Zonen?

30er Zonen sollen vor allem die Verkehrssicherheit erhöhen. Hier können Sie mehr dazu nachlesen.

Im Video: Alles zur 30er-Zone

Video zur Tempo-30-Zone
Alle wichtigen Informationen zur 30er-Zone finden Sie auch in unserem Video.

Die Funktion und gesetzliche Grundlage der Tempo-30-Zone in Deutschland

Die Tempo-30er-Zone erfüllt drei grundlegende Funktionen. So soll die 30-Zone die Verkehrssicherheit erhöhen. Aufgrund eines Verkehrssicherheitsprogrammes führte Berlin vor fast allen Schulen und Kitas die 30er Zone ein. Hier ist die Drosselung der Geschwindigkeit besonders wichtig, da Schulkinder meist wenig auf den Verkehr achten und die Wahrscheinlichkeit sinkt, einen tödlichen oder verletzenden Unfall zu verursachen.

Zudem zeigten Studien, dass Autofahrer in einer Tempo-30er-Zone öfter dazu bereit sind, abzubremsen, wenn sie ein Kind am Straßenrand sehen.

Berliner Straßen messen etwa 5.300 Kilometer. Ein Viertel davon sind 30er Zonen.

Zudem soll eine 30-Zone Emissionen reduzieren. In der Zone reduzieren sich nicht nur die Abgase, sondern auch der Lärm. Aus diesem Grund ist die 30er Zone besonders in verkehrsberuhigten Wohngebieten beliebt. Ob die Tempo-30-Zone aber wirklich Abgase reduziert, ist noch unklar. Einige Studien belegen diese Theorie; andere Forscher fanden jedoch Beweise, dass die These nicht stimmt.

Der dritte Grund für die Einführung von 30er Zonen auf der Straße ist, dass dieser Bereich die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessert. Wie bereits erwähnt, ist die 30-Zone besonders in Gegenden beliebt, die viele Wohnhäuser aufweisen. Die verminderten Geräuschimmissionen verbessern die Lebensqualität der Anwohner.

Trotzdem ergab eine Studie, dass 87 Prozent der Fahrzeugfahrer die Höchstgeschwindigkeit in einer 30-Zone überschreiten.

Die 30-Zone in der StVO

Die 30er Zone ist in der StVO geregelt
Die 30er Zone ist in der StVO geregelt

Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Verkehrszeichen und -einrichtungen in Deutschland. Absatz 1c bestimmt die Tempo-30er-Zone. Darin wird angeordnet:

  • Die 30-Zone darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften errichtet werden.
  • “Wohngebiete und Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf“ sind besonders hierfür geeignet.
  • Die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden ordnen die Errichtung einer 30-Zone in Absprache mit der entsprechenden Gemeinde oder Stadt an.
  • Die Tempo-30er-Zone darf nicht auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen errichtet werden. Ferner regelt die StVO, dass sich die Zonen nicht dort befinden dürfen, wo weitere Vorfahrtstraßen sind.
  • Eine 30er Zone darf nur durch Kreuzungen, Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungsfreundliche Radwege verlaufen, die nicht durch Lichtzeichen, also Ampeln, geregelt werden. Ausnahme: 30er Zonen, die vor dem 1. November 2000 errichtet wurden und Ampeln für Fußgänger besitzen.
  • In einer Tempo-30-Zone muss die Rechts-Vor-Links-Regelung gelten.

In der Tempo-30-Zone zu schnell gefahren

Grundsätzlich gelten für alle Verkehrsteilnehmer, die in der 30-Zone geblitzt wurden, die normalen Bußgelder, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit sich bringt.

Das Tempo in einer 30er Zone ist auf 30 km/h beschränkt. Achten Sie deshalb besonders in Wohngebieten und vor Schulen auf die runden Schilder mit einer schwarzen „30“ darauf. Oftmals stellen die Beamten hier Blitzer auf, da an diesen Stellen gefährliche Situationen in Folge von einer überhöhten Geschwindigkeit entstehen können.

Geblitzt werden in einer 30-Zone kann nur erfolgen, wenn noch kein beendendes Schild vorhanden ist. Denn eine 30er Zone muss ein Anfangs- und ein ausgegrautes End-Schild (Zeichen 274) besitzen, um korrekt angezeigt zu werden.

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen zu rechnen. (Quelle: § 39 Abs. 1a StVO)

Wer zu schnell in der 30er Zone unterwegs ist, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • bis 10 km/h: 30 Euro
  • 11 bis 15 km/h: 50 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 70 Euro
  • 21 bis 25 km/h: 115 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • 26 bis 30 km/h: 180 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • 31 bis 40 km/h: 260 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat
Dieses 30er Zone-Schild signalisiert, dass die Zone beginnt. Ein graues Verkehrszeichen zeigt das Ende der Tempo-30-Zone.
Dieses 30er Zone-Schild signalisiert, dass die Zone beginnt. Ein graues Verkehrszeichen zeigt das Ende der Tempo-30-Zone.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er Zone kann teuer werden. Erst recht, wenn noch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot hinzukommen. Bereits 50 km/h in der 30er Zone kosten den Verkehrssünder 70 Euro. Wurden Sie jedoch in der 30-Zone mit 60 geblitzt, erwarten Sie bereits 115 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Dieser ist immer dann besonders ärgerlich, wenn das Punktekonto in Flensburg bereits 7 Punkte zählt. Dann muss der Betroffene nämlich die Fahrerlaubnis abgeben und darf für mindestens sechs Monate nicht mehr fahren. Was bei einem Fahrerlaubnisentzug zu beachten ist, finden Sie im Ratgeber dazu.

Alles Wichtige zur Geschwindigkeitsüberschreitung im Video

Video zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Im unserem Video finden Sie alle wichtigen Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung.

Wiederholungstäter in der 30er Zone

Einträge im deutschen Bußgeldkatalog für eine 30er Zone gibt es nicht weiter. In der Regel gilt das gleiche Bußgeld in einer 30er Zone wie auch auf dem Rest der innerstädtischen Straßen. Vorfahrtsmissachtungen oder Abstandsverstöße können auch hier geahndet werden. Steht also ein Blitzer in einer 30er Zone sieht der Bußgeldkatalog die gleichen Strafen vor, wie beispielsweise auch bei Parkverstößen im normalen Stadtverkehr.

So kann es also auch vorkommen, dass ein Verkehrssünder ein Fahrverbot erhält, obwohl der Bußgeldkatalog für diese Geschwindigkeitsüberschreitung keines vorsieht. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie geblitzt werden in der 30er Zone und Sie mit über 26 km/h unterwegs sind. Passiert dies zweimal in einem Zeitraum von 12 Monaten, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängen.

Sind es also keine 50 km/h in der 30-Zone gewesen, sondern eher 60 km/h müssen Sie aufpassen. Diese „Wiederholungstäter-Regelung“ gilt jedoch nicht nur in der 30-Zone. Sind Sie beispielsweise in der Tempo-30-Zone 26 km/h zu schnell und dann noch einmal auf der Autobahn, droht das Fahrverbot.

Parken in der 30er Zone

Die StVO kennt keine besonderen Regelungen für das Parken in der 30er Zone. Auch hier gilt es, Halte- und Parkverbote zu beachten. Selbst die Bußgelder für die 30er Zone zu dieser Thematik sind nicht anders als in anderen Bereichen der Ortschaft.

Es gelten also auch hier normale Vorschriften für das Parken in der 30er Zone. Achten Sie jedoch besonders auf Parkbuchten und die Begrenzungslinien der Parkplätze. Zusätzlich ist es ratsam, die Halte- und Parkverbotsschilder zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner für 30er Zone

63 Kommentare

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  1. Mario
    Am 9. Januar 2023 um 12:57

    Ich bin in einer 30 Zone zweimal innerhalb 2 Stunden nach Abzug
    einmal mit 19 und 14 km/h drüber geblitzt worden.
    Womit ist zu rechnen?

  2. Jakob
    Am 8. Januar 2023 um 21:51

    Hallo,

    ich wurde in einer 30er-Zone mit 52 km/h ohne Toleranzabzug geblitzt. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

    LG

  3. Margarita
    Am 26. November 2022 um 16:39

    Hallo, ich wurde Ende Oktober 2022 in der Zone 30 mit 19 km h. (nach de Abzug) zu schnell geblitzt.
    Wird das Bussgeld noch nach dem alten Bussgeldkatalog berechnet oder nach dem neuen?
    Mit welcher Strafe ist es zu rechnen?
    Danke für die Antwort im Voraus. MfG

  4. jens
    Am 8. Dezember 2020 um 1:49

    es ist merkwürdig das man gelasert wird in einer 30er zone und man absolut nichts mitbekommt und dann noch ein bild da ist. merkwürdig ist nun auch noch gibt man die strasse in google ein erscheint diese als landstrasse und mit 50 km/h und nicht als 30er zone, ja als auswärtiger hat man es nicht eingfach solche sachen zu beweisen das sie unter unständen falsch sind. ich lasse das jetzt prüfen wie es sich mit der straße verhält. kann man sich auf das internet verlassen ???

  5. Liane Luise L.
    Am 25. August 2020 um 17:11

    Bin mit 14 kmh drüber 30 Zone innerorts. Muss ich 50 oder 25 nach alten Busgeldkatalog zahlen.Was ist gültig für Sachsen Anhalt. Antworten wurde mich freuen

  6. R.
    Am 6. Juli 2020 um 9:16

    Hallo,
    ich bin am 24.06.20 in einer 30-ger-Zone mit41 km/h geblitzt worden und habe einen Bescheid über 50,-€ erhalten.
    Nach dem wieder gültigen alten Bußgeldkatalog(vor dem 28.04.20) sind dafür jedoch nur 25,-€ fällig. Wie sollte ich mich verhalten?

    Mit bestem Gruß

    R.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juli 2020 um 11:48

      Hallo R.,

      derzeit ist noch nicht ersichtlich, welche Bundesländer auch tatsächlich die alten Bußgelder wieder anwenden. Im Kern geht es bei der Aussetzung des neuen Bußgeldkataloges um die scheinbare Unwirksamkeit der neuen Fahrverbote. Das Bundesverkehrsministerium will Medienberichten zufolge bis Ende der Woche eine bundesweit einheitliche Regelung ermöglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. mo
    Am 6. Juli 2020 um 5:12

    wurde innerhalb einem jahr 2 mal über 21 kmh geblitzt muss auch ein aufbauseminar machen genau so wie ich ein monat fahrverbot gekriegt habe, dazu punkte und probezeit um 2 jahre verlängert jedoch wurde ich vor paar tagen bei tempo 30 mit ca. 72 geblitzt womit muss ich jetzt rechnen?

  8. Johanes
    Am 25. Juni 2020 um 20:30

    Wurde bei 30 Zone Innerorts 220kmh geplitzt!!!
    Mit was muss ich jetzt rechnen?

  9. Matthias B.
    Am 10. Juni 2020 um 10:44

    Hallo,
    ich bin heute in einer 30 Zone (von 07:00 bis 17:00) mit knapp unter 60 Km/h (laut Tacho) von einem mobilen Blitzer erwischt worden. Was habe ich da zu erwarten?
    Mit freundlichen Grüßen
    Matthias

  10. Andre K.
    Am 12. Februar 2020 um 20:38

    Hallo,ich habe Innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 23km/h überschritten. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Tollerranz ) 53km/h.wo sind die 3km/h tollerranz abgeblieben? Danach hätte ich 56 km/h haben müssen,die nicht erwähnt wurden,mfg,Andre

  11. Eren
    Am 26. Juli 2019 um 11:48

    Hallo,

    eine simple Frage: Ich wurde in der 30er Zone mit ca. 10 km/h (also 40 km/h) geblitzt, bin aber mit 1 Punkt vorbelastet. Was kommt da auf mich zu?

    PS: Der Bußgeldrechner hat kein Feld mit “Vorbelastung” bzw. “vorhandene Punkte”, daher meine Nachfrage.

    Merci!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juli 2019 um 8:21

      Hallo Eren,
      bestehende Punkte wirken sich in der Regel nicht auf das Bußgeld bei einer Ordnungswidrigkeit aus.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Alexandra K.
    Am 6. Juni 2019 um 9:49

    Ich bin noch in der Probezeit. Ich wurde in der 30er -Zone mit zwischen 50-60 km/h geblitzt. Es war aber kein Schild zu sehen, dass es nun eine 30er-Zone sei. Auf was muss ich mich gefasst machen?

  13. Thomas
    Am 12. Mai 2019 um 19:34

    Hab mich letztes WE in Friedrichshafen in der Nacht blitzen lassen (B 31 – Ecke Albrechtstraße ) und werde wahrscheinlich dagegen vorgehen , da genau da , das 30-iger Schild fehlt , statt dessen wurde die Stange für Werbezwecke genutzt . Hab es schon dokumentiert , nicht das sich der Zustand in den nächsten Tagen wieder ändert . Einige Ecken weiter , ähnliches Problem , Werastraße fehlt auch die Beschilderung . Komm ich aus dieser Straße und fahr auf die B 31 fahr ich natürlich 50 km/h bis zur nächsten Kreuzung . Es ist ja richtig langsam zu fahren zwecks Lärmschutz in der Nacht , jedoch auf den Nebenstraßen kann ich 50 km/h fahren ( ? ) . Warum wird nicht einfach durch Beschilderung an den Ortseingangsschildern die gesamte Stadt in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr zur Tempo 30-Zone . Andere Länder machen uns das vor und wir würden hunderte von Schildern einsparen ! Was spricht dagegen , Ja die deutsche Bürokratie . Als Beispiel kann ich nur den Ort 72805-Liechtenstein in Baden-Württemberg benennen . Die Hauptstraße durchgängig an jeder Kreuzung mit 30-iger Schildern und die abgehenden Straßen jeweils mit 30-iger Zonenschildern , also der gesamte Ort auf 30 km/h begrenzt. Spricht auch nix gegen die Begrenzung , aber gegen die Beschilderung , die Unmengen von Kosten verursacht . Also wieder an den Ortseingangsschildern für den Ort 30 km/h ausweisen und gut ! Im nächsten Ort Fahrtrichtung Norden sieht es ähnlich aus . Sinnlose Kosten !

  14. Jens
    Am 30. April 2019 um 23:30

    Hallo guten Tag
    Wurde bei 30 Zone 81kmh geplitzt
    Ein Tag davor war es 50 Zone !!
    Wusste ich erst nachdem ich geplitzt worden bin würde mich riesig freuen über eine Antwort und wann kommt der Brief geht das gerichtlich und kann man man den. Schein auswählen wann man den abgibt Mit freundlichen Grüßen
    Jens

  15. Frank S.
    Am 12. April 2019 um 17:44

    Ich bin kurz vor Ortsausgang in einer 30er Zone mit 80 km/h nach Abzug geblitzt worden. Bin im November an einem Tag mit drei kleinen Übertretungen je 20 Euro gebüsst worden. Mit was muss ich jetzt rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 17:26

      Hallo Frank,

      bei 50 km/h zu viel sollten Sie mit 200€ Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Toni
    Am 20. März 2019 um 13:37

    Hallo ich bin gestern zweimal geblitzt worden war auf dem Weg zur Arbeit ein bisschen gestresst aber den noch vorsichtig . Bin einmal außerorts mit in einer 70er Zone mit 75 km/h und einmal in einer 30er Zone innerorts mit 50 km/h geblitzt worden was würde mich im schlimmsten Falle für eine Strafe erwarten , bzw können die zwei Fälle zusammen berechnet werden oda werden sie getrennt bearbeitet .

  17. fin
    Am 24. November 2018 um 16:57

    moin ich ahbe eine frage letzten monat habe ich meine praktische prüfung bestanden wurde aber vor 1 woche in einer 30 zone mit hinweisschild schule,gelasert worden mit 15 zu schnell mit was muss ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 17:34

      Hallo Fin,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h hat in der Probezeit keine Auswirkungen auf den Führerschein oder auf die Probezeit. Sie müssen mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Heinz W.
    Am 13. November 2018 um 15:06

    Hallo, ich habe in Freiburg B31 innerorts um 10.15 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h tagsüber (6.00-22.00) um genau 10 km/ überschritten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert sich nachts von 22.00 h bis morgens 6.00 Uhr auf 30 km/h. Ist das jetzt eine 30er Zone?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:53

      Hallo Heinz W.,

      es gelten dann normalerweise die jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen, in diesem Fall tagsüber 50 km/h und nachts 30 km/h.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Vaski
    Am 8. November 2018 um 0:37

    Hallo würde mit mein mercedes Sprinter geblietzt bei 30 zone mit 74 km h was muss ich rechnen kann mir jemand helfen nix schriftliche da es gestern passiert ist. danke voraus

  20. Ilona
    Am 29. November 2016 um 16:37

    Hallo, einen Punkt habe ich in Flensburg, der ende Januar 2017gelöscht wird.
    Habe jetzt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten.
    Zulässige Geschwindigkeit30km/h. Fester Blitzer.
    Der Wagen war geliehen.Der Besitzer wurde angeschrieben und er bestätigte der Bußgeldstelle, dass ich den wagen steuerte. Daraufhin wurde ich dann angeschrieben und ich bestätigte, die Person auf dem Foto zu sein, mein Fehlverhalten.
    Einige Zeit später erhielt ich die gleichen Unterlagen noch einmal, ( wieder mit Foto ), die ich wiederum, gewissenhaft ausfüllte, und bestätigte, DIE Person zu sein.
    Diesmal erwähnte ich, mit Benennung des Datums, nunmehr zum 2x diese Unterlagen gewissenhaft ausgefüllt zu haben, und mit dem wiederholten Geständnis, auch DIE betreffende Person zu sein…(Gedanken = Fahrtenbuch ??) Zur Bestätigung, anwesenden Zeugen benannt, und Unterschrift zeichnen lassen, dann via Einschreiben, an die Bußgeldstelle gesandt.
    Resultat : Geldbuße = 150,-€ und ein Punkt in Flensburg.
    Dazu der Satz : ” FAER : Die Voreintragung im Verkehrszentralregister sind Bußgelderhöhend berücksichtigt worden.” !?
    Was ist denn da passiert ?
    Danke Ilona

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Dezember 2016 um 11:22

      Hallo Ilona,

      die Behörden haben die Möglichkeit, das Bußgeld zu erhöhen, wenn es im Vorfeld bereits Verstöße gab. Ob sie dies tut bzw. in welchem Umfang, liegt im Ermessen der Behörde. In Ihrem Fall hat sie also beschlossen, dass das Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog nicht ausreicht. Eine Erhöhung der Geldbuße ist beispielsweise ebenfalls möglich, wenn Vorsatz vorliegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. marcella
    Am 22. November 2016 um 18:36

    Ich bin innerorts in einer 30 kmh Zone geblitzt worden,als ich einen stehenden Bus in einer Haltestelle überholt habe.natürlich mit 30 kmh zuviel.was erwartet mich????????? Herzliche Grüße aus Magdeburg
    Marcella

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. November 2016 um 11:43

      Hallo Marcella,

      für die Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h erhalten Sie 100 Euro Bußgeld und einen Punkt. Ein Fahrverbot wäre ebenfalls möglich, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate bereits über 26 km/h geblitzt worden sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Jochen L.
    Am 17. November 2016 um 17:51

    Ich bin in einer 30er Zone mit PKW + Wohnanhänger mit 7 km/h zu schnell geblitzt worden. Das Bußgeld wurde mit 20€ festgelegt. Laut Bußgeldkatalog wären aber nur 15€ fällig. Muss ich die 20€ trotzdem zahlen und wenn ja, warum?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 10:15

      Hallo Jochen,
      laut Bußgeldkatalog werden 20 Euro fällig, wenn Sie mit PKW und Anhänger bis 10 km/h innerorts zu schnell unterwegs waren. Mehr Informationen zum Thema Anhänger finden Sie in unserem Ratgeber.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Birgit
    Am 17. November 2016 um 11:38

    Hallo, ich habe eine grundsätzliche Frage: in unserem Wohngebiet ist als Zufahrtsstrasse eine 30 Zone, von der die einzelnen Wohnstrassen als verkehrsberuhigte Bereiche bzw Spielstrassen abgehen.
    In der 30 Zone gilt ja eigentlich rechts-vor-links. Wie verhält es sich nun mit einmündenden Spielstrassen? hat die Strasse mit 30-Zone dann Vorfahrt? Oder der von rechts kommende PKW aus der Spielstrasse?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 9:43

      Hallo Birgit,
      Fahrzeuge, die aus einer Spielstraße kommen, müssen stets warten. In Ihrem Fall hätten also die Fahrzeuge Vorfahrt, die sich auf der Straße mit 30er-Zone befinden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Jacqueline A.
    Am 13. November 2016 um 0:10

    Eine Frage, ich bin innerorts in einer 30 Zone geblitzt worden, mit denke ich 49 kmh…..Einen Tag später :@ genau dieselbe Stelle, aber mit ca 55 kmh…. Habe ja gelesen, dass Wiederholungstäter 1 Monat laufen müssen, aber ich habe gelesen, dass der erste Bescheid rechtskräftig sein muss, dass der 2.Bescheid in Kraft treten kann, oder so ähnlich…. Der erste tritt doch aber erst in Kraft, wenn ich ihm in Briefkasten habe, oder, da konnte ich beim 2.Vergehen ja noch garnichts vom ersten wissen ;-) was wird mich erwarten, Toleranz lass ich jetzt mal aussen vor, lieber rechne ich höher :-) Danke fürs antworten…. Gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 10:12

      Hallo Jacqueline A.,

      in der Regel tritt die Rechtskraft eines Bußgeldbescheids ein, wenn nach der Zustellung und der Einspruchsfrist kein Einspruch eingelegt wurde. Das sind üblicherweise 14 Tage nach Zustellung. Bei einem Einspruch ist dies erst der Fall nach der Entscheidung über diesen.

      Behörden gehen in der Regel von einem Wiederholungstäter aus, wenn innerhalb eines Jahres zwei Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.
      Für die Verstöße können Sie mit einem Bußgeld von 35 Euro für den ersten und 80 Euro plus einem Punkt für den zweiten rechnen. Sie müssen hier die Zustellung der Bescheide abwarten, um die genaue Höhe der Sanktionen zu erfahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Björn S.
    Am 8. September 2016 um 17:18

    Hallo, bin mit 49 aufm Tacho in ner 30er Zone geblitzt worden. womit muss ich rechnen? Der Tacho zeigt doch gewöhnlich auch mehr an als es wirklich ist? Bin noch in der Probezeit. Danke für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. September 2016 um 11:15

      Hallo Björn,
      in der Regel kommt ein Bußgeld von 35 Euro auf Sie zu. Erst ab 21 km/h zu schnell hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung Auswirkungen auf Ihre Probezeit. Wir würden Ihnen empfehlen, den Bußgeldbescheid abzuwarten, in dem Ihnen die gemessene Geschwindigkeit inklusive möglicher Abzüge mitgeteilt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Ronaldo
    Am 1. Juli 2016 um 17:36

    Ich wurde in der 30er Zone mit ca. 55kmh geblitzt, ist das Aufbauseminar ein muss, oder könnte es passieren, wenn man das erste mal geblitzt wurde, das man keins machen muss? (bsp: 1-2 kmh über 21kmh) Habe wahrscheinlich 23kmh zuviel als ich geblitzt worden bin, habe jedoch den ersten verstoß in der Probezeit ,Aufbauseminar pflicht oder nicht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 9:44

      Hallo Ronaldo,

      wird während der Probezeit ein Aufbauseminar angeordnet, muss dieses auch absolviert werden. In der Regel wird ein Aufbauseminar bei einem A-Verstoß angeordnet. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h kann dies daher durchaus der Fall sein. Die Anordnung wird Ihnen üblicherweise durch den Bußgeldbescheid mitgeteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Anastasia S.
    Am 24. März 2016 um 13:00

    Was passiert wenn man mit 60 km/h in der 30er Zone geblitzt wird (ohne Toleranzabzug), jedoch schon ein Aufbauseminar hinter sich hat und die Probezeit schon um 2 Jahre verlängert wurde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2016 um 9:21

      Hallo Anastasia,
      30 km/h innerorts zu schnell werden normalerweise mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit gelten ab 21 km/h als A-Verstoß. In Ihrem Fall haben Sie einen A-Verstoß in der verlängerten Probezeit begangen und müssen dementsprechend mit einer Verwarnung sowie der Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. susanne s.
    Am 17. März 2016 um 17:05

    ich bin gestern in der 30.Zone geblitz worden hatte laut Tacho so um die 48 kmh drauf .Was wird mich das kosten ? Dake für die Antwort .Gruß Susanne

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. März 2016 um 10:43

      Hallo Susanne,
      in diesem Fall müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Stefanie R.
    Am 23. Februar 2016 um 15:48

    Hallo, ich wurde von einem stationären Blitzer in der 30-er Zone geblitzt. Beim abbremsen vor Schreck hatte ich ungefähr 53 km/h. Ich bin leider noch in der Probezeit. Was steht mir nun bevor?
    Danke für die Antwort und liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Februar 2016 um 10:13

      Hallo Stefanie,

      sofern Sie mit weniger als 21 km/h zu schnell fuhren – also nicht mehr als 53 km/h – droht lediglich ein Bußgeld von 35 Euro. Überschritten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h, drohen ein Punkt in Flensburg, 80 Euro Bußgeld, eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Margitta
    Am 22. Januar 2016 um 12:04

    Hallo,
    auf einer normalen 50 er Straße tauchte plötzlich ein 30 er Schild auf, ohne ersichtlichen Grund!!
    Ich habe sofort meine Geschwindigkeit gedrosselt, wurde aber sofort bei Tempo 44 geblitzt, 25 Euro Bußgeld!
    Ich habe Einspruch einegelegt, es war überhaupt nicht möglich, so schnell mein Tempo zu drosseln.
    Jetzt wurde mein Einsruch abgelehnt und mein Bußgeld verdoppelt, zuzüglich 3,50 Bearbeitungsgebühr (53,50).
    Ist dies rechtlich möglich?
    Ich bitte um eine schnelle Antwort
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 11:22

      Hallo Magitta,

      es ist durchaus möglich, dass nach einem Einspruch sich das Bußgeld erhöht. Insbesondere dann, wenn sie eine ungeschickte Formulierung gewählt haben, die nahelegt, dass Sie möglicherweise vorsätzlich gehandelt haben. Wie die Verdopplung in Ihrem Fall zustande kam, lässt sich von uns leider nicht nachprüfen. Gegebenenfalls fragen Sie bei der Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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