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Ärztliches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel behandelt ausschließlich das ärztliche Gutachten nach § 11 Satz 2 FeV bzw. § 13 und § 14 FeV. Ein solches verkehrsmedizinisches Gutachten kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen und darüber entschieden werden soll, ob jemanden die Fahrerlaubnis erteilt bzw. verlängert wird. Im Text wird nicht die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) thematisiert, die bei schweren Verkehrsverstößen wie Alkoholfahrten oder zu bei zu vielen Punkten in Flensburg angeordnet wird.

Gibt es Zweifel an Ihrer Fahreignung?

Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann sie zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis ein ärztliches Gutachten anfordern. Ebenfalls hängt die Frage, ob sie Beschränkungen oder Auflagen anordnet, häufig vom Ergebnis des ärztlichen Gutachtens ab.

FAQ: Ärztliches Gutachten

Wann wird ein ärztliches Gutachten von Ihnen verlangt?

Sobald die zuständige Behörde an Ihrer Fahreignung zweifelt, kann Sie ein ärztliches Gutachten anordnen. Dies kann Sie sowohl als Anwärter auf den Führerschein treffen als auch als Inhaber einer Fahrerlaubnis.

Welche Gründe können ein ärztliches Gutachten rechtfertigen?

Hier erfahren Sie, welche Gründe zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens führen können.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie sich weigern, das ärztliche Gutachten erstellen zu lassen?

In einem solchen Fall kann Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Schließlich kann sich die zuständige Behörde dann nicht von Ihrer Fahreignung überzeugen und zweifelt sie entsprechend weiterhin an.

Ärztliches Gutachten über die Fahreignung
Das Gutachten über die Fahreignung wird von einem Facharzt durchgeführt.

Welche Gründe gibt es für ein ärztliches Gutachten?

Es gibt viele Anlässe, warum die Führerscheinstelle von Ihnen ein ärztliches Gutachten verlangen kann. Das Spektrum reicht dabei von körperlichen Erkrankungen wie Diabetes, Herz- und Gefäßerkrankungen oder Erkrankungen des Nervensystems über psychische Erkrankungen über zu Alkohol- und Drogenauffälligkeiten bis hin zur Verlängerung der Führerscheinklassen C und D.

Im entsprechenden Schreiben der Behörde werden Sie zu den genauen Anlässen für die Zweifel an Ihrer Fahreignung informiert. Ihnen wird auch mitgeteilt, innerhalb welcher Frist Sie das ärztliche Gutachten durchführen müssen. Ein solches Gutachten kann mehrmals und zu verschiedenen Sachverhalten angeordnet werden.

Häufige Gründe für ein ärztliches Gutachten sind:

  • Körperlichen Erkrankungen
  • Psychischen Erkrankungen
  • Arzneimittel-, Alkohol- und Drogenkonsum

Wer kann ein ärztliches Gutachten durchführen?

Ruft die Führerscheinstelle Sie zu einer solchen Untersuchung auf, werden Sie darüber informiert, wer das Gutachten durchführen kann.

Je nach Einzelfall sind das:

  • Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
  • Ärzte des Gesundheitsamts
  • Betriebsärzte bzw. Arbeitsmediziner
  • Fachärzte für Rechtsmedizin
  • Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF)

Grundsätzlich gilt, dass der untersuchende Facharzt nicht Ihr behandelnder Arzt sein darf. Haben Sie sich nach diesen Vorgaben für einen Gutachter entschieden, müssen Sie diese Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Diese nimmt dann Kontakt zum Arzt auf, der das ärztliche Gutachten durchführt. Dabei wird erörtert, welche Fragen in Bezug auf die Fahreignung geklärt werden sollen.

Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bieten zum Thema „Ärztliches Gutachten zur Fahreignung“ häufig Beratungen an. Aufgrund ihrer Erfahrungen im Bereich medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) können dort auch verkehrsmedizinische Gutachten erstellt werden. Die Kosten erfragen Sie am besten vor Ort.

Die Behörde prüft das ärztliche Gutachten.
Nachdem Sie sich für einen Facharzt entschieden haben, prüft die Führerscheinstelle Ihre Unterlagen und nimmt Kontakt zum Arzt auf.

Medizinisches Gutachten – Was erwartet Sie?

Die Untersuchung ist weniger umfangreich als eine MPU. Es geht auch nicht darum, eine Prognose zu erstellen, stattdessen soll die gegenwärtige Situation in Bezug auf Ihre Fahreignung abgeklärt werden. Je nach Einzelfall können verschiedene Methoden zum Tragen kommen.

Körperliche und psychische Erkrankungen

Erfährt die Führerscheinstelle von Erkrankungen, welche die Verkehrssicherheit gefährden könnten wie beispielsweise Epilepsie oder orthopädische Erkrankungen, kann sie ein verkehrsmedizinisches Gutachten anordnen, um die Zweifel an Ihrer Fahreignung abklären zu lassen.

Im Fokus der Untersuchung stehen, z. B.:

  • allgemeiner Gesundheitszustand
  • der Bewegungsapparat
  • die Sinnesfunktionen
  • die Reaktionsfähigkeit
  • die Belastbarkeit
  • das Nervensystem
  • die „psychische Verfassung“
  • ggf. labortechnische Untersuchungen
  • regelmäßiger Konsum bestimmter Arzneimittel

Der Arzt wird Sie entsprechend Ihrer Krankheit begutachten und in Fragen zur Fahrtauglichkeit beraten. Möglicherweise kann er Sie auch bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen und Sie darüber informieren, unter welchen Umständen Sie ein Auto führen dürfen. Gemäß § 11 FeV Satz 6 haben Sie stets das Recht, ein fachärztliches Gutachten für den Führerschein einzusehen.

Ärztliches Gutachten zu Drogen- und Alkoholkonsum

Ärztliches Gutachten bei Drogen
Häufig wird ein ärztliches Gutachten wegen Drogenkonsum angeordnet.

Bezweifelt die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung aufgrund von Alkohol oder Drogen, geht es in dem Gutachten darum, Fragen zu Ihren Konsumgewohnheiten und deren Auswirkung auf Ihre Fahrtauglichkeit abzuklären. Neben dem Gespräch und der Feststellung Ihrer allgemeinen Gesundheit stehen dann häufig labormedizinische Untersuchungen an.

Diese können sein:

Anhand der Laborergebnisse und des Gesprächs soll der Arzt herausfinden, ob ein regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Drogen vorliegt. Häufig werden dazu Drogenscreenings durchgeführt bzw. bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit entsprechende Blutuntersuchungen. Der Facharzt kann Ihnen dabei helfen, einen unbegründeten Verdacht auszuräumen. Aber auch, wenn eine Alkoholabhängigkeit oder Drogenkonsum (z. B. Cannabis) vorliegt, kann der Arzt Sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen.

Was kostet das ärztliche Gutachten?

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Die Kosten sind stark davon abhängig, wer das Gutachten erstellt und welche Untersuchungen durchgeführt werden. Der Einzelfall ist für ein fachärztliches Gutachten entscheidend.

Die Gebühren erfragen Sie am besten im Vorfeld bei der entsprechenden Stelle. Dort können Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten lassen und ggf. einen Termin vereinbaren. Aber generell gilt: Für ein ärztliches Gutachten tragen Sie die Kosten selbst.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Ärztliches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung
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172 Kommentare

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  1. Kristoph
    Am 28. August 2023 um 17:11

    Bei Beantragung eines P_Scheins wird ein medizinisches Gutachten für die ersterteilung gefordert. Durchzuführen beim amtsarzt, gesundheitsamt oder allgemeinArzt mit verkehrsmedizinicher Weiterbildung. Untersuchung auf alkohol und weitere Suchtkrankheiten.
    Bei Null Anfangsverdacht, also keine Anordnung durch Verkehsamt oder gar eine geforderte MPU…
    Frage wird Blut abgenommen und getestet?

    Vielen dank

  2. Hans
    Am 16. Mai 2023 um 16:12

    An bussgeldkatalog.org-Team,

    1. Frage:
    Ist der Versuch LSD einzunehmen bereits ein trifftiger Grund den Führerschein zu entziehen?

    2. Frage:
    Wenn der Konsum von LSD schon lange zurück liegt – sagen wir 10 Jahre- ist es dann nach wie vor ein Grund den Führerschein zu entziehen?

    Vorausgesetzt ist natürlich der Fall das die Führerscheinstelle davon Wind bekommen hat.

    Danke im Voraus und freundliche Grüße

  3. Christian Spielvogel
    Am 10. März 2023 um 11:34

    Hallo.

    Ich habe meine MPU bestanden.
    Jetzt ist das Gutachten der Führerscheinstelle nicht gut genug. Ich war wegen Drogen, Alkohol und Straftaten zur MPU. In meiner Jugend hatte Drogen und Alkohol induzierte Schizophrenie.
    Hab ein Jahr Therapie für doppel Diagnose gemacht und war anschließend ein Jahr in der Tagesstätte für Psychisch kranke Menschen. Auch das ohne auffällig geworden zu sein abgeschlossen.
    Was kann ich denn noch machen?

  4. Jan H
    Am 25. Januar 2023 um 15:54

    Hallo,
    ich musste diesen Jahres ebenfalls ein ärztliches Gutachten bzgl. Cannbiskonsum durchführen. Diese habe ich bei der TÜV SÜD zu einem Preis von 800,- € durchführen lassen. Nun ist es so, dass die Führerscheinstelle hier in Dresden mir das Original des Gutachtens nicht mehr aushändigen möchte. Weiß jemand, ob das rechtens ist und ob/wie man sich dagegen wehren kann?
    PS: nach Einreichung meines positiven Gutachtens habe ich noch ein “Besonderes Aufbauseminar” verordnet bekommen.

    VG Jan

    • Emanuel F
      Am 16. August 2023 um 10:52

      Darf ich fragen wie viel ng/ml du beim Test hattest? Danke vorab

  5. Volker B
    Am 2. November 2022 um 23:04

    Mein Blutdruck wurde mit Hilfe von Medikamenten eingestellt. Nun will die Führerscheinstelle,trotz positiver Bescheinigung vom Arzt,einen Ausdruck von mehreren Blutdruckwerten haben. Sonst kann mein Führerschein Klasse D nicht verlängert werden.
    Darf sie das?

  6. Marion S
    Am 20. September 2022 um 22:51

    Ich darf ein Jahr lang nicht Autofahren wegen eines epileptischen Anfalls. Kann mir jemand sagen was das verkehrsmedizinische Gutachten kostet ,damit ich meine Fahrerlaubnis zurück bekomme? Die Kosten soll ich selber tragen, obwohl ich Grundsicherung im Alter bekomme. Verstehe ich nicht, habe doch keine Straftat begangen. Wer kann mir dazu etwas sagen?

  7. Mücahit
    Am 11. August 2022 um 11:20

    Hallo Servus ich wurde von der Polizei mit einem 0,2 Gramm joint erwischt welcher schon fast fertig geraucht war. Dieser wurde mir abgenommen und meine Personalien wurden festgestellt. Die zwei Zivilpolizisten meinten der Verstoß gegen das btmg wird zu 99% fallen gelassen, die Führerscheinstelle wird auch zu 99% bei so einer geringen Menge nicht informiert, wurde mir erklärt. Ich wohne in München Bayern und würde gerne wissen ob das stimmt was die Kollegen gemeint haben oder ich dann doch einen Brief von der Führerscheinstelle bekomme. Außerdem bin ich noch in der Probezeit und vorher noch nie Polizeilich aufgefallen. Ich verbleibe mit Freundlichen Grüßen

    Mücahit Icli

    • Meier
      Am 23. Oktober 2023 um 13:41

      ich selber habe nur Anhaftungen gehabt und muss jetzt zu verkürzten mpu

  8. Laura S
    Am 19. Januar 2022 um 15:41

    Hallo zusammen,
    ich habe leider auch meinen Führerschein auf Grund von nicht angepassten Fahrverhalten verloren.
    Zum Glück bin ich nicht zur MPU verpflichtet.
    Trotz allem ist es immer noch ein schwieriges Unterfangen.
    Ich muss auch den Reaktions- und Konzentrationstest am Computer nochmal machen.
    Außerdem steht die Psychiatrische Untersuchung wieder an.
    Keine leichten Hürden… das weiß ich jetzt aus Erfahrung.
    Bei der ersten Neubeantragung war ich Null vorbereitet, weil ich nicht wusste, was auf mich zukommt.
    Der TÜV Süd in Mannheim hat den Test am Computer durchgeführt und das Gutachten erstellt.
    Da hat es leider nicht für mich geklappt!
    Meine Fragen zur Thematik wären folgende:
    1. Welche Gesellschaften oder TÜV-Stellen hier in Deutschland sind geeignet hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades? Ich habe gehört in Hessen oder auch in anderen Bundesländern wären die Bedingungen einfacher. Oder ist es geckickter sich den Gutachter selbst zu suchen.
    2. Zurzeit bereite ich mich mit dem Programm „Keine Angst vor MPU 2021“ vor. Ist das ausreichend? Ich habe die Pedale nicht mitgekauft, wird mir das später zum Nachteil sein?
    3. Wie kann ich mich noch besser auf das Psychiatrische Gutachten vorbereiten? Weil ich mich in Psychiatrische Behandlung begeben soll. Die Berichte die über mich vorliegen entsprechen zum größten Teil nicht der Wahrheit. Es ist auch schwierig in meiner Region überhaupt eine behandelte Ärztin zu finden, die hinter einen steht um zu unterstützen.
    4. Wie ist es mir möglich, ein Gegengutachten zu erhalten?
    5. Macht es Sinn mal ganz abgesehen von der Kostenfrage einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren?

    Ich hoffe, ich finde auf meine Fragen, Anregungen und gemachten Erfahrungswerten geeignete Antworten.
    Vielen Dank für eure Unterstützung
    Laura

  9. Alaa
    Am 9. August 2021 um 18:30

    Hallo zusammen

    Braucht man Anwalt dafür,kann Anwalt helfen

  10. T. P.
    Am 25. Juni 2021 um 14:32

    Ich bin offizieller Cannabis Patient, und mir wurde der Führerschein entzogen wegen einem Wert von 1,3 ng/ml.
    Seit über einem Jahr kämpfe ich darum meinen Führerschein wiederzubekommen, und bin blanker Willkür und Schikane ausgesetzt, obwohl ich alle nötigen Unterlagen und Atteste vorweise. Ich muss 500 Euro Strafe ans Amtsgericht in Frankfurt zahlen, und muss noch ein teures Gutachten von einer Begutachtungsstelle bekommen. Ich bin chronisch krank und kann mir das nicht mehr leisten, da ich keiner Beschäftigung nachgehen kann.
    Und mittlerweile ist so viel Mist passiert, sowohl vom Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft als auch von der Führerscheinstelle, dass weder ich noch mein Anwalt davon ausgehen, dass das Zufall ist. Ich bin am Ende meiner Möglichkeiten, und der Staat enthält mir weiterhin meine Fahrerlaubnis vor, obwohl mir bereits zwei Ärzte und lang und ausführlich bescheinigt haben, dass ich zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt war. Selbst der Arzt auf der Polizeiwache konnte bei mir keine Einschränkungen feststellen, und es hat zu keinem Zeitpunkt ein Abusus stattgefunden.
    Ein Beispiel dafür, dass dieses System Opfer schafft, anstatt sie zu schützen.

  11. AX
    Am 2. Juni 2021 um 7:37

    Guten Tag,
    muss ich als Cannabispatient ein ärztliiches Gutachten oder sogar eine MPU absolvieren wenn ich mich
    an die ärztlichen Vorgaben halte?

    MfG

  12. Joe
    Am 23. Mai 2021 um 15:03

    Hallo, mir wurde vor 6 Jahren der Führerschein entzogen da ich stark alkoholisiert war und einen psychischen Zusammenbruch hatte. Darauf hin wurde ich in eine Psychiatrie eingewiesen. Ich war aber nicht am Steuer und bin grundsätzlich nie berauscht gefahren. Trotzdem wurde mir ein ärztliches Gutachten zum Wiedererlangen des Führerscheins auferlegt. Nun habe ich mich die letzten 3 Jahre auf meine Psyche (Borderline, Depression, Suizidalität) konzentriert und bin sehr gut genesen. Nun habe ich einen Antrag auf Neuausstellung des Führerscheins beantragt und demnächst steht die Begutachtung an. Ich habe seit über einem Jahr keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken und Drogen schon seit über 3 Jahren nicht mehr konsumiert. Auch meiner Psyche geht es so gut wie nie zuvor. Wie denken Sie stehen meine Chancen dass das Gutachten positiv für mich ausfällt?

    Danke

    Viele Grüße

  13. Vlaznim S
    Am 17. Mai 2021 um 1:45

    Hallo,

    Ich wurde 13.11.2012 allgemeineverkehrskontrolle
    Angehalten und Drogentest und dann haben die mich mit genommen und habe einen Richter angerufen und hat der Richter das angeordnet und dann kam heraus mit 1,7ng meinen frage ist ist bekomme ich meinen Führerschein nach 10 Jahren wieder oder muss ich MPU machen ihn meinen schreiben steht medizinisch-Psychologisches-Gutachten ihn meinen schreiben steht:
    4 Nr. 9.2.2
    ich Bitte um einen schnell Antwort.

    Ich bedanke mich ihn voraus

    • Ralf
      Am 30. Oktober 2023 um 22:16

      du darfst definitiv keinen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesen 10 Jahren stellen (ich gehe davon aus du möchtest den Führerschein nach Ablauf der 10 Jahre ohne MPU wieder bekommen). Denn mit Antragstellung läuft die Zeit von 10 Jahre von neu, ab Antragstellung. Aber auch nach verstreichen der Zeit, bekommst nicht deine Fahrerlaubnis einfach wieder. Stelle nach verstreichen der 10 Jahre einen Antrag auf Neuerteilung (wichtig , keinen Tag zu früh!!, hole dir eine Selbstauskunft beim Kraftfahrzeugbundesamt ein, da steht das Tilgungsdatum drauf), du wirst dann aufgefordert die theoretische und praktische Prüfung zu wiederholen, da du lange Zeit nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen bist. Sprich, du müsstest auch ein paar Fahrstunden nehmen, aber du hast keine vorgeschriebenen Pflichtfahrstunden, der Fahrlehrer muss sich nur davon vergewissern das du noch fahren kannst. Sobald du die theoretische und praktische Prüfung bestanden hast, erhältst du eine Prüfbescheinigung, mit dieser gehst du dann zu Führerscheinstelle und erhältst dort deinen Führerschein.

  14. Jonathan
    Am 6. Mai 2021 um 9:31

    Hallo,
    als ich 14 war wurde ich wegen dem Kauf von 1-2g Cannabis in 4 Fällen und einer Ecstasytablette in zwei Fällen zu 30 Sozialstunden verurteilt. Jetzt bin ich 17 und möchte mit dem Führerschein anfangen und habe auch schon die Theoriestunden und ein Paar Fahrstunden absolviert, aber ich habe einen Brief zu einem ärztlichem Gutachten erhalten und möchte wissen ob der Konsum von Ecstasy direkt zu einer MPU führt und was von mir gelegentlich bei dem ärztlichen Gutachten gefordert wird. Ich hab seit der Verurteilung 2018 nichts mehr genommen und bin auch schulisch ein sehr guter Schüler, falls dass ebenfalls irgendwie weiterhelfen kann den Gutachter zu überzeugen.

  15. MB
    Am 1. Mai 2021 um 19:19

    Hallo,

    ich habe vor einem halben Jahr eine MPU, wegen Cannabiskonsums erfolgreich bestanden. Mittlerweile lebe ich in Belgien und konsumiere gelegentlich.

    Gestern wurde ich von der belgischen Polizei kontrolliert und mit ca. 0.2 g erwischt. Diese meinten, dass das bloß einen Eintrag gäbe und dass ich sonst keine Folgen zu befürchten habe (immerhin habe ich gelernt den Konsum und das Fahren zu trennen). Leider bin ich nach der MPU in Deutschland aber sehr paranoid. Gibt es eine Möglichkeit, dass die belgische Polizei die deutsche Polizei über diesen Vorfall informiert und dass ich dann in Deutschland zu einer Drogenuntersuchung oder dergleichen geladen werde? Ich bin immer noch in Deutschland gemeldet, was sich allerdings zum Sommer hin ändern wird.

    Ich gehe eigentlich stark davon aus, dass nationale Behörden besseres zu tun haben, als das Nachbarland über solche Dinge zu informieren, aber ich wollte trotzdem gerne andere Meinungen dazu hören.

    Vielen Dank im Voraus.

    LG,
    M

  16. P.S.
    Am 29. April 2021 um 14:57

    Hallo ich hätte eine wichtige Frage. Ich musste von der Führerscheinstelle aus ein Gutachten erstellen lassen ob ich noch ein Fahrzeug führen darf. Im Gutachten steht das nach 9 Monaten nochmals wenn ich in Therapie ( Psyche) war wieder ein Gutachten erstellen lassen kann. Mein Anwalt meinte das ich das gar nicht abgeben brauche da mir der Schein so oder so entzogen wird. Was passiert wenn ich das Gutachten nicht vorlege , ist dann der Schein für immer weg? Wollte heute noch einen Aufschub für eine zweites Gutachten aber das wurde vom landratsamt abgelehnt. Was passiert wenn ich das Gutachten nicht abgebe???
    Der Verlust meines Führerschein würde mich zum Hartz 4 Empfänger machen auch könnte ich meine kranke Mutter nicht mehr pflegen!
    Ein paar Infos wären super!
    Danke im vorraus

  17. Yve
    Am 10. April 2021 um 10:56

    Hallo, ich habe eine Frage zu einer Prüfung der Charakterlich,psychischen und körperlichen Eignung die ist machen soll nach einem 9 monatigen Führerscheinentzug.Ich hatte beim Ausparken ein Auto gestriffen, und bin weiter zur Arbeit gefahren.
    Ich habe weder Alkohol noch Drogen konsumiert. Bin also als Fahrerflüchtige verurteilt worden mit einer Geldstrafe und dem Entzug des Führerscheins für 9 Monate.Die Stelle des Straßenverkehrsamt schrieb mir das ich halt diese Characterlich,psychische und körperliche Eignung machen soll. Nun meine Frage, was kommt alles auf mich zu ? Sind mehrere Termine dafür vorgesehen? Wie teuer wird das alles? Hab ich nach Erfolg der Prüfung, wieder eine Probezeit? Viele liebe Grüße Yve

  18. Madlon
    Am 27. März 2021 um 15:52

    Hallo, ich habe eine Frage und hoffe, dass Ihr mir diese beantworten könnt.
    2015 und 2019 hatte ich während der Fahrt auf dem Land vermutlich jeweils einen Unterzuckerschock.
    Ich fühlte mich beide Male unfähig weiterzufahren, da ich Symptome wie starkes Zittern, Schwindel, Herzrasen, Schweißausbrüche und Sehstörungen hatte.
    In beiden Fällen wusste ich mir nicht anders zu helfen als die Polizei zu rufen. Die Beamten fragten, ob ich mal einen Unfall hatte, was ich wahrheitsgemäß bejahte. Letztendlich gab ich meinen Zustand laienhaft als Panikattacke an. Ich konnte nach einiger Zeit wieder selbstständig weiter fahren.
    Ich fahre beruflich im Jahr über 20.000 km und bin auf meinen Führerschein angewiesen. Ich habe mir nie eteas zuschulden kommen lassen, habe keine Punkte in Flensburg.
    Eine Aufforderung, mich in ärztliche Behandlungzu begeben, erhielt ich all die Jahre nicht. Ich bin trotzdem regelmäßig zur Kontrolle beim Arzt – keine Auffälligkeiten. Bei einem Psychologen oder in psychiatrischer Behandlung war ich noch nie.
    Jetzt erhalte ich im Januar ein Schreiben von der Führerscheinsstelle, die meine Fahreignung anzweifelt und ein ärztliches Attest anfordert, was ich auch beibrachte.
    Jetzt aber soll zusätzlich durch ein psychiatrisches Gutachten meine Fahreignung untersucht werden, was ich natürlich tun werde.
    Wie wird so ein Gutachten ablaufen? Hat man ein Gespräch mit einem Psychiater, muss man einen Fragebogen ausfüllen und wird man zusätzlich
    von einem Neurologen untersucht? Wie wird das Ganze ablaufen?
    Vielen Dank!
    Madlon

  19. Realität
    Am 5. Februar 2021 um 0:26

    Servus zusammen

    Habe mir paar Geschichten durchgelesen
    Ich sag euch allen bei einigen Fällen ist ein
    Gutachten Nötig
    Und die anderen Fälle ist Geld macherrei
    Ein Tipp überlegt euch 2 mal was ihr tut
    Weil beim dritten Mal die behörde alles bekommt
    Was sie verlangen lg ich hoffe bisschen Einsichten egal in welchen Probleme ihr habt einsehen zu können

  20. O.
    Am 28. Oktober 2020 um 23:25

    Ist die Führerscheinstelle ermächtigt, einen Medikamentenplan und die Diagnosen mit ICD einzufordern?

  21. MT
    Am 13. Oktober 2020 um 19:25

    Servus, ist es rechtlich möglich dass ich nach einem Ärztlichen gutachten zusätzlich noch eine mpu machen muss ?
    Warum wurde dann nicht direkt eine mpu gefordert sondern erst dass eine dann dass andere ?
    Es ist doch zu 90 Prozent dass gleiche oder nicht ?
    Also bezahle ich 2 mal für fast die selbe Untersuchung?

    • Roshi
      Am 30. November 2023 um 3:39

      Das frage ich mich auch

  22. Dennis B
    Am 23. September 2020 um 15:04

    Guten Tag!

    Mein Kollege hat folgendes Problem. Er wurde im Straßenverkehr mit THC im Blut angehalten. Die Werte sind: Aktives THC: 1,5 ; Schnellabbauwert: 1,0 und der Langzeitabbauwert lag bei 11.

    Nun gibt‘s folgendes Problem: Er hat die Aufforderung zur Untersuchung der Fahreignung bekommen und soll binnen 8 Tage eine aufgelistete Einsatzstelle aufsuchen, jedoch findet sich bei keiner der aufgelisteten Stellen binnen dieser 8 Tage ein Termin, weil angeblich viele Ärzte nicht vor Ort sind. Was nun? Womit muss er rechnen wenn er diese Frist nicht einhalten kann?

  23. Katrin
    Am 31. August 2020 um 4:08

    Hallo habe folgende Frage zum Thema Fahrverbote.Ich lese hier ganz viel über Fahrverbote bei Epilepsie was ja absolut einleuchtend ist. Aber soviel ich auch suche finde ich nichts im Netz und unter rechtlichen zu meiner Frage.Punkt 1 ich habe keine Epilepsie kann aber sein das mir derartige Antiepileptika verordet werden aufgrund einer Trigeminusneuralgie Klar machen die Pillen sicher auch Müde in der Anfangszeit aber wie verhält es sich in so einem Fall mit den Fahrverboten wie gesagt ich habe und hatte nie epileptische Anfälle . Sollte der Fall rechtlich dasselbe sein wie bei epileptikern werde ich dann lieber die Schmerzen ertragen und die pillen sein lassendamit ich weiterhin fahren darf.Ich fahre seit 1991 Unfallfrei.Vielen Dank im Voraus.

  24. S.
    Am 25. Mai 2020 um 14:05

    Hallo meine Freundin hat so h beim Führerschein angemeldet und jetzt schreibt die Führerscheinstelle erhöhtes agresions Verhalten vor, obwohl sie sich nichts zuschulden lassen hat, soll sie ein ärztliches Gutachten machen, kann man dagegen angehen
    Vg

    Ich muß noch hinzufügen das sie seit 7 Jahren Mofa fährt

  25. E. Kerscher
    Am 25. Februar 2020 um 14:13

    Hallo,
    leider habe nach 40 Jahren unfallfreien Fahren ein Problem mit d. Verkehrsbehörde wegen meiner Medikamenteneinnahme bekommen.
    Habe keinen Unfall gebaut weder sonst noch was , jetzt will das Landratsamt meine Fahrtüchtigkeit überprüfen nur weil ich Medikamente nehme usw. Ich bin schließlich schon über eine Million Kilometer gefahren ohne Unfall nur weil ich einen Herzprobleme u. einige Stands habe usw.
    wollen die mich schikanieren. Wer kann mir einen Tip geben.

  26. Daniel L.
    Am 20. Februar 2020 um 11:53

    Hallo,

    vor ca. 2 Monaten musste ich ein fachärztliches Gutachten (Verdacht auf Drogenkonsum) abgeben. Dieser ist natürlich negativ ausgefallen, also für mich positiv. Jedoch gab ich bei der Befragung an in Behandlung zu sein und depressive Episoden zu haben. Nachdem ich das ärztliche Gutachten abgegeben hatte, bekam ich einen neuen Brief von der Führerscheinstelle mit der Aufforderung ein weiteres Gutachten zu erstellen. Nun ist meine Frage, ob es überhaupt rechtens ist, dass 2 mal direkt hintereinander so ein Gutachten angefordert werden kann?

  27. Vadim
    Am 6. Februar 2020 um 14:44

    Hallo ich wollte wissen wie lange so ein Gutachten gültig ist, wenn man es bestanden hat und bei der Führerscheinstelle abgegeben hat. Muss man innerhalb einer gewissen Zeit, wenn man den Führerschein noch nicht gemacht hat das Gutachten wiederholen und die Kosten nochmal in Kauf nehmen?
    (In meinem Fall ging es damals um Cannabis, weshalb ich das Gutachten absolvieren musste)

    Vielen Dank im Voraus

  28. Jalleh
    Am 26. Januar 2020 um 22:48

    4mal in die Prüfung durchgefallen. Ich muss untersuchen machen. Ich weise nicht was würde gemacht. Bitte hilfe mir.

  29. Stefan
    Am 26. Januar 2020 um 14:47

    Ergänzende Frage zum Kommentar von gerade eben.

    Darf ich teile des Entlassungsberichtes schwärzen?

  30. Stefan
    Am 26. Januar 2020 um 14:27

    Hallo,

    ich hatte im November 18 einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss, meine Fahrerlaubnis wurde sofort entzogen. Gerichtsverfahren,6 Monate Sperrfrist, im September 19 den FS beantragt.
    Jetzt hat die Führerscheinstelle ein Ärztliches Attest verlangt UND den Entlassungsbericht der Psychiatrie (wg Depression) . Nun meinte mein behandelnder Psychologe das der Brief nicht für Dritte weiterzugeben sei.

    Die Dame der FSS meinte wenn ich den Brief nicht abgebe müsse ich mit einem Ärztlichen Gutachten rechnen?

    Bin ich verpflichtet mein gesamtes Leben der FSS dazulegen ?

    Gruß

    Stefan

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