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Bußgeldbescheid verloren – So gehen Sie nun vor

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wenn der Bußgeldbescheid verloren geht, nehmen Sie schnellstens Kontakt mit der Behörde auf.
Wenn der Bußgeldbescheid verloren geht, nehmen Sie schnellstens Kontakt mit der Behörde auf.

Wenn der Bußgeldbescheid verloren geht

Im Straßenverkehr mit dem Auto oder Fahrrad eine Ordnungswidrigkeit begangen und schon flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Viele Betroffene wollen das Schreckgespenst erst einmal ignorieren. Dann möchte der Betroffene die Strafe der Bußgeldstelle bezahlen, findet allerdings den Brief mit dem Bescheid nicht mehr.

Wie ist nun vorzugehen, wenn der Bußgeldbescheid verloren geht? Wir erklären es in diesem Ratgeber und worauf ansonsten noch zu achten ist.

Grundsätzlich haben Sie eine Frist von 14 Tagen zu wahren, um Einspruch einzulegen, ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig.

In den nächsten vierzehn Tagen muss dann bei der Behörde eine Überweisung mit dem Aktenzeichen eingehen. Das Verfahren ist dann beendet. Doch was bestehen für Möglichkeiten, wenn der Bescheid verlegt wurde?

Bußgeldbescheid verloren

Welche folgen hat es, wenn der Bescheid verloren geht?

Können Sie aufgrund der fehlenden Zahlungsinformationen das Bußgeld nicht fristgerecht überweisen, droht eine Mahnung. Diese geht mit zusätzlichen Mahngebühren einher.

Wie kann ich die notwendigen Informationen herausfinden?

Diese können Sie meist dem Anhörungsbogen entnehmen. Alternativ dazu können Sie auch doe Bußgeldstelle kontaktieren.

Was passiert bei verlorenen Knöllchen?

Wurde der Strafzettel verloren und deshalb nicht fristgerecht bezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid versendt.

Das sind die Optionen

In diesem Fall haben Sie drei Optionen:

  • Sie können Kontakt mit der Behörde aufnehmen und darum bitte, Ihnen die nötigen Informationen für die Überweisung auszuhändigen. Dies kann sich allerdings schwierig gestalten, wenn Sie das Aktenzeichen nicht wissen.

Auf dem Anhörungsbogen, welcher vor dem Bußgeldbescheid eintrifft, sind die relevanten Informationen für eine Überweisung ebenfalls zu finden.

  • Haben Sie noch den Anhörungsbogen zu Hand, so können Sie auch hier alle wichtigen Angaben finden und den Betrag begleichen.
  • Ist die vierwöchige Frist versäumt, bekommen Sie eine Mahnung zugesandt. Auch dieser können Sie alle Informationen für eine Überweisung entnehmen.

Beachten Sie, dass für eine Mahnung weitere Kosten anfallen. Der Betrag wird sich also dadurch erhöhen.

Achten Sie bei einer Überweisung an eine Behörde immer darauf, das korrekte Aktenzeichen anzugeben. Nur dann kann der Zahlungseingang zugeordnet werden.

Wenn der Strafzettel verloren geht: Was zu tun ist

Der Begriff „Strafzettel“ oder „Knöllchen“ wird im Volksmund häufig für das Verwarngeld genutzt, welches bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erteilt wird. Hierbei handelt es sich um ein Angebot der Kommune oder der Bußgeldstelle.

Haben Sie Ihr Knöllchen verloren und das Verwarnungsgeld nicht innerhalb der einwöchigen Frist bezahlt, so geht die Behörde davon aus, dass Sie das Angebot nicht annehmen. In diesem Fall wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie können also bei einem verlorenen Strafzettel nichts zu, außer auf den Bußgeldbescheid zu warten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Bußgeldbescheid verloren – So gehen Sie nun vor
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15 Kommentare

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  1. Matze
    Am 17. August 2020 um 22:57

    Hi

    Ich möchte gerne mein Auto abmelden/ummelden
    nun habe ich aber das Gefühl das ein knöllchen nicht bezahlt ist da bei mir oft Post nicht ankommt… wo kann ich mich informieren ob es noch offene Rechnungen gibt ? Keine Lust nochmal zwei Wochen auf ein neuen Termin wegen COVID bei der Zulassungsstelle zu warten weil ich erst die Rechnung bezahlen muss.

    Gibt’s da ne Nummer oder Abteilung beim Zoll ?

    Danke schonmal im Voraus

    Mfg
    Matze

  2. Vrej k.
    Am 22. März 2020 um 23:19

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Mein Name ist Vrej und ich habe vor zwei Woche Bußgeld Bescheid bekommen aber leider verloren.
    Ich möchte es bezahlen aber ich weiß nicht wie man es hinkriegen.

    Mit freundlichen Grüße

    Vrej

  3. Ludovica A.
    Am 5. November 2018 um 11:33

    Hallo,

    Ich war vor ein paar Tagen in Stuttgart im Auto, und abends, als ich nach Hause ging, hörte ich ein Geräusch und sah ein Papier fliegen. Ich denke, es war eine Geldstrafe in meinem Motorhaube. Wie kann ich herausfinden, ob es eine Geldstrafe war?

    Vielen Dank!

  4. Harald W.
    Am 16. Mai 2018 um 16:48

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich habe vor einige seit einen Bußgeldbescheid von Ihnen bekommen aber ich habe diese leider verloren.

    Ich möchte es bezahlen aber ich weiß nicht wie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Harald W.
    Niederlande

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 8:54

      Hallo Harald W.,

      wir sind ein unabhängiger Informationsdienst und keine offizielle Behörde. Bitte wenden Sie sich an die Stelle, die Ihnen den Bescheid ausgestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Pjotr
    Am 25. April 2018 um 4:05

    Mein Name ist Pjotr. Ich habe das Knöllchen wg. Falschparken weggeworfen. Bin dabei leider erwischt worden und muss auch noch Strafe wegen Umweltverschmutzung zahlen. Problem ist, das Knöllchen ist in eine Pfütze gefallen. Ich wollte es daher nicht aufheben (gab noch zusätzlich Ärger mit dem Parkplatzwächter). Frage: Wie kann ich das Knöllchen nun zahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 17:43

      Hallo Pjotr,

      Sie können versuchen, Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen und die nötigen Informationen zu erfragen. Bezahlen Sie das Knöllchen nicht innerhalb einer Woche, haben Sie mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen. Dieser wird Ihnen per Post zugesandt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Britta
    Am 15. Januar 2018 um 17:46

    Hallo,
    die Post hat den Bußgeldbescheid am 28.11.2017 zurück gehen lassen mit der Begründung unbekannt.
    Heute war das Ordnungsamt da und hat einen Zettel hinterlassen wir möchten zurück rufen.
    Also gemacht. Die wollten wissen ob und seit wann wir da wohnen. Das sind über 20 Jahre und der
    Name steht groß und DEUTLICH auf dem Briefkasten. Die Frist für den Bußgeldbescheid wäre eigentlich
    am 03.12.2017 abgelaufen. Müssen wir diesen noch zahlen ? Das war ja nicht unser verschulden. Was nun ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 16:03

      Hallo Britte,

      in der Regel müssen Sie das Bußgeld noch bezahlen, da der Bescheid ja verschickt wurde. Bitte setzen Sie sich mit der Behörde in Verbindung, um dieser Ihre Situation zu schildern.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  7. Cintia
    Am 15. August 2017 um 23:28

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Mein Name ist Cintia und ich habe am letzten Mittwoch 9.8 ggn 17 Uhr bei Schuhstrasse in Erlangen Verwarnungszettel bekommen aber leider verloren.
    Ich möchte es bezahlen aber ich weiß nicht wie man es hinkriegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 12:09

      Hallo Cintia,

      Sie müssen sich bei der zuständigen Behörde melden. Diese kann Ihnen dann die erforderlichen Informationen zukommen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Monika
    Am 14. Februar 2017 um 15:02

    Habe Bußgeld schon bezah.Möchte jetzt auch Führerschein abgeben finde aber Bescheid nicht mehr was kann ich tun.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 12:24

      Hallo Monika,

      wissen Sie noch, welche Bußgeldbehörde Sie angeschrieben hatte? Möglicherweise finden Sie auf dem Kontoauszug einen Hinweis darauf und ggf. auch ein Aktenzeichen. Fragen Sie anschließend bei der Behörde nach, wie Sie weiter vorgehen können. Adressen der einzelnen Bußgeldbehörden können Sie in unserem Ratgeber zu den Bußgeldbehörden nachlesen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Diana R.
    Am 22. November 2016 um 11:42

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Name ist Diana R. Ich habe am Samstag einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen, diesen aber verlegt. Ich würde die Strafe zahlen, weiß aber kein Aktenzeichen, keine Kontonummer. Wir waren auf der Durchreise in Österreich, ich weiß auch leider nicht, wo wir genau geblitzt wurden. Was kann ich tun? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diana R.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. November 2016 um 10:09

      Hallo Diana,

      wenden Sie sich an die österreichischen Behörden, diese können Ihnen sicherlich weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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