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Abstand nicht eingehalten? Wann Bußgeld für Abstandsverstoß droht

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 16 Minuten

Bußgeldkatalog Abstandsvergehen

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate3 MHier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

FAQ: Abstand

Welcher Abstand ist beim Autofahren vorgeschrieben?

Laut Faustformeln gilt: Innerorts sollte der Mindestabstand zum Vorausfahrenden mindestens etwa drei Fahrzeuglängen betragen. Außerorts sollte der Abstand mindestens dem halben Tachowert entsprechen.

Was droht bei einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes?

Abhängig vom Ausmaß des Abstandsverstoßes sieht der Bußgeldkatalog eine Geldsanktion zwischen 25 und 400 Euro vor. Zudem können Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen. Über die einzelnen Sanktionen informiert diese Tabelle.

Wie werden Abstandsverstöße ermittelt?

Üblicherweise erfolgt die Abstandsmessung auf der Autobahn. Dabei kann die Polizei sowohl durch stationäre als auch durch mobile Messgeräte entsprechende Verstöße dokumentieren.

Keine Lust zu lesen? Abstandsverstoß im Video erklärt

Mit welchen Konsequenzen müssen Pkw-Fahrer bei zu geringem Abstand rechnen?
Video: So halten Sie den Mindestabstand richtig ein!

Abstand zur Seite und nach vorn – Was schreibt die StVO vor?

Die StVO schreibt strenge Regeln in Bezug auf den Abstand zwischen Fahrzeugen vor.
Die StVO schreibt strenge Regeln in Bezug auf den Abstand zwischen Fahrzeugen vor.

Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.

Halten Sie sich nicht an den Mindestabstand, müssen Sie nach einer von der Polizei durchgeführten Abstandsmessung mit einem Bußgeld rechnen. Welches Strafmaß der Bußgeldkatalog gemäß Verkehrsrecht vorsieht, wie es mit der Unfallstatistik aussieht oder wie sich bedrängte Autofahrer wehren können sowie viele weitere wichtige Aspekte rund um das Thema Abstandsverstoß, erklärt folgender Ratgeber.

Was meinen Sie: Sollten Verstöße härter bestraft werden?

Wie groß muss der Sicherheitsabstand laut StVO sein?

Es ist extrem gefährlich, wenn im Straßenverkehr der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Dennoch gibt es jede Menge Drängler, die zu dicht auffahren und auch nicht davor zurückschrecken, den Vorfahrenden mit der Lichthupe oder durch das Setzen des Blinkers dazu zu nötigen und zu drängen, die Spur frei zu geben.

Für den Vordermann bedeutet das Stress und Ablenkung. Die Folge können schwere Unfälle sein. Um diesem entgegenzuwirken, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Sicherheitsabstand im Straßenverkehr festgeschrieben. Die Formulierung in § 4 Abs. 1 StVO bleibt diesbezüglich jedoch sehr vage:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.”

Einen exakten Mindestabstand nennt die StVO selbst also nicht. Stattdessen greifen allgemeine Faustformeln, die sich aus der gängigen Rechtsprechung ergeben und die jeder Führerscheinneuling im Rahmen der Fahrschulausbildung an die Hand bekommt:

Mindestabstand nach Vorne

Der Mindestabstand muss so groß sein, dass auch bei einem plötzlichen Bremsmanöver des Vordermannes gefahrlos komplett angehalten werden kann. Wie hoch der Abstand im Einzelnen auszufallen hat, hängt von der Fahrgeschwindigkeit sowie den Witterungs- und Verkehrsverhältnissen ab. Folgende Faustformel gilt beim Mindestabstand:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Mindestabstand gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke (15 Meter bei 50 km/h) bzw. 3 Pkw-Längen betragen.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften (bspw. Autobahn) werden mindestens 2 Sekunden beim Abstand als Orientierung angesetzt bzw. der halbe Tachowert (bei 100 km/h also 50 Meter). Die in diesem Zeitraum gefahrenen Strecke (‘Abstand gleich halber Tacho’) gilt als einzuhaltender Mindestabstand. Spätestens bei der Unterschreitung dieser Mindestabstände sieht die BKatV entsprechende Bußgelder und Sanktionen vor, wie die obige Tabelle zeigt. Zur Orientierung dienen u. a. die Leitpfosten, wobei der einfache Leitpfosten-Abstand 50 Meter beträgt.

Wichtig! Grundsätzlich gilt, dass der Sicherheitsabstand stets an die Umstände anzupassen ist, also auch an potentielle Glätte auf den Straßen, Sichteinschränkungen, genutztes Fahrzeug etc. Die Faustformel zum Abstand dient lediglich einer groben Orientierung und ermöglicht es zudem den Behörden, Abstandsverstöße richtig zu messen bzw. einzuordnen. Idealerweise sollte der Abstand zum Vorausfahrenden jedoch dem – zumindest rein rechnerisch – benötigen Anhalteweg entsprechen.

Unsere Infografik verdeutlicht Ihnen die 2-Sekunden-Regel:

2-Sekunden-Regel: So halten Sie den Sicherheitsabstand ein.
2-Sekunden-Regel: So halten Sie den Sicherheitsabstand ein.

Mindestabstand zur Seite

Der Mindestabstand ist auch zur Seite einzuhalten
Der Mindestabstand ist auch zur Seite einzuhalten

Beim Überholen sowie in Bezug auf den Gegenverkehr müssen Kfz-Fahrer auch auf ausreichenden Seitenabstand achten. Hierbei hängt der Sicherheitsabstand vom jeweiligen Verkehrsteilnehmer ab:

  • Abstand zu Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen: innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter (§ 5 Absatz 4 Satz 4 StVO zufolge gilt Letzteres nicht, wenn Radfahrer wartende Kraftfahrzeuge an Kreuzungen rechts überholen oder sich neben sie stellen.)
  • Abstand zu einspurigen Fahrzeugen wie einem Motorrad: mindestens 1,5 Meter
  • Abstand zu Pkw oder Lkw: mindestens 1,0 Meter
  • Abstand zu wartenden Schul- und Linienbussen: mindestens 2,0 Meter

Der seitliche Sicherheitsabstand ist ebenfalls von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig, zumal sich die Spur für den Fahrer bei höheren Geschwindigkeiten optisch verengt und schon geringe Lenkfehler zu einem Verlassen der Spur führen können. Entsprechend muss der Abstand mit steigendem Tempo vergrößert werden.

Weitere Informationen zum Mindestabstand

Bußgeldkatalog zum Abstandsverstoß

Wer im Straßenverkehr den vorgeschriebenen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, riskiert ein Bußgeld, Punkte und eventuell ein Fahrverbot. Die Sanktionen für Abstandsverstöße erhöhen sich dabei, je höher die gefahrene Geschwindigkeit und je geringer der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist. Sanktionen werden insbesondere in folgenden Fällen verhängt:

Abstand beträgt:

  • weniger als 5/10 des halben Tachowertes: Bußgeld zwischen 25 und 100 Euro, eventuell ein Punkt
  • weniger als 4/10 des halben Tachowertes: Bußgeld zwischen 25 und 180 Euro, eventuell ein Punkt
  • weniger als 3/10 des halben Tachowertes: Bußgeld zwischen 25 und 240 Euro, eventuell ein bis zwei Punkte und Fahrverbot
  • weniger als 2/10 des halben Tachowertes: Bußgeld zwischen 25 und 320 Euro, eventuell ein bis zwei Punkte und Fahrverbot
  • weniger als 1/10 des halben Tachowertes: Bußgeld zwischen 25 und 400 Euro, eventuell ein bis zwei Punkte und Fahrverbot

Als halber Tachowert wird die Hälfte der gefahrenen km/h bezeichnet. Fahren Sie 100 km/h, liegt Ihr halber Tachowert also bei 50. Sie können den Sicherheitsabstand also leicht berechnen.

Fährt ein Autofahrer zum Beispiel mit 120 km/h und sein Abstand beträgt weniger als 30 Meter, begeht er einen Abstandsverstoß, da seine Distanz zum vor ihm Fahrenden weniger als 5/10 des halben Tachowertes misst.

Bußgelder bei Missachtung vom Mindestabstand

Halten Fahrer nicht genügend Abstand drohen hohe Bußgelder
Halten Fahrer nicht genügend Abstand drohen hohe Bußgelder

Beträgt die gefahrene Geschwindigkeit bei einem Abstandsverstoß weniger als 80 km/h, müssen Verkehrsteilnehmer laut Bußgeldkatalog mit einer Strafe von 25 Euro rechnen.

Liegt die Geschwindigkeit über 80 km/h, aber noch unter 100 km/h wird ein Bußgeld zwischen 75 Euro und 320 Euro fällig. Dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.

Fahren Kfz-Fahrer bei einem Abstandsverstoß über 100 km/h liegen die Bußgelder ebenfalls zwischen 75 Euro und 320 Euro. Jedoch müssen Fahrer hier mit 2 Punkten und mindestens einem Monat Fahrverbot rechnen, wenn ihr Abstand geringer als 3/10 des halben Tachowertes ist.

Die höchsten Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog bei Abstandsverstößen vor, bei denen die gefahrene Geschwindigkeit mehr als 130 km/h beträgt. Hier sind 100 Euro bis 400 Euro an Bußgeld, ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein bis drei Monate Fahrverbot möglich.

In unserer Infografik finden Sie die Sanktionen für Abstandsverstöße noch einmal übersichtlich zusammengefasst:

Infografik: Sanktionen für Abstandsverstöße
Infografik: Sanktionen für Abstandsverstöße

Abstandsverstoß während der Probezeit

Da vor allem junge Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren auffallend häufig in Verkehrsunfälle verwickelt sind, gilt für Fahranfänger nach Erwerb des Führerscheins eine zweijährige Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit ist die Fahrerlaubnis bei den meisten Führerscheinen automatisch unbegrenzt gültig. Doch kommt es während der Probezeit zu einem Verkehrsverstoß, drohen dem Fahranfänger neben den allgemeingültigen Strafen des jeweiligen Bußgeldkatalogs noch weitere Maßnahmen, wobei es natürlich vom jeweiligen Verstoß abhängt.

Während bei Verwarnungsgeldern (beispielsweise für falsches Parken) keine weiteren Maßnahmen zu befürchten sind, wird bei den darüber hinausgehenden Strafen zwischen „A-Verstößen“ (schwere Verkehrsverstöße) und „B-Verstößen“ (weniger schwere Verkehrsverstöße) differenziert, die dagegen weitreichende Konsequenzen für den Fahranfänger haben.

Bei Verstößen droht nicht nur ein Bußgeld in Sachen Abstand, ein Fahrverbot ist auch möglich.
Bei Verstößen droht nicht nur ein Bußgeld in Sachen Abstand, ein Fahrverbot ist auch möglich.

Das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes zum vorfahrenden Fahrzeug entspricht einem „A-Verstoß“. Weitere Beispiele für ein sogenanntes A-Delikt sind Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, Missachtung einer roten Ampel, Missachtung der Vorfahrtsregel, falsches Überholen oder falsches Abbiegen.

Zu den Verstößen nach Katalog B (B-Delikt) gehören u. a. Fahren mit abgefahrenen Reifen oder Behinderung von Beamten. Bei einem Verkehrsverstoß der Kategorie A oder zwei Verkehrsverstößen der Kategorie B verlängert sich die Probezeit einmalig um zwei Jahre und der Fahranfänger muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wird das Aufbauseminar nicht besucht, wird die Fahrerlaubnis entzogen! Darüber hinaus kann auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erfolgen.

Fazit: Für Fahranfänger, die in der Probezeit den Mindestabstand missachten, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und zudem müssen sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Mindestabstand für Lkw

Ein zu geringer Sicherheitsabstand gehört sowohl beim Fahren mit Pkw als auch Lkw zu den Hauptunfallursachen. Doch welche Abstandswerte gelten für Lkw-Fahrer? Und wie hoch fällt bei einer negativen Abstandsmessung die Strafe aus, wenn sich Lkw-Fahrer nicht an die Vorgaben der StVO halten?

Ist für Lkw ein höherer Mindestabstand vorgeschrieben?

Genau wie für jeden Pkw-Fahrer gibt es selbstverständlich auch für LKW-Fahrer einen bestimmten Sicherheitsabstand, der einzuhalten ist. Dieser ist beim Lkw im Vergleich zum Auto höher, was natürlich dem deutlich höheren Gewicht des Fahrzeugs von mehreren Tonnen zuzuschreiben ist. Dies verlängert den Bremsweg des Lkw ungemein. Zudem muss auch noch das Gewicht der jeweiligen Beladung berücksichtigt werden.

Auf Autobahnen müssen die Lkw-Fahrer einen noch höheren Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, da das Fahrtempo naturgemäß höher ist und sich der Bremsweg folgerichtig zusätzlich verlängert. Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen (und Kraftomnibusse) müssen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf Autobahnen einen Mindestabstand von 50 Metern zum Vorausfahrenden einhalten. Auch während eines Überholmanövers muss der Abstand 50 Meter betragen. Der Abstand ist immer so zu wählen, dass der Nachfahrende anhalten kann, wenn der Vorausfahrende unerwartet bremst.

Bußgelder für Lkw-Fahrer bei zu geringem Mindestabstand

Lkw-Mindestabstand
Auch Lkw dürfen den Mindestabstand nicht unterschreiten

Den Mindestabstand von 50 Metern bei mehr als 50 km/h für Lkw nicht eingehalten:

  • auf der Autobahn mit einem Lkw über 3,5 Tonnen: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, kein Fahrverbot

Die Leitpfosten auf den deutschen Autobahnen sind im regelmäßigen Abstand von 50 Meter aufgestellt und bieten sowohl für Lkw-Fahrer als auch für PKW-Fahrer eine gute Hilfe, um den Mindestabstand auf der Autobahn einzuhalten.

4 Tipps zur Einhaltung des Mindestabstandes für Lkw-Fahrer

  1. Die laut Verkehrsrecht erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen von 80 km/h ist einzuhalten. Hierbei gilt ein Sicherheitsabstand von 50 Metern.
  2. Das Tempo und der nötige Abstand müssen der Breite der Straße, der Fahrbahnbeschaffenheit, dem Straßenzustand sowie der Nässe und den verschiedenen Witterungs- und Sichtverhältnissen angepasst werden. Halten Sie im Zweifel höheren Abstand als 50 Meter.
  3. Speziell im Baustellenbereich ist mit besonderer Vorsicht zu fahren, da hier immer wieder schnell Staus entstehen und der Verkehrsfluss durch Stop-and-Go-Phasen charakterisiert ist. Entsprechend kommt es des Öfteren zu abrupten Bremsvorgängen, die vom nachfolgenden Verkehr ein erhöhtes Maß an Sicherheit verlangen. Da Sie in diesen Bereichen meist weniger als 50 km/h fahren, gilt der halbe Tachowert als Richtwert für den einzuhaltenden Abstand.
  4. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, liegt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Bei nasser oder eis- und schneeglatter Fahrbahn muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden. Wird zu schnell gefahren, droht der Kontaktverlust der Reifen zur Fahrbahn, allgemein auch als Aquaplaning bekannt. In diesem Zustand ist das Fahrzeug nicht mehr zu lenken und zu bremsen. Halten Sie unter diesen Umstände trotz langsameren Tempos einen Abstand von 50 Metern ein.

Abstandsmessung: Wie wird ein Abstandsverstoß festgestellt?

Wie stellt die Polizei einen Abstandsverstoß fest?
Wie stellt die Polizei einen Abstandsverstoß fest?

Damit einem Fahrer vorgeworfen werden kann, dass er den vorgeschriebenen Abstand unterschritten hat, muss eine entsprechende Abstandsmessung vorliegen. Hierbei bedient sich die Polizei verschiedener Mittel und Systeme, um solch einen Verstoß festzustellen. Besonders häufig führt die Polizei die Abstandsmessung auf der Autobahn durch.

Arten der Abstandsmessung

Doch welche Arten der Abstandsmessung gibt es? Hier kann generell zwischen drei verschiedenen Varianten unterschieden werden:

  • Optische Abstandsmessung bzw. Laserentfernungsmessung
  • Abstandsmessung mit mobiler Videoüberwachung
  • Abstandsmessung mit stationärer Videoüberwachung

Optische Abstandsmessung

Bei der optischen Abstandsmessung, die auch als Laserentfernungsmessung bezeichnet wird, misst die Polizei den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen mithilfe einer Laserpistole. Die Messung erfolgt dabei von vorne. Diese Form der Abstandsmessung wird von der Polizei vornehmlich auch für die Geschwindigkeitsmessung eingesetzt und ist auf alle Arten von Fahrzeugen, auch Motorräder, anwendbar.

Abstandsmessung mit mobiler Videoüberwachung

Die Abstandsmessung mit mobiler Videoüberwachung ist eine weitere Möglichkeit, mit der Polizisten den Sicherheitsabstand messen. Hierbei handelt es sich um hochsensible Geräte, die meist in Pkw eingebaut sind. Die Polizeibeamten fahren damit in zivil durch den laufenden Verkehr, wobei diese Form der Überwachung überwiegend auf den Bundesautobahnen stattfindet. Die Geräte überwachen dabei sowohl den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug als auch die Geschwindigkeit.

Die mobile Videoüberwachung hat im Vergleich zu allen anderen Systemen der Abstandsmessung den großen Vorteil, dass ein ins Visier genommener Fahrer über eine längere Strecke verfolgt und gemessen werden kann. So wird unmissverständlich belegt, dass der Fahrer nicht nur aufgrund einer vermeintlichen Unachtsamkeit für ein paar Sekunden bzw. hunderte Meter mit einem zu geringen Abstand oder zu hohem Tempo unterwegs war.

Diese Videoüberwachungsanlagen können darüber hinaus auch in Wohnmobilen installiert sein, sodass die Polizisten zugleich einen Blick in die Fahrerkabine von Lkw werfen können.

Wurde ein Verstoß gegen den erforderlichen Abstand festgestellt, wird der Täter oftmals direkt von der Polizei vor Ort auf einem Rastplatz gestellt und dabei auch mit der Videoaufzeichnung konfrontiert. Zudem gibt es natürlich die entsprechenden Konsequenzen, die der Bußgeldkatalog für den Verstoß vorsieht.

Abstandsmessung mit stationärer Videoüberwachung

Oft kontrollieren Beamte mittels Videoüberwachung, ob der Abstand eingehalten wird.
Oft kontrollieren Beamte mittels Videoüberwachung, ob der Abstand eingehalten wird.

Neben der mobilen gibt es noch die stationäre Videoüberwachung, die für die Abstandsmessung verwendet wird. Diese befindet sich deutschlandweit an vielen Stellen auf Autobahnen, wobei sie meist an einer Brücke anzutreffen ist.

Das Messpersonal sitzt in einem Gebäude über der Autobahn und der fließende Verkehr wird 24 Stunden von den Videokameras aufgezeichnet. Dabei werden auf der Autobahnbrücke zwei Videokameras installiert, sodass sowohl die Fernstrecke bis 300 Meter als auch der unmittelbare Nahbereich überwacht werden können. Zudem befindet sich für die Identifizierung des Fahrers unter der Brücke noch ein Blitzgerät. Der Messbereich beim Video-Brückenmessverfahren beginnt 90 Meter vor der Brücke. Gibt es den Verdacht einer Abstandsunterschreitung, wird der Blitzer unter der Brücke für das Frontfoto vom Messpersonal manuell aktiviert.

Toleranzabzüge bei Feststellung vom Abstandsverstoß

Wird ein Verstoß gegen den einzuhaltenden Mindestabstand gemessen, wird vom Messergebnis ein sogenannter Toleranzwert abgezogen. Der Toleranzabzug kann automatisch durch die Software des Gerätes, aber auch nachträglich vom Kontrollbeamten erfolgen – auch das Gericht kann im Falle einer Verhandlung den Wert später abziehen. Mit dem Abzug sollen etwaige Messfehler kompensiert werden, die bei technischen Messungen immer mal wieder auftauchen können.

Doch neben einer möglichen geräteinternen Messungenauigkeit können die Fehler auch durch einen Bedienungsfehler des Personals zum Tragen kommen.

Abstandsmessung: Wie können Autofahrer den Mindestabstand selber berechnen?

Die Nichteinhaltung vom Mindestabstand zum Vordermann kann schnell zu einem Unfall führen. Daher sollte jeder Verkehrsteilnehmer, egal ob auf der Autobahn oder im Stadtverkehr, immer darauf achten, dass er den nötigen Abstand einhält. Dabei sollte jeder Autofahrer wissen, wie viel Abstand bei welcher Fahrgeschwindigkeit zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten ist. Wird der Mindestabstand nicht eingehalten, geht man nicht nur ein enormes Risiko ein, sondern riskiert wie bereits erläutert, entsprechende Strafen gemäß Bußgeldkatalog.

Faustregel um den Mindestabstand zu berechnen: Mindestabstand gleich halber Tachowert. Das bedeutet, dass bei guten Witterungsverhältnissen 25 Meter Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h oder 50 Meter Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h einzuhalten sind.

Wichtig ist, dass man sich stets der Tatsache bewusst sein muss, dass der Vordermann plötzlich und unerwartet bremsen kann. Für solch ein Szenario muss der Bremsweg und die Reaktionszeit eingerechnet werden.

Wie erkennen Fahrer, ob der Abstand zum Vordermann ausreicht?

Halten Sie den Mindestabstand auf der Autobahn nicht ein, drohen hohe Bußgelder.
Halten Sie den Mindestabstand auf der Autobahn nicht ein, drohen hohe Bußgelder.
  1. Mindestabstand gleich halber Tacho bzw. halber Tachowert ist die bekannteste und einfachste Faustregel um zu ermitteln, wie viel Mindestabstand zum vorderen Auto einzuhalten ist. Doch wie können Autofahrer beim Fahren herausfinden, wie groß die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug wirklich ist? Hier muss sich der Autofahrer an Orientierungshilfen halten, wie beispielsweise Leitpfosten, die in einem Abstand von 50 Metern zueinander stehen.
  2. Alternativ zum halben Tachowert können sich Verkehrsteilnehmer einen Punkt merken, den das vorweg fahrende Fahrzeug gerade passiert hat und dann die Sekunden zählen, bis sie selber den Punkt erreichen. Im Straßenverkehr sollten laut einer anderen Faustformel mindestens zwei bis drei Sekunden vergehen. Dann ist die Einhaltung des Mindest- bzw. Sicherheitsabstandes gegeben.
  3. Wer mit dem Auto in der Stadt unterwegs ist und den Mindestabstand korrekt einhalten will, kann sich an einer weiteren Faustformel orientieren. Hier sollte der Abstand immer drei Pkw-Längen oder 15 Meter betragen. Bei ungünstigen Straßenverhältnissen, schlechtem Wetter und/oder schlechter Sicht, sollte der Sicherheitsabstand sechs Pkw-Längen oder 30 Meter betragen.

Abstand und Bremsweg

Beim Thema Abstandsmessung spielt auch immer die Berechnung des Bremswegs eine große Rolle. Der Bremsweg beschreibt dabei den Weg, der für den Beginn der Bremsung bis zum kompletten Stillstand benötigt wird. So erhält man den Wert, der angibt, wie viele Metern ein Fahrzeug im Zuge einer Bremsung zurücklegt. Die Reaktionszeit wird in diesem Fall außer Acht gelassen.

Formel zur Bremswegberechnung: (Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10) = Bremsweg (m)
Der einzuhaltende Abstand hängt vom Bremsweg ab. Je schneller Sie fahren, desto länger wird er.
Der einzuhaltende Abstand hängt vom Bremsweg ab. Je schneller Sie fahren, desto länger wird er.

Doch mit dieser Formel kann man nicht den exakten Bremsweg für ein Auto berechnen, da auch der Straßenbelag ein wichtiger Faktor ist. Es macht einen gehörigen Unterschied, ob die Fahrbahn trocken ist oder Regen, Schnee oder sogar Glätte vorherrscht. Hinzu kommt noch der Zustand des Autos, der Straße sowie die Stärke der Bremsung.

Durch Glatteis auf der Straße sowie schlechtem Zustand der Bremsen verlängert sich der Bremsweg deutlich, während eine Vollbremsung (Gefahrenbremsung) den Bremsweg verkürzt. Entsprechend handelt es sich bei der aufgezeigten Formel für den Bremsweg um eine Faustformel, bei der man von einer normalen bzw. mittelstarken Bremsung bis zum Stillstand ausgeht. Folgendes Beispiel erklärt die Bremswegberechnung bei normaler Bremsung.

  • Wenn sich ein Auto mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h bewegt, beträgt der Bremsweg 100 Meter, denn: (100:10) x (100:10) = 100 Meter
  • Wenn sich ein Auto mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h bewegt, beträgt der Bremsweg 400 Meter, denn: (200:10) x (200:10) = 400 Meter

Das verdeutlicht, dass der Bremsweg bei doppelter Fahrtgeschwindigkeit viermal länger wird!

Spezielle Informationen zum Anhalteweg:

Bremsweg: Übersicht für normale Bremsung und Gefahrenbremsung

Folgende Übersicht zeigt den normalen Bremsweg bzw. den Bremsweg einer Gefahrenbremsung für verschiedene Geschwindigkeiten:

Geschwin­digkeitBrems­weg normalGefahren­brem­sung
20 km/h4 m2 m
40 km/h16 m8 m
60 km/h36 m18 m
80 km/h64 m32 m
100 km/h100 m50 m
120 km/h144 m72 m
140 km/h196 m98 m
160 km/h256 m128 m
180 km/h324 m162 m
200 km/h400 m200 m
220 km/h484 m242 m
240 km/h576 m288 m
260 km/h676 m338 m
280 km/h784 m392 m

Es wird deutlich, dass die Regel “Abstand gleich halber Tachowert” ab einer gefahrenen Geschwindigkeit von 120 km/h nicht mehr greift. Fahren Sie beispielsweise auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, müssen Sie bei höheren Geschwindigkeiten also noch mehr Abstand einhalten.

Ein guter Anhaltspunkt liegt in dem Durchschnitt aus normalem und Gefahrbremsweg. So sollten bei 160 km/h mindestens folgenden Abstand einhalten:

Abstand = (256 + 128) / 2
Abstand = 192 Meter

Mindestabstand: Assistenten gegen Auffahrunfälle

In modernen Autos findet sich immer mehr Technik wieder, die das Fahren allgemein sicher machen soll. Dazu zählen auch Assistenzsysteme mit einem integrierten Abstandsrechner, bei denen die Abstandsmessung automatisch erfolgt und mit denen die Gefahr eines Auffahrunfalls entschärft werden soll. In der Realität sieht das so aus, dass von einem Radarsensor der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug erkannt wird und der korrekten Abstand bei einer Unterschreitung des Mindestabstandes automatisch korrigiert wird.

Solch intelligente Tempomaten in Kombination mit Notbrems- und Abstandswarnsystemen gehören zwar noch nicht zum automobilen Standard, finden aber immer weiter Verbreitung und sind laut Experten eine gute Maßnahme, um die Gefahr und das Risiko von Auffahrunfällen zu verkleinern.

Mehr zum Abstandswarnsystem erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Abstandswarner.

Wie hilfreich sind diese Sicherheitsassistenten?

Wie sinnvoll solche Systeme sind, zeigt die Auffassung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Demnach könnten dank der Integration eines Fahrerassistenzsystems mit automatischer Abstandsmessung rund 20 Prozent aller Auffahrunfälle vermieden werden. Wenn der Fahrer in einer brenzligen Situation dank der Warnung des Systems auch nur 0,5 Sekunden früher auf die Bremse drückt, steigt die Chance auf die Vermeidung eines Unfalls auf über die Hälfte. Seit 2013 ist für Lkw die Ausrüstung mit solchen bremsunterstützenden Systemen Pflicht, während es für Pkw keine ähnlichen Pläne gibt.

Funktionsweise eines Notbremsassistenten

Doch wie funktionieren diese Notbremsassistenten genau? Bei den Notbremsassistenten handelt es sich um intelligente und vorausschauende Sicherheitssysteme, die bei drohender Gefahr vorbeugend eine automatische Notbremsung bewirken, indem bereits bei der Erkennung einer kritischen Situation via Bordcomputer Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.

Über einen Sensor wird vom Notbremsassistenten der Abstand des Fahrzeugs zu Hindernissen erkannt, wobei zunächst die Geschwindigkeit deutlich reduziert wird – in einer sogenannten Teilbremsung. Ist der errechnete Abstand zu gering, kommt es zur Auslösung einer Vollbremsung, sodass die Aufprallwucht bei der Kollision vermindert, im besten Fall natürlich komplett vermieden wird. Somit unterscheidet sich diese Form der Fahrerassistenzsysteme vom einfachen Bremsassistenten, bei dem es lediglich zu einer Verstärkung der Bremskraft kommt.

Beim „Active Brake Assist“ (ABA) handelt es sich um eine allgemein bekannte Notbremsung, die eine Erweiterung des „Adaptive Cruise Control“ (ACC, sog. Abstandsregeltempomat) darstellt, welches wiederum Auffahrunfälle verhindern soll. Bei schweren Lkw ist der ACC weiter verbreitet als bei Pkw. Alternativ zu den bereits vom Hersteller installierten Sicherheitssystemen, sollen in Zukunft verstärkt nachrüstbare Abstandswarnsysteme angeboten und deren Einbau empfohlen werden.

Abstandsverstoß: Drängler anzeigen

Vorsicht: Drängler begehen auf der Autobahn häufig einen Abstandsverstoß
Vorsicht: Drängler begehen auf der Autobahn häufig einen Abstandsverstoß

Gerade auf der Autobahn lässt der rücksichtsvolle Umgang der Verkehrsteilnehmer untereinander mitunter stark zu wünschen übrig. Hier sind es vor allem die Drängler, die durch zu dichtes Auffahren nicht nur den Vordermann extrem nervös machen, sondern darüber hinaus auch noch oft willentlich ein extrem hohes Unfallrisiko in Kauf nehmen – und das bei sehr hoher Geschwindigkeit.

Wohl wissend, dass es bei einer zu geringen Abstandsmessung eine Strafe bzw. ein Bußgeld fällig wird. Doch wie können Sie einen Drängler auf der Autobahn wegen Nötigung anzeigen?

Typisches Verhalten von Dränglern auf der Autobahn

Wohl fast jeder Autofahrer hat es schon einmal erlebt, dass sein Hintermann den Abstand bewusst ignoriert und ganz dicht auffährt. Doch das Missachten vom Mindestabstand ist nicht das einzige Merkmal einer Nötigung auf der Autobahn. Weitere Kennzeichen sind die Lichthupe, wodurch der Vordermann rüpelhaft aufgefordert wird, den Weg zu räumen. Und da sich das Scheinwerferlicht im Rückspiegel reflektiert, kann das Opfer durch die Lichthupe geblendet werden.

Darüber hinaus machen sich Drängler auch gerne durch das Setzen des linken Blinkers bemerkbar und vermitteln dem Vordermann, dass dieser schnellstmöglich die Fahrspur freizugeben hat. Außerdem wird auch oft die Hupe betätigt. Auch das ist verboten, wenn diese ausschließlich zur Nötigung eingesetzt wird.

Es ist statistisch erwiesen, dass es sich bei Dränglern oftmals um männliche Autofahrer handelt, die zudem besonders teure und PS-starke Autos fahren und sich ihrerseits vom vermeintlich langsam fahrenden Vordermann beeinträchtigt fühlen. Die Gründe für das Nichteinhalten des Mindestabstandes, das oftmals auch in Verbindung mit einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit steht, sind vielfältig und reichen von Termindruck über Frust bis hin zur Sehnsucht nach einem Adrenalinkick.

Drängler anzeigen: Worauf ist zu achten?

Wer sich ordnungsgemäß verhält und nicht bewusst die linke Spur blockiert bzw. das Rechtsfahrgebot missachtet, sollte nicht davor zurückschrecken, Drängler anzuzeigen. Nicht umsonst ist das dichte Auffahren und die Nötigung mittels Lichthupe ein Verstoß gegen die StVO, wofür es einen entsprechenden Bußgeldkatalog gibt.

  • Als erstes sollte man die Ruhe bewahren und nicht übereilig und unvorsichtig die Spur wechseln. Keinesfalls andere Verkehrsteilnehmer gefährden, nur damit der Raser schnell vorbei kann. Es ist wichtig, den Überblick zu behalten.
  • Wer den Drängler wegen Nötigung anzeigen will, sollte sich unbedingt das Kfz-Kennzeichen merken. Bei der nächsten Gelegenheit kann man auf einen Rastplatz oder Parkplatz fahren und das Kennzeichen notieren bzw. im Handy speichern. Befindet sich ein Beifahrer im Auto, kann dieser das Kennzeichen während der Fahrt aufschreiben oder alternativ fotografieren.
  • Anschließend wird die Polizei kontaktiert und gegen den Fahrer eine Anzeige erstattet. Es ist natürlich von großem Vorteil, wenn man den Fahrer beschreiben kann. Neben Geschlecht sollte man auf die Haarfarbe und das ungefähre Alter achten.
  • Wer einen Anwalt hinzuziehen will, muss bedenken, dass die Rechtsschutzversicherung nicht für die Kosten aufkommt. Doch ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich.

An dieser Stelle sei aber auch darauf hingewiesen, dass bedrängte Autofahrer nicht auf ihrem vermeintlichen Recht bestehen sollten und somit die Situation mit dem Drängler weiter verschärfen. In solch einer Situation ist souveränes Verhalten immer noch die beste Lösung und wer ein heranfahrendes Auto aus Versehen ausgebremst hat, sollte sich per Handzeichen entschuldigen.

Statistik: Mangelnder Sicherheitsabstand ist häufige Unfallursache

Abstandsverstoß führt laut Statistik oft zu schweren Unfällen
Abstandsverstoß führt laut Statistik oft zu schweren Unfällen

Zu dichtes Auffahren ist eine der häufigsten Unfallursachen. Allein für das Jahr 2017 weist die Bundesstatistik gut 50.000 Unfälle aus, bei denen Personen aufgrund eines ungenügenden Sicherheitsabstandes verletzt oder sogar getötet wurden. Das entspricht einem Wert von rund zwölf Prozent aller Unfälle aus dieser Kategorie.

Zudem beweisen statistische Untersuchungen der Unfalldatenbank der Versicherer, dass schwere und tödliche Verletzungen bei zwei fahrenden Fahrzeugen noch wahrscheinlicher sind, als bei Auffahrunfällen, bei denen das vordere Fahrzeug bereits steht. Darüber hinaus steigt die Schwere des Unfalls nochmals an, wenn mehr als zwei Autos in den Unfall verwickelt sind. Dann muss laut Statistik bei jedem dritten Unfall wegen Missachtung des Mindestabstandes mit einem Schwerverletzten oder Todesfall gerechnet werden.

Auffällig ist zudem, dass Auffahrunfälle außerhalb geschlossener Ortschaften besonders häufig von männlichen Fahrern begangen werden. So sind 80 Prozent der Unfallverursacher Männer. Außerdem zeigt eine genaue Analyse der Auffahrunfälle, dass sich acht von zehn Unfällen auf frei befahrbaren Strecken ereignen, bei denen der Verkehrsfluss nicht von Kreuzungen, Kreisverkehren oder Einmündungen gestört wird.

Die Gefahr der Selbstüberschätzung

Ein großes Problem ist, dass viele Autofahrer ihre fahrerischen Fähigkeiten deutlich überschätzen. Sie sind der felsenfesten Überzeugung, auch bei einer deutlichen Unterschreitung des Mindestabstandes noch in der Lage zu sein, schnell zu reagieren und einen Unfall zu vermeiden.

Ein sehr gefährlicher Trugschluss. Wie die deutsche Unfallforschung der Versicherer in einem „echten“ Unfall bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h beweisen konnte, waren selbst Profis hinter dem Steuer nicht mehr in der Lage, bei einem plötzlichen Bremsmanöver des Vordermannes und Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes schnell genug zu reagieren.

Das Ergebnis ist besorgniserregend und sollte notorischen Dränglern eine Warnung sein: Bei einem geringen Abstand von 15 Metern, der auf deutschen Autobahnen jeden Tag unzählige Male zu beobachten ist, lässt sich ein Auffahrunfall nicht mehr vermeiden.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner für Abstandsvergehen

122 Kommentare

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  1. Alfred
    Am 18. Juli 2020 um 15:03

    Mit LKW bei einer Geschwindichkeit von 85 km/h ca. 30 Meter Abstand !
    Was habe ich zu erwarten?

  2. Anne B.
    Am 12. August 2019 um 8:52

    Hallo,
    ich bin schon mehrmals geblitzt worden eine zweite Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten führt bei mir zum Führerscheinentzug. Jetzt habe ich innerhalb dieser 12 Monate den Sicherheitsabstand zu gering eingehalten. Weniger als 4/10des halben Tachowertes, 180€ und 1 Punkt. Droht mir jetzt der Führerscheinentzug oder nur bei einer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung über 25km/h?
    lg

  3. Friedrich
    Am 2. April 2019 um 22:21

    Ich fahre Taxi und bin heute auf der A5 von Frankfurt, Flughafen in Richtung Darmstadt mit ca. 155 Km/h auf der linken Fahrspur gefahren. Die Fahrbahn war frei. Kurz vor der vermeintlichen Brücke, wo gerade eine Kamera stand, ist ein Fahrzeug von der mittleren Fahrspur auf die linke Fahrspur vor mich ausgeschert, so daß ich vom Gas ging und er kurze Zeit später wieder rechts einscherte. Mein Abstand zu dem kurz vorausfahrenden Fahrzeug, war ca. 15 bis 18 m. Ich bemerkte die Kamera erst, als das vorausfahrende Fahrzeug wieder die Fahrbahn frei gemacht hatte. Leider bin ich schon einmal Wiederholungstäter bezüglich einer Geschwindigkeitsübertretung im vorletzten Jahr gewesen Womit muß ich rechnen? Danke im voraus!
    MfG F.

  4. Alex
    Am 16. Mai 2018 um 20:47

    Hallo,
    bei mir wurde auf der Autobahn mit 124 km/h und einem Abstand von ca. 26m, also <5/10 geblitzt.
    Vor zwei Monaten habe ich mir bereits einen Punkt wegen zu schnellen Fahrens gefangen.
    Droht jetzt ein Fahrverbot?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 9:25

      Hallo Alex,

      wie Sanktionen genau ausfallen, können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Für einen Abstand, der <5/10 des halben Tachowertes beträgt, ist im Regelfall ein Punkt und ein Bußgeld von 75 Euro vorgesehen – ein Fahrverbot jedoch nicht. Dennoch kann die bearbeitende Behörde stets anders entscheiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Michael
    Am 13. November 2017 um 13:19

    Hallo,
    ich wurde im Feierabendverkehr auf der Autobahn mit 131 km/h und einem Abstand von ca. 28m, also <5/10 geblitzt. Ich hätte ca. 54 m einhalten sollen.
    Ein solcher Abstand ist auf der Autobahn im Feierabendverkehr überhaupt nicht möglich.
    Kann ich hier bei der Anhörung auf mildernde Umstände beim Strafmaß hoffen?
    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 11:26

      Hallo Michael,

      dies können wir leider nicht einschätzen, da wir die genauen Umstände und den Ort des Geschehens nicht kennen. Grundsätzlich dürfte dies jedoch wenig Erfolg haben – Gesetz ist Gesetz. Wenn Sie dennoch Ihre Interessen durchsetzen möchten, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  6. Tom
    Am 9. November 2017 um 19:36

    Wurde auf der Autobahn mit 107km/h geblitzt.
    Mein erforderlicher Abstand hätte 53,50 betragen müssen.
    Mein Abstand Betrug aber leider 20m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu meinen Gunsten berücksichtigt.

    Was wird auf mich zukommen?
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 10:10

      Hallo Tom,

      wie Sie der Tabelle entnehmen können, beträgt die Sanktion bei einem Abstand von weniger als 4/10 des halben Tachowertes bei über 100 km/h 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Samy
    Am 2. November 2017 um 19:42

    Hallo zusammen wollte fragen was auf mich zukommt und zwar bin ich 135kmh gefahren und war ungefähr von dem vorderen 40 Meter weg was kommt auf mich zu ? Und der vordere hat plötzlich abgebremst wo er den abstand Blitzer gesehen hat

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2017 um 12:55

      Hallo Samy,

      ab einer Geschwindigkeit von 130 km/h werden bei Abstandsverstößen die höchsten Bußgelder angewendet. Es muss mit Bußgeldern zwischen 100 und 400 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg gerechnet werden sowie gegebenenfalls Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Michael
    Am 21. Oktober 2017 um 15:13

    Hallo, ich wurde gefilmt auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 101kmh
    Mit einem Abstand von 15m anstatt der 45 m welche Strafe hab ich zu erwarten ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:07

      Hallo Michael,

      die entsprechenden Sanktionen können Sie der Tabelle entnehmen, welche Sie unter dem Reiter “Bußgeldkatalog” finden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bastian
    Am 20. September 2017 um 16:57

    Hallo,

    ich wurde im April 2017 mit 42 km/h auf der Autobahn geblitzt. Habe nun zwei Punkte und hatte einen Monat Fahrverbot. Jetzt habe ich eine Abstandsmessung mit < 4/10 Abstand zum Vordermann. 1 Punkt sagt dort der Bußgeldkatalog. Kann ich meinen Führerschein verlieren wegen dem ersten Vorfall oder werden die Vergehen seperat betrachtet?!

    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:25

      Hallo Bastian,

      Sie gelten nicht als Wiederholungstäter, da es sich um zwei verschiedene Verstöße handelt. Aus diesem Grund sollten im Regelfall nur die regulären Sanktionen anfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Albi
    Am 9. August 2017 um 21:29

    Guten Abend.

    Mich interessiert wann mir ein Abstandsverstoß vorgeworfen werden kann.
    Beispiel: Ich wechselte auf die mittlere Spur auf der Autobahn um einen PKW mit Wohnwagen das auffahren zu ermöglichen. Nach ca. 200m merkte ich, dass der PKW mit Hänger von mir nicht überholt werden kann (Begrenzung auf 100km/h) ohne die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Daraufhin ließ ich mich etwas zurückfallen um hinter diesen einzuscheren. Bei meinen Spurwechsel wurde dann der Mindestabstand kurzzeitig unterschritten (<10m). Natürlich habe ich sofort gebremst um den Abstand zu erhöhe.

    Kann mir da ein Verstoß vorgeworfen werden? Ich habe nur Aussagen mit 3sec Regel und 150m bei Spurwechsel anderer Verkehrsteilnehmer gefunden aber keine brauchbare Aussage über einen eigenen Spurwechsel.

    Wäre super, wenn ich endlich etwas Licht in dieser dunkele Wissenslücke bekomme.

    Besten Dank!

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 11:56

      Hallo Albi,

      auch uns sind leider nur Regelungen und Urteile bezüglich Dritteinwirkungen bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Henry
    Am 31. Juli 2017 um 7:26

    Hallo zusammen,

    Ich hätte da mal ein frage – ich bin als 3. hinter einem Bus gefahren und da sich die ersten beiden Fahrer nicht getraut hatten wollte ich halt die beiden Autos überholen und den Bus – ich setzte zum überholversuch an und als ich dann aber sah das was von vorne kam , brach ich den Versuch ab und fuhr nach dem 1. Auto wieder in die Lücke – dieser hatte zum anderen Auto viel Platz gelassen und dadurch konnte ich dort wieder rein – allerdings beim wieder einscherren muss ich seine Ehre verletzt haben – er fing an Gas zu geben dadurch kam er mir ziemlich nah dann und ging an mit Lichthupe und mit Hupen mich zu bedrängen – nach einer Weile unterließ er es denn – nachdem ich die Warnblinke anmacht um mich zu entschuldigen.
    Meine Frage jetzt ? Kann er mich anzeigen wegen überholversuch mit Gefährdung da ich ja ihn nach seiner Sicht gefährdet habe ?
    Aber eine Anzeige beruht doch eigentlich immer auf zeugen ? Und wenn ja was kommt auf mich drauf zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 10:43

      Hallo Henry,

      unter Umständen kann Sie die Person anzeigen. Inwiefern dies dann verfolgt wird, kommt auf den Einzelfall an, weshalb wir hierzu keine pauschalen Angaben machen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Henry
      Am 31. Juli 2017 um 7:28

      Man sollte noch sagen das es eine Ausreichende gerade war um zu überholen und der Bus aber den Blick zu nächsten Kurve versperrt hat

  12. Dimi
    Am 20. Juli 2017 um 10:30

    Hallo,

    Bei mir im Bayern wurde Abstand gemessen. Ich war mit 132 km/h schnell abzüglich Toleranz und Abstand betrug 28 meter was entspricht Grenzwert unter 5/10 des Tachowertes. Welche Strafe kommt jetzt auf mich zu???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 10:03

      Hallo Dimi,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Amet
    Am 2. Juli 2017 um 19:54

    hallo

    Ich bin in der verlängerten probezeit und wurde verwarnt.
    Nun wurde ich vlt von einem abstantsmesser gelbitzt bin ca. 100 km/h gefahren und mein abstand war, bin mir nicht so sicher, ca. 40 m.
    was kommt nun auf mich zu.
    fürerscheinentzug?
    Mpu?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:56

      Hallo Amet,

      es kommt darauf an, wie gering der Anstand war. Dies können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen. Betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes, handelt es sich um einen A-Verstoß. Handelt es sich um den zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, müssen Sie mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Peter
    Am 25. Januar 2017 um 9:53

    Hallo,
    ich bin gestern bei 120 km/h mit ca. 50 m Abstand gemessen/gefilmt worden.
    Das ist zwar etwas geringer als der “halbe Tachowert”, aber im Vergleich zum Rest der Autofahrer um mich herum war das schon richtig viel. Muss ich da bereits mit Bußgeld und einem Punkt rechnen, oder zeigt sich die Polizei hier eher mal großzügig?
    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2017 um 9:33

      Hallo Peter,

      50 Meter sind weniger als 5/10 Abstand bei 120 km/h. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg vor. Damit liegt ein Verkehrsverstoß vor. Ob die Polizei hier ein Auge zudrückt, liegt in ihrem Ermessen. Erfahrungsgemäß werden aber festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten auch zur Anzeige gebracht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Hendrik
    Am 20. Dezember 2016 um 10:07

    Hallo, bin auf einer zweispurigen Straße z dicht aufgefahren. 70 km/h sind dort erlaubt. Der Wagen vor mir fuhr nur 60 km/h. Auf der linken Spur. Bin dann bei nächster Gelegenheit rechts rüber, nachdem dort frei war. Dort hat en Trnsporter wild hupend die Spur frei gemacht, da der Wagen dort auch sehr langsam fuhr. Ich hoffe, sie denkt nicht, dass ich gehupt habe. Dann bin ich wieder nach links, da ich an einer weiteren Kreuzung nach links abbiegen wollte. Die Fahrerin war nun hinter mir und hat ein Foto von meinem Kennzeichen gemacht. Was habe ich, falls sie eine Anzeige macht, zu befürchten, bzw. wie sollte ich dann vorgehen? Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2016 um 9:21

      Hallo Hendrik,

      Sie müssen mit einer Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr rechnen. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/noetigung-im-strassenverkehr/. Da wir keine Rechtsberatung bieten dürfen, verweisen wir bei der Frage nach empfohlenen Handlungsmöglichkeiten auf einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Verena
    Am 29. November 2016 um 15:08

    Hallo es wurde gerade eine Abstandmessung auf der Autobahn durchgeführt. Ich hatte gebremstdamit ich den Abstand Einhalten aber der Autofahrer hinter mir hing mir am Kofferraum, meine Frage ist jetzt bin ich jetzt geblitzt worden wegen dem Abbremsen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Dezember 2016 um 10:05

      Hallo Verena,

      ob Sie geblitzt wurden oder nicht, können wir Ihnen nicht sagen. Sie müssen diesbezüglich abwarten, ob Ihnen ein Bußgeldbescheid (bzw. vorab ein Anhörungsbogen) zugestellt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Verena
        Am 1. Dezember 2016 um 11:16

        Ja ich hielt mein Abstand ja ein meine Frage ist ob es mein problem ist wenn der hinter mir dadurch so nahe bei mir war durch das bremsen??

        • bussgeldkatalog.org
          Am 5. Dezember 2016 um 11:19

          Hallo Verena,
          sollte der Fahrer hinter Ihnen absichtlich zu dicht aufgefahren sein, ist dies in der Regel nicht Ihr Problem. Er ist ebenfalls dazu verpflichtet, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Haben Sie jedoch aus dem Nichts stark gebremst und er ist Ihnen daher zu dicht aufgefahren, könnte es sich um eine Gefährdung im Straßenverkehr handeln.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Björn
    Am 31. Oktober 2016 um 21:36

    Hallo zusammen, ich habe heute eine Anhörungsbogen bekommen, in dem Stand,dass ich bei 138km/h einen Anstand von 19 Metern hatte. Also <3/10! Mit welcher Strafe muss ich rechnen und kann man eventuell mit der Behörde klären, ob man das Bußgeld erhöht und dafür das Fahrverbot entfällt, oder wäre das nicht nicht zu empfehlen? Es ist mein erster Verstoß überhaupt mit der Abstandsmissachtung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 10:19

      Hallo Björn,

      das wären 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Fahrverbot können Sie nur auf gerichtlichem Weg umgehen. Dazu müssen aber auch entsprechende Gründe vorliegen. Das Bußgeld einfach erhöhen, reicht in der Regel nicht aus. Diesbezüglich sollten Sie den Weg zum Anwalt nicht scheuen. Er kann Sie entsprechend beraten und klären, welche Chancen Sie haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Alexandra
    Am 11. Oktober 2016 um 22:53

    Guten Tag, im April bin ich auf der Autobahn in Bayern wegen abstand geblitzt worden 130 eur und 1 Punkt. Da hatte ich 120 kmh auf dem Tacho. Zu schnell war ich nicht.

    Jetzt bin ich heute abend in Berlin über die Autobahn u d sah von weitem das sie von der Brücke Blitzen. Ich bin dann vom Gas und hatte weniber als die vorgegebenen 60kmh auf den Tacho. Es waren glaub nur 50 kmh. Jetzt weis ich nicht mehr ob noch wer vor mir war oder wer genau neben mir war. Hattemich zu dolle auf den blitzer konzentriert.

    Wenn jetzt nochmal was wegen abstand kommen sollte muss ich dann mit einem Fahrverbot rechnen? Ich weis natürlich nicht ob die Polizei auch nur die Geschwindigkeit geblitzt hat. Aber dafür würde bei mir dann nichts kommen. Deswegen interessiert mich das wegen dem abstand

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2016 um 10:26

      Hallo Alexandra,

      ein Fahrverbot für Wiederholungstäter wird in der Regel nicht bei wiederholten Abstandsverstößen verhängt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Michael
    Am 27. September 2016 um 12:05

    Hallo,

    ich wurde auf der autobahn mit 113 km/h von einem abstandsblitzer erwischt.
    mein abstand betrub weniger als 3/10. führt dies zwingend zu einem fahrverbot? oder gibt es möglichkeiten, das bußgeld zu erhöhen und dafür auf das fahrverbot zu verzichten?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2016 um 8:48

      Hallo Michael,

      eine derartige Handhabungsweise ist uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Renate
    Am 9. August 2016 um 11:15

    Hallo,
    bin bei 129 km/h und 19 m Abstand geblitzt worden.
    Das wären somit weniger als 3/10 vom halben Tacho – aber es handelt sich nur um 35 cm.
    Kann ich davon ausgehen, daß zu meinen Gunsten abgerundet wird?
    Mit Dank und Gruß,
    Renate

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. August 2016 um 8:56

      Hallo Renate,

      dies kann so pauschal nicht beantwortet werden und hängt von den Messwerten der Behörde ab, welche genauen Werten dieser vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Vanessa
    Am 18. Mai 2016 um 14:05

    Hallo
    Wurde auf dem weg von der arbeit nach hause Abstand gemessen 115km/h und 24 m abstand befinde mich in der Probezeit bf17 folgen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Mai 2016 um 9:22

      Hallo Vanessa,

      das sind vermutlich 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert und es folgt ein Aufbauseminar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Roger
    Am 9. Mai 2016 um 17:47

    Hallo, bei einer Geschwindigkeit von 117km/h hatte ich einen Abstand zum vorherigen Fahrzeug von 20 Metern und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Mai 2016 um 10:32

      Hallo Roger,

      4/10 sind 100 Euro und ein Punkt über 100 km/h.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Niko
    Am 15. April 2016 um 16:14

    Bin auf der BAB mit 133 km/h mit 10 m Abstand gemessen worden.
    Ergebnis < 3/10 halber Tacho. Im Anhörungsbogen steht aber halber Tacho = 55,40 m.
    Wie ist das zu verstehen? Bei mir gibt das 66,50 m.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 9:57

      Hallo Nikko,

      wenden Sie sich am besten telefonisch an die zuständige Behörde und fragen Sie dort, wie diese Rechnung zustande gekommen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Gerti W.
    Am 7. April 2016 um 13:58

    Hallo zusammen,
    bin mit einem Firmenwagen in eine Abstandsmessung auf der Autobahn geraten.
    Geschwindigkeitsbeschränkung lag keine vor, jedoch wird mir folgendes vorgeworfen: Meine Geschwindigkeit war 113 km/h – der gemessene Abstand zum Vordermann betrug 22,28 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Bin ohne Punkte und auch sonst im Straßenverkehr ohne Strafen, somit ein unbeschriebenes Blatt.
    Womit muss ich rechnen und lohnt ein Einspruch??
    Danke im Voraus, Gerti

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2016 um 8:59

      Hallo Gerti,
      in diesem Fall kommt ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Ob ein Einspruch lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Georg
    Am 31. März 2016 um 13:41

    Hallo,

    ich hatte nach einem Aufbauseminar eine Probezeitverlängerung bis 26.04.16,
    heute ist mir aber ein Auto von rechts nach links vor mein Auto gefahren und auf der Brücke stand ein Abstandsmesser, ca. 130 km/h schnell, muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen oder was kommt auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2016 um 11:24

      Hallo Georg,
      bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h wird erst ein Fahrverbot fällig, wenn der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes betrug. In diesem Fall ginge es um ein Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Da Sie den Verstoß in der verlängerten Probezeit begangen haben, könnte außerdem noch eine Verwarnung sowie die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf Sie zukommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Frank
    Am 29. März 2016 um 19:08

    Hallo bin mit einem 40 tonner über eine Brücke gefahren die nur bis zu 3.5 tonner zulässig war.
    Womit muss ich rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. März 2016 um 9:45

      Hallo Frank,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 75 Euro rechnen. Wird Ihnen zudem noch ein Vorsatz unterstellt, kann die Strafe sich verdoppeln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Teroh
    Am 4. März 2016 um 10:02

    Hallo,

    habe bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h den erforderlichen Abstand nicht eingehalten. Mein Abstand betrzug nur 22,00m.

    Was kommt nun auf mich zu?

    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. März 2016 um 11:46

      Hallo Teroh,
      in diesem Fall können ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zukommen, da der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes betrug.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. jerry
    Am 19. Februar 2016 um 21:30

    Hallo

    ich wurde mit 104kmh und 15 meter abtand gemessen was auf mich zu kommt weis ich bereits.
    wenn ich ne woche später zufällig nochmal sowas bekomme mit fahr verbot muss ich dann 2 monate fahr pause einlegen??? oder mehr geld bezahlen und 1 monat pause?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 11:26

      Hallo Jerry,

      sehr wahrscheinlich wird dann das Fahrverbot verlängert werden. Dies entscheidet jedoch die Behörde und teilt Ihnen das in Ihrem Bußgeldbescheid mit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Mike S.
    Am 24. Dezember 2015 um 17:09

    Hallo,
    habe gerade den Bußgeldbescheid bekommen wegen : 154km/h ; weniger 2/10 vom halben Tacho :

    € 689,- Geldbuße
    2 Monate Fahrverbot
    2 Punkte

    Wenn ich recherchiere ist das Bußgeld doppelt so hoch, wie in den Bußgeldlisten ( € 320,-) ?!
    Wie kann das sein ???

    Lg Mike

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Dezember 2015 um 10:30

      Hallo Mike,

      die Höhe des Bußgeldes kann auf dem Vorwurf der Beharrlichkeit basieren: https://www.bussgeldkatalog.org/beharrlichkeit/
      Sie können den Bescheid von einem Anwalt prüfen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Aileen
    Am 7. Dezember 2015 um 10:24

    Hallo,

    eine Bekannte ist auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h mit 142 km/h und einem Abstand von weniger als 4/10 geblitzt worden? Mit was muss sie hier rechnen? Wie sieht es hier mit der Gefährdung aus? Den Führerschein hat Sie neun Jahre und hatte ihn noch nie weg und sonst auch noch nie etwas großes.

    Muss mit Fahrverbot gerechnet werden oder kann das ausgeschlossen werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Dezember 2015 um 10:55

      Hallo Aileen,
      das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, was tatsächlich geblitzt wurde. In der Regel gilt, dass der schwerere Verstoß voll und der weniger schwere hälftig angerechnet wird. Abstand von 4/10 bedeutet nach Bußgeldkatalog 100 Euro Strafe und einen Punkt. Für 22 km/h (mit Toleranz 19 km/h) zuviel auf der Autobahn sind 30 Euro Bußgeld üblich. Welche Strafe genau verhängt werden soll, entnimmt Ihre Bekannte dem Bußgeldbescheid. Ein Fahrverbot erscheint allerdings eher unwahrscheinlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Abstand nicht eingehalten? Wann Bußgeld für Abstandsverstoß droht
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