Menü

LKW: Ladung und Ladungssicherung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

LKW-Bußgeldkatalog Ladung & Ladungssicherung

Überla­dungBuß­geld Fah­rerPunk­te Fah­rerBuß­geld Hal­terPunk­te Hal­ter
Kraft­fahr­zeu­ge mit ei­nem zul. Ge­samt­ge­wicht bis 7,5 t
mehr als 5 %10 €10 €
mehr als 10 %30 €30 €
mehr als 15 %35 €35 €
mehr als 20 %95 €195 €1
mehr als 25 %140 €1140 €1
mehr als 30 %235 €1235 €1
Kraft­fahr­zeu­ge mit ei­nem zul. Ge­samt­ge­wicht ü­ber 7,5 t
mehr als 2-5 %30 €35 €
mehr als 5 %80 €1140 €1
mehr als 10 %110 €1235 €1
mehr als 15 %140 €1285 €1
mehr als 20 %190 €1380 €1
mehr als 25 %285 €1425 €1
mehr als 30 %380 €1425 €1

FAQ: LKW-Ladung und Ladungssicherung

Welche Vorschriften zur Ladungssicherung beim LKW gibt es?

Gemäß §§ 22 und 23 StVO muss bei einem LKW die Ladung so gesichert sein, dass die bei einer Vollbremsung nicht verrutscht. Zudem schreiben sowohl die StVO als auch die StVZO vor, dass Fahrer und Halter dafür verantwortlich sind, dass die Ladung vorschriftsmäßig gesichert ist und das Fahrzeug nur so in Betrieb genommen wird. Dies muss auch im Rahmen der Abfahrtskontrolle geprüft werden. Mehr zu den rechtlichen Vorgaben erfahren Sie hier.

Wie funktioniert die Sicherung beim LKW und dessen Ladung?

Beim LKW kann die Ladung formschlüssig oder kraftschlüssig gesichert werden. Am sichersten ist in der Regel eine Kombination aus beiden. Was der Unterschied bei den Arten der Ladungssicherung ist, lesen Sie hier.

Wann gilt ein LKW als überladen?

Zu richtigen Ladungssicherung gehört auch, dass ein Fahrzeug nicht überladen wird. Wie viel zugeladen werden darf, ergibt sich aus dem Leergewicht des LKW und dem zulässigen Gesamtgewicht. Das Gewicht der Ladung wird zum Leergewicht addiert. Überschreitet der LKW mit Ladung die zulässige Gesamtmasse, gilt er als überladen. Welche Sanktionen hier drohen können zeigt die Tabelle hier.

Ladung & Ladungssicherung: Auf was LKW-Fahrer achten müssen

Ladung und Ladungssicherung im Bußgeldkatalog für LKW
Ladung und Ladungssicherung im Bußgeldkatalog für LKW

Immer mehr Güter und Waren werden auf deutschen Straßen befördert, was nicht zuletzt dem wirtschaftlichem Zusammenwachsen Europas zuzuschreiben ist. Entsprechend sind immer mehr LKW, Nutzfahrzeuge und Transporter unterwegs. Damit der Warentransport möglichst sicher und reibungslos vonstatten geht, gibt es im deutschen Recht spezielle Vorschriften zur Ladungssicherung. Dabei muss sicher gestellt werden, dass die Ladung selbst bei einem Ausweichmanöver oder einer Vollbremsung nicht verrutscht oder gar vom LKW fällt. Die Vorschriften zur Ladungssicherung gelten zugleich auch für normale PKW. Diese können Sie dem Ratgeber bzw. Bußgeldkatalog zum Thema Sicherheit entnehmen.

Doch was versteht man eigentlich unter Ladungssicherung, wer ist für die Sicherung der Ladung verantwortlich, wie sieht die Bußgeldtabelle für Verstöße gegen die Ladungssicherung aus und was sagt die Statistik über Unfallzahlen wegen fehlender oder falscher Ladungssicherung aus? Im Folgenden finden Sie die Antworten.

Was bedeutet Ladungssicherung?

Damit Versandgüter beim Transport keine Gefahr für den Verkehr darstellen und selbst auch vor Schäden geschützt werden, kommen besondere Hilfsmittel (wie beispielsweise Zurrgurte oder rutschfeste Matten) zum Einsatz. Darüber hinaus werden aber noch weitere Vorkehrungen getroffen.

Die Ladungssicherung soll verhindern, dass die Ladung weder verrutschen kann noch während der Fahrt gar verloren geht. Entsprechend versteht man unter der Ladungssicherung alle zu treffenden Maßnahmen unter dem Einsatz des notwendigen Rüstzeuges, damit das Verrutschen der Ladung durch transportbedingte physikalische Bewegungskräfte verhindert werden und somit zugleich ein sicherer Transport von Waren und Gütern ermöglicht wird.

Es gibt zwei grundsätzliche Arten, wie die Ladung im LKW gesichert werden kann:

Formschlüssige Sicherung: Ladung wird so positioniert, dass Verrutschen unmöglich ist. Gurten werden per Direkt- oder Diagonalzurren angebracht. Das kann auch per Seil, Draht oder Ketten erfolgen.

Kraftschlüssige Sicherung: Ladung wird durch Verzurren gegen den Boden der Ladefläche gedrückt und so gesichert. Unterlagen können die Reibungskraft erhöhen und so das Verrutschen zusätzlich verhindern.

Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich?

Bei der Ladungssicherung nimmt der Gesetzgeber sowohl Fahrer, Spediteure als auch Verlader in die Pflicht. Dennoch kommt es nach Unfällen immer wieder zu Ungereimtheiten, wer welche Verantwortung trägt und wie es mit der Haftung bei Unfallschäden aussieht.

Kommt es aufgrund falscher oder vorschriftswidriger Ladungssicherung zu Unfällen, können Fahrer, Verlader und Halter (z. B. Spediteure) zur Verantwortung gezogen werden. Trotzdem ist oft unklar, wer genau haftet.

Bei der richtigen Ladungssicherung von Straßenfahrzeugen sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschiedene Personen verantwortlich. Vor und während der Fahrt ist beispielsweise der Fahrer verantwortlich. Außerdem können folgende Personen haftbar sein:

  • Spediteur, Fahrzeughalter
  • Hersteller, Versender
  • Versandleiter, Verlader
Der LKW-Fahrer muss vor Fahrtantritt die Ladung prüfen
Der LKW-Fahrer muss vor Fahrtantritt die Ladung prüfen

Eventuell ist auch der Besteller von Fahrzeugen und Hilfsmitteln, Entscheider für die Verpackung sowie der Gefahrengutbeauftragte in die Verantwortung zu nehmen.

Grundsätzlich muss der Fahrer die Ladungssicherung vor Fahrtantritt auch dann kontrollieren, wenn Dritte für die Beladung zuständig waren. Ist die Ladungssicherung nicht korrekt, kann er den Fahrtantritt verweigern.

Der Fahrer hat ebenso die Pflicht der Prüfung. Das heißt, er muss die Ladungssicherung kontrollieren, auch wenn die Beladung durch eine dritte Person erfolgte. Der Fahrer hat notfalls die Fahrt bei nicht gegebener Ladungssicherheit zu verweigern. Vor und während der Fahrt hat er folgende Pflichten:

  • Prüfen der Lastverteilung und Ladungssicherung vor Fahrtantritt
  • Prüfung und ggf. Nachbesserung der Ladungssicherung während des Transportes
  • Anpassung der Geschwindigkeit/des Fahrverhaltens der Ladung/Ladungssicherung entsprechend

Er ist nicht für die Ordnungsmäßigkeit der Ausrüstung bzw. des Fahrzeugzustandes verantwortlich. Das ist in diesem Fall der Fahrzeughalter.

Laut Gesetz ist zudem der Verlader in der Pflicht, die Verantwortung für die Ladungssicherheit bei Straßenfahrzeugen nicht an den Fahrer abzugeben. Wenn keine Person innerhalb des Betriebs für die Ladungssicherung benannt wurde, muss angefangen vom Vorgesetzten bis hin zur Geschäftsführung die Verantwortung übernommen werden.

Ladungssicherheit: Das sagt die StVO

  • Laut § 22 StVO müssen Fahrer und Verlader „die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so verstauen und so sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können“.
  • Laut § 23 StVO ist der Fahrer zudem verantwortlich, „dass das Fahrzeug sowie die Ladung vorschriftsmäßig gesichert sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet. Er muss die betriebssichere Beladung der Fahrzeuge und die Ladungssicherung beachten“. Der Fahrer darf also die Fahrt nicht antreten, wenn die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist. Wie bereits erwähnt und wie der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) festlegt, ist der Fahrer dazu verpflichtet, die Ladungssicherung auch dann zu überprüfen und ggf. nachzubessern, wenn Dritte für das Be- bzw. Verladen zuständig waren.
  • Laut § 31 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) hat aber auch der Fahrzeughalter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit vorschriftswidriger Ladungssicherung weder anordnen noch zulassen.

Auch wenn sich die meisten Fahrer, Verlader oder Frachtführer über die Bedeutung der Ladungssicherheit im Klaren sind bzw. zwingend sein sollten, fehlt es in der Realität leider oftmals am Bewusstsein sowie dem nötigen Wissen – vor allem in puncto Physik. Einer der häufigsten Fehler ist, dass das Gewicht der Ladung falsch eingeschätzt wird. Klassische Ausreden wie: „Die Ladung ist so schwer und kann daher gar nicht verrutschen“ oder „Ich fahre immer sehr vorsichtig, da kann gar nicht passieren“ untermauern das. Dabei gilt:

Nicht das Gewicht sichert die Ladung vor Verrutschen, sondern die Reibung.

Allein durch den Einsatz einer rutschfesten Gummimatte wird die Ladungssicherheit enorm gesteigert.

Unfälle durch mangelnde Ladungssicherung: Statistik

Unfälle durch falsche Ladungssicherung
Unfälle durch falsche Ladungssicherung

Exakte Statistiken oder Zahlen zu der Anzahl von Unfällen, die durch mangelnde oder fehlende Ladungssicherung hervorgerufen wurden, gibt es zwar nicht, dafür aber sehr zuverlässige Schätzungen. Nach Aussage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ereignen sich in Deutschland pro Jahr rund 2.500 relevante Unfälle aufgrund von Ladungssicherungsfehlern. Dadurch entstehen Sachschäden in dreistelliger Millionenhöhe, die sich laut GDV auf rund 500 Millionen Euro jährlich belaufen. Hierbei handele es sich aber um eine sehr konservative Schätzung.

Erschreckend ist auch die nächste Zahl. Demnach seien rund 70 Prozent der Transporte, die eine Ladungssicherung bedürfen, nicht vorschriftsmäßig bzw. ausreichend gesichert. In 10 bis 20 Prozent dieser Fälle liegen sogar gravierende Mängel vor.

Dabei gibt es verschiedene Ursachen für die Missachtung der Ladungssicherung und Ladevorschriften:

  • hauptsächlich wird das bestehende Risiko unterschätzt
  • zudem herrscht ein chronischer Zeitmangel vor, der meist durch den intensiven Wettbewerb im Transportwesen und den damit verbundenen Kostensenkungen einhergeht

Bußgelder bei einem Verstoß gegen Ladungssicherung bei LKWs

Mit dem Bußgeldkatalog für Ladungen und Ladeeinrichtungen versucht die StVO für eine angemessene Ladungssicherung zu sorgen. Hierbei spielen die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder die Überschreitung der zulässigen Achslast eine wichtige Rolle. Bei Zuwiderhandlung gibt es je nach Schwere des Verstoßes ein entsprechendes Bußgeld und mitunter Punkte in Flensburg.

Übersicht über Verstöße gegen die StVO aufgrund von Überladung oder falscher Ladungssicherung:

  • Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert …
    • … bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
    • … bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen mit Gefährdung: 75 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Ladung oder Ladeeinrichtung gegen vermeidbaren Lärm nicht besonders gesichert: 10 Euro Bußgeld
  • Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte: 20 Euro Bußgeld
  • Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht: 25 Euro Bußgeld
  • Kfz, Anhänger oder Fahrzeug-Kombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kfz überschritten war
    • …bei Kfz über 7,5 t oder Kfz mit Anhänger über 2 t Überschreitung um mehr als
      • 5 Prozent: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt
      • 20 Prozent: 190 Euro Bußgeld, 1 Punkt
    • Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als
      • 5 Prozent: 140 Euro Bußgeld, 1 Punkt
      • 10 Prozent: 235 Euro Bußgeld, 1 Punkte
    • … bei Kfz bis 7,5 t Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme, Überschreitung um mehr als
      • 20 Prozent: 380 Euro, 1 Punkt

Die Höhe vom Bußgeldbescheid wird im Zweifelsfall vom Richter festgelegt, kann aber im Vorfeld mit Hilfe des Bußgeldrechner in Erfahrung gebracht werden (ohne Gewähr).

Mehr Infos zur Ladungssicherung in Kraftfahrzeugen finden Sie in unserem Video:

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner für LKW-Überladung

33 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Josef
    Am 31. Juli 2019 um 13:00

    Hallo,
    <7,5 t Wohnmobil. Ab welcher Überladung muss ich die Überladung vor Ort beseitigen?

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 15:06

      Hallo Josef,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Uwe m.
    Am 17. Januar 2019 um 4:58

    Frage
    Ich wurde gewogen ( LKW<7.5t) und hatte eine Achslast Überschreitung von 17% auf der zweiten Asche muss ich mit einem Punkt rechen?

  3. Fabian
    Am 10. November 2017 um 14:07

    Hallo,

    wird bei Überladung eines 7,5t LKW ( Fuhrerscheinklasse C1 ) nur die Überladung geahndet oder gilt hier auch Fahren ohne Fahrerlaubnis ?
    Welches Bußgeld kann verlangt werden.

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:06

      Hallo Fabian,

      mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg (plus einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) führen. Maßgeblich ist also die zulässige Gesamtmasse und nicht das tatsächliche Gewicht. Aus diesem Grund dürfte es sich lediglich um eine Überladung handeln. Die Bußgelder können Sie der Tabelle unter dem Reiter “Bußgeldkatalog” entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Sven
    Am 9. Mai 2017 um 19:10

    Hallo,
    Ich besitze einen Tieflader und befördere gelegentlich damit LKWS vom Ruhrgebiet nach Hamburg, oft müssen wir einen Renault Magnum laden, dieser ist an sich schon sehr hoch, auf meinem Tielader beträgt die Höhe dann 4,20 m,
    mit welcher Strafe muss ich Rechnen wenn ich vom BAG angehalten werde ?
    Ich finde leider nichts zum Thema überhöhe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 7:47

      Hallo Sven,

      am besten wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Er wird Ihnen diesbezüglich zuverlässige Auskünfte geben können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. kevin
    Am 10. Mai 2016 um 17:35

    hallo was für strafen kommen auf mich zu und muss ich das fahrzeug stehen lassen wenn:

    ich mit einnem LKW bis 3,5t (Dodge Ram Pick Up) und einem Anhänger bis 3,5t unterwegs bin und den hänger ca 200kg also ca 10% überladen habe mit einem fahrzeug das nicht leichter gemacht werden kann

    PS ich komme Aus Österreich

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Mai 2016 um 6:53

      Hallo Kevin,

      bei 10 Prozent gibt es ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Entscheidend ist allerdings die zulässige Anhängelast des Pick Ups und welchen Führerschein Sie inne haben. Es ist möglich, dass wenn Sie angehalten werden, Sie die Überladung vor Ort rückgängig machen müssen. Eine Weiterfahrt kann Ihnen verwehrt und ein Fahrverbot für das Fahrzeug ausgesprochen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Andreas
    Am 30. März 2016 um 13:20

    Sehr geehrte Redaktion von bussgeldkatalog.org,

    ich arbeite in der (Erd-) Baubranche und habe das Problem mit immer wechselnden und somit auch immer unterschiedlich schweren Schüttgütern/Bodenarten (Kies, Sand, Lehm, trocken, nass, …).
    Baustellen haben dazu in den seltensten Fällen Wiegeeinrichtungen.
    Frage 1: gibt es für Baustellen spezielle Handlungsempfehlungen oder gar Ausnahmen von gestzlichen Bestimmungen?
    Frage 2: wie wird im Falle einer Überladung der Verlader zur Verantwortung gezogen?
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. März 2016 um 7:50

      Hallo Andreas,

      uns sind keine Ausnahmen für diesen speziellen Fall bekannt. Gemäß Bußgeldkatalog werden lediglich Fahrer und Halter des Fahrzeugs belangt, der Verlader kann also nur arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Timo
    Am 1. Dezember 2015 um 16:13

    Kann ich mich selbst anzeigen .Ohne das mein Arbeitgeber dahinter kommt? Muss täglich mit ca.48-50 tonnen fahren.Meine jetzt bei einer BAG kontrolle.Oder gibt es auch die Möglichkeit,die BAG zu informieren?

    • bußgeldkatalog.org
      Am 7. Dezember 2015 um 9:20

      Hallo Timo,
      für die mangelhafte oder fehlende Ladungssicherung haften Sie als Fahrer genauso wie der Spediteur, Versender als auch der Verlader. Bei einer Anzeige belasten Sie also auch sich selbst.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Rosi
    Am 8. Oktober 2015 um 10:28

    Wie ist den die Rechtslage wenn der LKW überladen ist und ich in Belgien von der Polizei angehalten werden? Gilt da das gleiche wie im Bußgeldkatalog Deutschland?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2015 um 9:27

      Hallo Rosi,

      nein, da Sie sich auf belgischem Grund und Boden befinden, gelten die dortigen Regeln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Rosi
        Am 12. Oktober 2015 um 13:09

        Vielen Dank für Ihre Antwort. Wissen Sie den wie die Rechtslage in Belgien ist, wenn der LKW überladen ist?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 19. Oktober 2015 um 9:59

          Hallo Rosi,

          die Bußgelder für eine Überladung in Belgien fangen bei etwa 50 Euro an. Liegt die Geldbuße bei über 70 Euro, kann sie auch in Deutschland vollstreckt werden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Torsten A.
    Am 25. September 2015 um 11:37

    Wie wird die Überladung bezüglich der Bußgeldtabelle (2% bis 5%) gerechnet? Mein LKW darf 40t. Gesamtgewicht haben. Werde ich nun gesamt mit 42t. gewogen, liege ich dann in die 5% Verwarngeldbereich??? Oder wird die Berechnung von der Zuladung aus berechnet???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. September 2015 um 9:57

      Hallo Torsten,

      die Überladung vom LKW-Bußgeldkatalog wird anhand des Gesamtgewichts berechnet, welches gemessen wurde. 42 Tonnen wären dann also fünf Prozent mehr, als das Gesamtgewicht betragen darf (40,8 t dementsprechend zwei Prozent).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Heinz L.
    Am 30. Juli 2015 um 16:21

    Mein Chef meint wenn ich mit einem Autotransporter gewogen werde, wird vom Eigengewicht des jeweiligen Pkw´s noch eine Person und ein voller Tank abgezogen also ein geladener Pkw der 1300 kg Eigengewicht hat wird mit ungefähr 1100 kg angesetzt.Ich meine das ist Quatsch, ich fahre auf die Waage und das tatsächliche Gewicht zählt ,mit mir im Führerhaus. Oder ?????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2015 um 16:09

      Hallo Heinz,

      wenn Ihr Transporter auf die Waage kommt, wird nichts mehr abgezogen. Einige Behörden ziehen jedoch noch etwas ab, weshalb viele Unternehmer dieser Meinung sind. Rein gesetzlich darf jedoch nichts abgezogen werden; es gilt das, was die Waage anzeigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Michael 2
    Am 16. Juli 2015 um 17:34

    mein Chef weisst mich ausdrücklich an, den LKW zu überladen (statt 2,6to mit 4 to). Wird nur mein Chef oder auch ich als Fahrer bestraft ?
    Was ist, wenn ich den LKW um mehr als 30% überlade ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juli 2015 um 13:02

      Hallo Michael,

      in der Bußgeldtabelle finden Sie die Bußgelder für Fahrer, aber auch für die Halter. Letzteres ist in der Regel der Arbeitgeber. Das bedeutet, dass auch er ein Bußgeld zahlen muss. In manchen Firmen bestehen Verträge, dass der Chef das gesamte Bußgeld zahlt, wenn er den Fahrer ausdrücklich hinweist, den Lkw zu überladen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Michael
    Am 29. Juni 2015 um 4:32

    Habe mal eine Frage, die vielleicht viele interessiert, wo ich aber noch nirgens etwas gefunden habe!
    Wenn Fahrer und Halter eine Person sind und man bekommt ein Bußgeld, wo auch der Halter eines bekommen würde, muß man denn beide Bußgelder bezahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2015 um 7:52

      Hallo Michael,

      unseres Wissens nach wird in diesem Fall nur ein Bußgeldbescheid verschickt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. david
    Am 28. Mai 2015 um 17:00

    Fahre einen 5 to abgelastet auf 3,5 to.
    Darf ich über 15% überladen und zahle nur 35 € und kriege keinen punkt.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2015 um 7:48

      Hallo David,

      sollten Sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs überschreiten und es kommt zu einer Überladung, fallen die Sanktionen laut Bußgeldkatalog an. Vermutet die Behörde Vorsatz, kann das Bußgeld auch höher ausfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Adolf
    Am 26. Februar 2015 um 1:31

    Ich habe gehoert das der Verlader auch fuer ueberladung bestraft werden kann stimmt das ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2015 um 10:07

      Hallo Adolf,

      ja, das ist möglich. Auch der Verlader ist für die Ladungssicherung verantwortlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Lerchsberger
    Am 1. Oktober 2014 um 10:05

    Wie kann denn die Polizei eine Überladung unterwegs feststellen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 11:13

      Hallo,

      das Fahrzeug wird bei der nächsten Waage gewogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Farid
    Am 1. Oktober 2014 um 9:07

    folgende Frage stellt sich mir
    fahre einen Reisebus und sage den Gästen sie sollen kein gefährliches Gepäck in die Ablage über den Sitzen geben.
    Falls Sie es doch machen, wer bekomt dann das Bußgeld wegen ungesicherter Ladung, der Gast oder ich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 11:17

      Hallo Farid,

      das Bußgeld bekommt der Fahrer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (68 Bewertungen, Durchschnitt: 4,47 von 5)
LKW: Ladung und Ladungssicherung
Loading...
Das könnte Sie auch interessieren:

Nach oben