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Die Fahrtenbuch-Pflicht besteht nach einer Anordnung

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrtenbuch: Ist es Pflicht eines zu führen?

Fahrtenbuch: Ein Anordnung kann nach einem Bußgeldverfahren erfolgen.
Fahrtenbuch: Ein Anordnung kann nach einem Bußgeldverfahren erfolgen.

Wird ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes eingestellt, kann sich der betroffene Autofahrer oder Fahrzeughalter oft nicht lang freuen. Denn die Bußgeldbehörde kann das Führen von einem Fahrtenbuch zur Pflicht machen.

Denn kann der Fahrer nicht ermittelt werden, kontaktiert die Bußgeldbehörde den Fahrzeughalter. Und oft erhält dieser dann die Anordnung ein Fahrtenbuch zu führen.

In diesem Ratgeber sollen Tipps und Hinweise zur Fahrtenbuchplicht klären, ab wann die Anordnung für ein Fahrtenbuch ausgesprochen wird und was ein Betroffener im Buch dokumentieren muss. Denn nach einer Anordnung zum Führen von einem Fahrtenbuch ist es Pflicht, dieses ordnungsgemäß auszufüllen.

Keine Lust zum Lesen? Unser Video erklärt Ihnen, wann eine Fahrtenbuchauflage droht

Video über Fahrtenbuch und Fahrtenbuchauflage
Wann müsst Ihr mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen? Erfahrt es in unserem Video.

FAQ: Fahrtenbuch-Pflicht

Wann kann eine Fahrtenbuchuflage verhängt werden?

Fahrzeughalter können dazu verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dann muss der Halter jede einzelne Fahrt mit seinem Auto dokumentieren und genau auflisten, wer den Wagen außer ihm nutzt.

Was muss drin stehen?

Im Fahrtenbuch muss etwa der Name des Fahrers stehen, das Kennzeichen des Wagens und die Anschrift des Fahrers. Außerdem muss er eine Unterschrift leisten.

Lässt sich das Fahrtenbuch irgendwie abwenden?

Ja, unter Umständen können Sie das Fahrtenbuch noch umgehen. Dafür müssen Sie Einspruch einlegen. Mehr dazu hier.

Fahrtenbuch führen: Pflicht kann entstehen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geschieht auf Grundlage des § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Kann nach einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr der Fahrer nicht identifiziert werden, ist es aufgrund dieses Paragraphen möglich, für den Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch zur Pflicht zu machen. Er muss dann für eine bestimmte Dauer dokumentieren, wer damit wann mit seinem Kfz gefahren ist. Das Fahrtenbuch kann Pflicht für ein oder mehrere auf den Halter zugelassene Fahrzeuge sein und sogar für zukünftig zugelassene Kfz gelten.

Im Bußgeldverfahren versucht die zuständige Behörde zuvor zu ermitteln, wer zum Tatzeitpunkt mit dem Kfz gefahren ist. Dazu verschickt sie z. B. Anhörungs– oder Zeugenfragebogen. Kann sie nach drei Monaten immer noch keinen Täter ermitteln, gilt die Ordnungswidrigkeit in der Regel als verjährt.

Wirkt der Fahrzeughalter bei Aufklärung der Tat nicht mit, kann das negativ ausgelegt werden. Hier kann dann die Auflage zum Führen von einem Fahrtenbuch erfolgen.

Fahrtenbuch: Diese Pflichtangaben müssen Sie tätigen

Der Fahrzeughalter muss vor jeglichen Fahrten Angaben zur Fahrt eintragen. Dabei ist im Fahrtenbuch die Dokumentation der Uhrzeit genauso Pflicht wie die Angaben zu Datum und Fahrer.

Insgesamt sind im Fahrtenbuch folgende Pflichtangaben einzutragen:

  • Wann die Fahrt beginnt, Tag und Uhrzeit sind festzuhalten
  • Wann die Fahrt endet, Tag und Uhrzeit sind festzuhalten
  • Persönliche Informationen des Fahrers, wie Anschrift und vollständiger Name
  • Nummernschild bzw. Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs

Die Unterschrift des betroffenen Fahrers ist in jedem Eintrag zu leisten, sodass festgestellt werden kann, dass auch tatsächlich dieser Fahrer unterwegs war.

Besteht die Fahrtenbuchpflicht, muss das Buch bei jeglichen Fahrten mitgeführt und vorgezeigt werden, wenn dies durch Kontrollpersonen wie Polizisten verlangt wird. Auch ist es bei Nachfrage der zuständigen Behörde auszuhändigen.

Im zentralen Fahrzeugregister in Flensburg wird eine bestehende Anordnung zu einem Fahrtenbuch eingetragen. Die Pflicht zum Führen kann also durch alle Kontrollinstanzen eingesehen werden.

Strafen für die Missachtung der Fahrtenbuch-Anordnung

Laut § 31a StVZO kann die zuständige Behörde in unregelmäßigen Abständen die Einsicht verlangen, wenn für einen Fahrzeughalter die Fahrtenbuchpflicht besteht. Es kann daher auch vorkommen, dass die Behörde das Fahrtenbuch sehen möchte, der Fahrzeughalter jedoch noch nichts eingetragen hat.

Fahrtenbuchpflicht: Auf Verlangen muss das Fahrtenbuch vorgezeigt werden.
Fahrtenbuchpflicht: Auf Verlangen muss das Fahrtenbuch vorgezeigt werden.

Vom Nachtragen der Fahrten wird abgeraten, da dies Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Verstößt der Betroffene gegen die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, kann dies nicht zu einer erneuten Anordnung führen. Jedoch kann das mit einem Bußgeld ab 100 Euro geahndet werden.

Ein solches Bußgeld ist unter anderem dann möglich, wenn ein Fahrtenbuch nicht oder nicht vollständig geführt wird. Zudem können Sanktionen drohen, wenn das Fahrtenbuch nicht für die Dauer der vorgegebenen Fristen aufbewahrt wird oder dieses nicht der berechtigten bzw. zuständigen Person ausgehändigt wurde.

Das Fahrtenbuch muss maximal sechs Monate nach Ablauf der Frist noch aufbewahrt werden. Ist das Fahrtenbuch verloren gegangen, kann auch hier das Bußgeld fällig werden. Besteht für ein Fahrtenbuch die Pflicht, dieses bei jeglichen Fahrten zu führen und wird dies nicht eingehalten, kann die Dauer der Auflage verlängert werden.

Fahrtenbuch: Gegen diese Pflicht ist ein Widerspruch eine Option

Betroffene Fahrzeughalter können gegen die Auferlegung einer Pflicht für ein Fahrtenbuch Widerspruch einlegen. In diesem Zusammenhang bildet das Datum der Zustellung eine wichtige Frist. Denn der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Eingang der Anordnung erfolgt sein.

Ein Anwalt kann im Zweifelsfall abklären, ob ein solcher Widerspruch überhaupt sinnvoll ist oder ob der Fahrzeughalter die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches erfüllen muss

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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3 Kommentare

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  1. Dirk S
    Am 30. Oktober 2023 um 16:44

    Guten Tag,
    muss ich das Fahrtenbuch überhaupt anlegen, wenn ich für die Dauer der Fahrtenbuchauflage das Fahrzeug nicht fahre oder fahren lasse?
    Muss ich den Kilometerstand bei einer Überprüfung mitteilen?
    MfG
    Dirk S

  2. Thomas
    Am 1. Dezember 2020 um 12:19

    Hallo

    Ist die Fahrtenbuchführung im Ausland Pflicht? Ich habe einen Zeugenfragebogen aus Deutschland erhalten. Ich wohne in der Schweiz habe schweitzer Führerschein. Muss ich mich trotzdem zu der Angelegenheit äussern.

    Gruss

  3. Nantza
    Am 22. September 2020 um 21:05

    Hallo, Danke für das Info.

    Beim Jobsuche als Fahrer, wollen vielen Firmen den FAER sehen. Ist das Fahrtenbuchpflicht im Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) registriert?

    Danke!

    Nantza

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