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Schmerzensgeld einklagen: Was ist vor Gericht zu beachten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sie können Schmerzensgeld einklagen, wenn der Schädiger sich weigert, außergerichtlich zu zahlen.
Sie können Schmerzensgeld einklagen, wenn der Schädiger sich weigert, außergerichtlich zu zahlen.

Gegen Zahlungsweigerung vorgehen: Setzen Sie ihr Recht durch

Bei einem Unfall mit Verletzungen mit dem Auto weigern sich Unfallverursacher und deren Versicherungen oftmals, Schadenersatz zu leisten und hoffen darauf, dass der Geschädigte von seinem Vorhaben ablässt.

Will dieser sein Recht auf Geld jedoch nicht so einfach aufgeben, muss er Schmerzensgeld vor Gericht einklagen, um seinen Anspruch geltend zu machen.

Allerdings schreckt viele eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 7 bis 13 Monaten von diesem Schritt ab.

Warum Sie bei einem erlittenen Schaden dennoch Schmerzensgeld einklagen sollten, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld einklagen

Muss ich Schmerzensgeld immer einklagen?

Sollte die Versicherung des Schädigers beispielsweise viel weniger oder gar nicht zahlen wollen, müssen Sie das Schmerzensgeld wohl oder übel gerichtlich durchsetzen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, sich außergerichtlich mit der Versicherung zu einigen; in diesem Fall müssen Schmerzensgeldansprüche nicht eingeklagt werden.

Kann ich auch ohne Anwalt Schmerzensgeld einklagen?

Grundsätzlich kann es nicht schaden, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, wenn Sie Schmerzensgeld einklagen möchten. Ist das Amtsgericht zuständig (Beträge bis 5.000 Euro), besteht jedoch kein Anwaltszwang. Wird vor höheren Gerichten verhandelt, müssen Sie sich allerdings von einem Anwalt vertreten lassen.

Wie lange kann ich Schmerzensgeld einklagen?

Normalerweise kommt es nach drei Jahren zur Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen. Die Frist beginnt jedoch erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Schaden entstanden ist.

Wenn der außergerichtliche Weg scheitert – Klage auf Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher Schuldanspruch, der jedem zusteht, der Opfer einer Schädigung von Körper, Seele, Gesundheit oder Freiheit wurde. Geregelt ist dieser immaterielle Schadenersatz in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Mit der Regel wird versucht, etwas eigentlich nicht in Geldwerten Messbares – das leibliche Wohl – in die Form eines finanziellen Anspruches zu bringen. Voraussetzung des Schmerzensgeldes ist eine entsprechende Beeinträchtigung der Lebensqualität durch einen anderen.

Eine typische Fallkonstellation ist der Verkehrsunfall mit Personenschaden. Sind Sie unverschuldet Opfer von einem Autounfall und erleiden beispielsweise ein schweres Schleudertrauma oder andere Schäden, dann können Sie nicht nur den Totalschaden, sondern auch die erlittenen Schmerzen geltend machen, indem Sie Schmerzensgeld einklagen.

Doch der Gang zum Anwalt ist nicht der einzige Weg, auf dem Sie Ihren Anspruch durchsetzen können. Möglich ist zunächst auch immer, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dafür müssen Sie sich mit dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung in Verbindung setzen.
Wenn Sie Schmerzensgeld einklagen, sollten Sie Mindestwert oder Geldrahmen nennen.
Wenn Sie Schmerzensgeld einklagen, sollten Sie Mindestwert oder Geldrahmen nennen.

Versicherungen neigen jedoch gerade bei einem Auffahrunfall, der vielleicht nur einen Rippenbruch oder eine leichte Gehirnerschütterung verursacht hat, dazu, den immateriellen Schadenersatzanspruch zu verneinen oder den geforderten Wert deutlich zu unterschreiten.

Sich dagegen nicht zu wehren, kann einen Geschädigten im Ernstfall um einige Hundert Euro bringen.

Gerade bei langanhaltenden Folgeschäden würde der Verletzte sogar auf eine gegebenenfalls rechtmäßige Schmerzensgeldrente verzichten, wenn er der Regulierungstaktik der Versicherung anheimfällt.

In einem solchen Fall lohnt sich also die gerichtliche Durchsetzung Ihres Rechts, indem Sie das Ihnen zustehende Schmerzensgeld einklagen.

Die unbezifferte Leistungsklage – Ihr Weg zum Schmerzensgeld

Um ihr Schmerzensgeld erfolgreich einklagen zu können, ist die Hilfe eines Anwalts nicht nur ratsam, sondern sogar notwendig. Denn vor einem Landgericht oder Amtsgericht herrscht in Deutschland Anwaltszwang. Dieser ist auch durchaus zu Ihrem Nutzen, immerhin kann bereits eine kleine Formulierungsungenauigkeit in der Klage vor Gericht folgenreich sein und die Ihnen zustehende Höhe des Schmerzensgeldes um viele Euro mindern.

Die Kosten für den Anwalt trägt zudem der Schädiger, sodass der Konsultation eines Anwalts keine finanziellen Erwägungen im Wege stehen sollten.

Achtung: Eine strafrechtliche Verurteilung des Schädigers, beispielsweise wegen einer Gefährdung im Straßenverkehr, entbindet den Geschädigten nicht von der Verantwortung, Schmerzensgeld einklagen zu müssen, um seinen zivilrechtlichen Anspruch geltend zu machen. Das heißt, die strafrechtliche Sanktionierung für eine Körperverletzung oder Ähnliches erfolgt unabhängig von einem Zivilverfahren, welches nur auf Antrag des Opfers eröffnet werden kann.
Schmerzensgeld einklagen: Mit einer unbezifferten Leistungsklage kommen Sie zu Ihrem Recht.
Schmerzensgeld einklagen: Mit einer unbezifferten Leistungsklage kommen Sie zu Ihrem Recht.

Gemeinsam mit einem Anwalt können Sie Schmerzensgeld einklagen, indem Sie eine unbezifferte Leistungsklage beim Amts- oder Landesgericht erheben. Unbeziffert ist diese, weil beim Schmerzensgeld die Höhe immer im Ermessen der gerichtlichen Entscheidung liegt.

Möglich und sinnvoll ist es aber, einen Mindestwert oder einen Rahmen zu benennen, innerhalb dessen der Schadenersatz festgesetzt werden soll. Eine Orientierungshilfe bietet hier eine Schmerzensgeldtabelle, die verschiedene Urteile bündelt.

In der Verhandlung muss der Geschädigte dann seine Verletzung ebenso detailliert darstellen, wie die Schuld des Schädigers und den kausalen Zusammenhang zwischen Schadensereignis und Verwundung. Es eignet sich insbesondere ein ausführliches Gutachten vom Arzt, aber auch Bescheinigungen von Sachverständigen können hilfreich sein.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Dimitri G
    Am 15. August 2023 um 13:29

    Sehr geehrte Damen und Herren, um Anforderungen nachzukommen bin ich in verschiedenen kö. Regionen verletzt geworden, bikezieht sich auf Berufserkrankung durch Überlastung u. Unterkühlung, zzgl . vor Ort mit Lebensumstände stark misshandelt.

    Bitte um Beiordnung eines Rechtsanwaltes

    Dimitri G

  2. Kathi K.
    Am 3. Juni 2020 um 13:03

    Ich hab seit 21 Jahren vom Gericht festgelegten Tietel über Schmerzensgeld, der Verursacher bekommt nur Harz IV. Kann ich das irgendwie noch bekommen..
    LG Kathi

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