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Toleranzabzug beim Blitzer: Dieser Wert wird abgezogen

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Welcher Toleranzabzug wird innerorts & außerorts gewährt?

Der Toleranzabzug soll mögliche Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung kompensieren.
Der Toleranzabzug soll mögliche Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung kompensieren.

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung kommen unterschiedlichste Messgeräte zum Einsatz. Am häufigsten dienen diese der Kontrolle der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Ob nun aber mobile Lasergeschwindigkeitsmessung oder stationäre Radargeräte: Sowohl eingesetzte Technik als auch der Faktor Mensch können Messungenauigkeiten bedingen, sodass die Messungen nicht zu hundert Prozent exakt sind.

Um potentielle geringfügige Messungenauigkeiten zu berücksichtigen und zu kompensieren, wird dem betroffenen Verkehrssünder stets ein gewisser Toleranzabzug gewährt, d. h. von dem erhaltenen Messergebnis wird ein gewisser Wert in Abzug gebracht. Erst das hiernach erhaltene Ergebnis wird bei der Ahndung entsprechender Verstöße herangezogen.

Entweder die Messsysteme selbst ziehen diesen Toleranzwert automatisch von dem Messergebnis ab oder aber es erfolgte eine manuelle Aufrechnung bei der Auswertung. Doch wie hoch ist der gewährte Toleranzabzug? Spielt der Blitzer, der bei der Messung zum Einsatz kam, dabei eine Rolle?

FAQ: Toleranzabzug bei Blitzer, Radarfalle und Laser

Wozu dient der Toleranzabzug beim Blitzen?

Eine Toleranz wird bei Messungen durch Blitzer abgezogen, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen.

Wie viel beträgt der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?

Wie viel km/h die Polizei abzieht, richtet sich nach der gemessenen (bzw. gefahrenen) Geschwindigkeit. Bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h beträgt der Toleranzabzug in aller Regel 3 km/h. Bei Geschwindigkeiten darüber liegt er bei 3 %. Einen Überblick zu den Toleranzwerten und möglichen Ausnahmen bietet diese Grafik.

Wann ist ein höherer Toleranzabzug möglich?

Bei Videonachfahrsystemen gilt ein höherer genereller Toleranzabzug von 5 km/h bzw. 5 %. Zudem können Gerichte in Einzelfallentscheidungen auch höhere Toleranzabzüge festlegen, wenn es bei der Messung zu Fehlern kam, die zwar problematisch waren, die Ergebnisse jedoch nicht gänzlich ungültig machten.

Keine Lust zu lesen? Erfahren Sie alles Wichtige zum Toleranzabzug in unserem Video!

Wann kommt ein Toleranzabzug zum Tragen? Im Video klären wir auf.
Wann kommt ein Toleranzabzug zum Tragen? Im Video klären wir auf.

Bußgeldrechner zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Der folgende Bußgeldrechner kann den Toleranzabzug berücksichtigen. Sie können wählen, ob von der gefahrenen Geschwindigkeit bereits ein Toleranzwert in Abzug gebracht wurde oder nicht. Bei “Ja” wird der Rechner eigenständig einen Toleranzabzug berücksichtigen.

Spezifische Ratgeber zum Toleranzabzug bei Blitzer & Co.

Toleranzabzug: Gefahrene Geschwindigkeit als maßgebendes Kriterium

In aller Regel ist es unerheblich, welches Messgerät im Einzelfall genutzt wurde, der bei Blitzer & Co. bestimmte Toleranzabzug folgt hier stets denselben Vorgaben. Die Höhe des Abzugs richtet sich dabei im Wesentlichen nach der gefahrenen Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs. Dabei spielt es grundsätzlich auch keine Rolle, wo im Einzelfall gemessen wurde. Das bedeutet, dass der Toleranzabzug auf Autobahn, außerhalb geschlossener Ortschaften oder innerorts immer denselben Kriterien unterliegt.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird folgender Toleranzabzug gewährt:

  1. gefahrene Geschwindigkeit bis 100 km/h: Toleranzabzug von 3 km/h
  2. gefahrene Geschwindigkeit über 100 km/h: Toleranzabzug von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit

Dieser Toleranzwert wird in Abzug gebracht unabhängig davon, ob tatsächlich eine geringfügige Messungenauigkeit vorlag oder nicht.

Einige Beispiele zur Veranschaulichung:

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts in Tempo-50-Zone

Toleranzabzug beim Blitzer: Innerorts in Tempo-30-Zone geblitzt? In der Regel werden 3 km/h abgezogen.
Toleranzabzug beim Blitzer: Innerorts in Tempo-30-Zone geblitzt? In der Regel werden 3 km/h abgezogen.

Angenommen Sie wurden in einer 50er-Zone geblitzt und das Messgerät hat eine gefahrene Geschwindigkeit von 73 km/h festgestellt: In diesem Fall werden von dem Messwert noch einmal 3 km/h abgezogen. Ihnen kann mithin eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h zur Last gelegt werden. Der Toleranzabzug verhinderte hier im Einzelfall sogar die Verhängung eines Punktes, der ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts drohen würde. Stattdessen ist in der Regel bis 20 km/h eine Geldbuße von maximal 70 Euro vorgesehen.

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auch bei Geschwindigkeitsverstößen ein Tempo von mehr als 100 km/h eher selten, sodass der Toleranzabzug innerorts, ob in 30er- oder 50er-Zone wohl zumeist bei 3 km/h liegt. Sollte die magische Grenze von 100 km/h doch einmal überschritten sein, werden stattdessen wieder 3 % von dem Gesamtmesswert in Abzug gebracht.

Ob bei einer Geschwindigkeitsmessung der Toleranzabzug erfolgt ist, können Sie in der Regel direkt dem Bußgeldbescheid entnehmen. In der Aufstellung des Tatbestands findet sich in der Regel die Aussage “festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug” ggf. neben dem eigentlichen Messwert.

Toleranzabzug bei Verstößen außerorts

Außerhalb geschlossener Ortschaften sind in der Regel ebenso feste Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgegeben. Auf Landstraße, Kraftfahrstraße und Bundesstraße liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit regelmäßig bei maximal 100 km/h.

Angenommen nun auf einer Landstraße ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h vorgegeben. Erwischt Sie ein Blitzer und misst eine Geschwindigkeit von beispielsweise 100 km/h, wird vom Blitzer-Ergebnis ein Toleranzabzug von ebenfalls 3 km/h gewährt. Das heißt, dass Ihnen am Ende eine Geschwindigkeitsübertretung von 17 km/h zur Last gelegt werden kann.

Generell gestattet die Straßenverkehrsordnung außerhalb geschlossener Ortschaften nur Geschwindigkeiten bis 100 km/h. Eine Ausnahme gilt hier zumeist nur vereinzelt für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Dies jedoch regelmäßig nur auf Autobahnen oder ähnlich gut ausgebauten Verkehrswegen mit getrennten Fahrbahnen.

Toleranzabzug bei einem Blitzer auf der Autobahn

Auch bei höheren Geschwindigkeiten wie auf der Autobahn braucht es für den Toleranzabzug keiner komplizierten Rechnungen.
Auch bei höheren Geschwindigkeiten wie auf der Autobahn braucht es für den Toleranzabzug keiner komplizierten Rechnungen.

Auf der Autobahn fahren vor allem Pkw- und Fahrer anderer kleinerer Kfz häufig weit schneller als 100 km/h und das in der Regel auch erlaubtermaßen. Nicht selten werden hier Geschwindigkeiten bis 130 km/h gestattet, auf einem überwiegenden Teil des Autobahnnetzes gibt es für sie sogar keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h steigt die allgemeine Anfälligkeit für Messungenauigkeiten bei Blitzern, weshalb hier ein höherer Toleranzwert gewährt wird.

Angenommen also Sie waren in einem Abschnitt, in dem Tempo 100 maximal zulässig war, mit 130 km/h unterwegs und wurden geblitzt. In diesem Fall werden von dem Messwert, den der Blitzer erfasste, als Toleranzabzug 3 % heruntergerechnet. Das heißt, von den 130 gemessenen km/h werden 3,9 (aufgerundet 4) km/h abgezogen, sodass sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ergibt.

Ausnahme bei Videonachfahrsystemen: Erhöhter Toleranzabzug

Abweichend von den obigen allgemeinen Regelungen wird ein größerer Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren gewährt. Aufgrund der stärkeren Anfälligkeit für Messungenauigkeit wird hier von den erhaltenen Messwerten in der Regel folgender Wert in Abzug gebracht:

  1. gefahrene Geschwindigkeit bis 100 km/h: 5 km/h
  2. gefahrene Geschwindigkeit über 100 km/h: 5 %
Bei einzelnen Nachfahrsystemen wird sogar regelmäßig ein Toleranzabzug von 20 % gewährt. Betroffen hiervon ist insbesondere das Messsystem PoliScan Speed.

In der folgenden Grafik sind die Abgaben zum Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch einmal zusammengefasst. In der Regel beträgt dieser 3 km/h bzw. 3 %, in Ausnahmefällen ist ein Sicherheitsabschlag von 5 km/h bzw. 5 % vorgesehen.

Die Grafik zeigt anhand von Rechenbeispielen welche Toleranzwerte verschiedene Methoden zur Geschwindigkeitskontrolle haben und wie viel Kilometer pro Stunde vom Messergebnis abgezogen werden können.
Die Grafik zeigt anhand von Rechenbeispielen welche Toleranzwerte verschiedene Methoden zur Geschwindigkeitskontrolle haben und wie viel Kilometer pro Stunde vom Messergebnis abgezogen werden können.

Toleranzabzug nicht nur beim Blitzen wegen Geschwindigkeitsverstößen?

Es ist auch möglich, dass ein Toleranzabzug beim gemessenen Abstand gewährt wird.
Es ist auch möglich, dass ein Toleranzabzug beim gemessenen Abstand gewährt wird.

Auch bei Abstandsverstößen können vereinzelt Toleranzwerte von dem Messergebnis in Abzug gebracht werden. Bei der mobilen Abstandsmessung liegt der Toleranzabzug in der Regel bei 5 %, bei stationären Messgeräten bei 3 Metern.

Ein solcher Sicherheitsabschlag ist jedoch nicht bei allen Messgeräten vorgesehen. Das VAMA-Brückenabstandsmessverfahren gilt als besonders zuverlässig. Ein Abzug ist hier regelmäßig nicht vorgesehen (Ausnahmen können bei Geschwindigkeiten ab 155 km/h gelten).

Anders hingegen bewerteten Gerichte die Zuverlässigkeit der Messungen des Police-Pilot-Systems. Beim Toleranzabzug bei einer Abstandsmessung mit diesem Messsystem kann sogar ein Abschlag von 33,3 % vereinzelt wegen der Messungenauigkeit nicht genügen (OLG Düsseldorf, 2 Ss OWi 325/83).

Im Übrigen kann im Einzelfall auch bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ein Toleranzabzug erfolgen. Dies gilt insbesondere bei der Messung per Hand mit einer geeichten Stoppuhr. Der Sicherheitsabschlag kann hier bis zu 0,5 Sekunden betragen. Bei Ampelblitzern hingegen kann eine Toleranz von bis zu 0,4 Sekunden abgezogen werden. Dies gilt jedoch hauptsächlich für ältere Modelle, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vor 2004 zugelassen wurden. Wird ein Abschlag gewährt, kann das im Einzelfall den Unterschied zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Rotlichtverstoß ausmachen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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1 Kommentar

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  1. Andrea B
    Am 17. November 2022 um 14:46

    Gibt es auch ein Toleranzabzug bei Überschreiten der Uhrzeit-Vorgabe in 30er Zonen bspw. in Minuten? – da ja auch ihren im Fahrzeug nicht geeicht sind!? 4 Minuten vor Ablauf der Gescgwindugjeutsbegrenzung werden. Mir 20bkmh zu schnell vorgeworfen, wobei meine Autouhr genau 16 Uhr angezeigt hatte. In der Zeit 8-16 Uhr ist der Bereich 30 kmh vor einer Schule angezeigt.

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