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Vorschriftzeichen: Verkehrszeichen mit Geboten und Verboten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Die Vorschriftzeichen gemäß StVO

Jeder Auto- oder Lkw-Fahrer verlässt sich darauf, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten. Diese Annahme ist die Grundlage der Verkehrssicherheit. Im Umkehrschluss setzt sich damit jeder Straßenbenutzer selbst in die Verantwortung, den Verkehrszeichen Folge zu leisten. Doch dies ist im Schilderwald Deutschlands nicht immer einfach.

Die sogenannten Vorschriftzeichen sind für den Straßenverkehr von elementarer Wichtigkeit. Dieser Artikel erläutert Aussehen, Bedeutung und Konsequenzen der besonderen Verkehrszeichen.

Beispiele für die Verkehrszeichen: Vorschriftzeichen im Detail

Die meisten Autofahrer kennen sie in- und auswendig: Im Folgenden finden Sie übliche Vorschriftzeichen.

Zeichen 201-50: Andreaskreuz - stehend
Zeichen 201-50: Andreaskreuz – stehend
Zeichen 201-53: Andreaskreuz - liegend mit Blitzpfeil
Zeichen 201-53: Andreaskreuz – liegend mit Blitzpfeil
Verkehrszeichen 205: Vorfahrt gewähren
Zeichen 205: Vorfahrt gewähren
Verkehrszeichen 206
Zeichen 206: Halt. Vorfahrt gewähren
Verkehrszeichen 208
Zeichen 208: Vorrang des Gegenverkehr
Verkehrszeichen 209
Zeichen 209: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts
Zeichen 209-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung - links
Zeichen 209-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – links
Zeichen 209-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus
Zeichen 209-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus
Verkehrszeichen 211
Zeichen 211: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier rechts
Zeichen 211-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung - hier links
Zeichen 211-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links
Verkehrszeichen 214
Zeichen 214: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder rechts
Zeichen 214-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus oder links
Zeichen 214-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder links
Zeichen 214-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts oder links
Zeichen 214-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links
Verkehrszeichen 215
Zeichen 215: Kreisverkehr
Zeichen 220-20: Einbahnstraße - rechtsweisend
Zeichen 220-20: Einbahnstraße – rechtsweisend
Zeichen 223.1-50: Seitenstreifen befahren - 2 Fahrstreifen + Seitenstreifen
Zeichen 223.1-50: Seitenstreifen befahren – 2 Fahrstreifen + Seitenstreifen
Zeichen 223.2-51: Seitenstreifen nicht mehr befahren - 3 Fahrstreifen + Seitenstreifen
Zeichen 223.2-51: Seitenstreifen nicht mehr befahren – 3 Fahrstreifen + Seitenstreifen
Zeichen 223.3-52: Seitenstreifen räumen - 4 Fahrstreifen + Seitenstreifen
Zeichen 223.3-52: Seitenstreifen räumen – 4 Fahrstreifen + Seitenstreifen
Verkehrszeichen 224
Zeichen 224: Haltestelle
Zeichen 224-51: Schulbushaltestelle
Zeichen 224-51: Schulbushaltestelle
VZ 229: Taxenstand
Zeichen 229: Taxenstand
Zeichen 237: Radweg
Zeichen 237: Radweg
Zeichen 238: Reitweg
Zeichen 238: Reitweg
Verkehrszeichen 239
Zeichen 239: Gehweg
Zeichen 240: Gemeinsamer Weg für Fußgänger und Radfahrer
Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg
Zeichen 242-1: Beginn einer Fußgängerzone
Zeichen 242.1: Beginn einer Fußgängerzone
Zeichen 242-2: Ende einer Fußgängerzone
Zeichen 242.2: Ende einer Fußgängerzone
Verkehrszeichen 244-1
Zeichen 244.1: Beginn einer Fahrradstraße
Verkehrszeichen 244-2
Zeichen 244.2: Ende einer Fahrradstraße
Zeichen 245: Bussonderfahrstreifen
Zeichen 245: Bussonderfahrstreifen
Zeichen 250: Verbot für alle Fahrzeuge
Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
Zeichen 251: Verbot für Pkw
Zeichen 251: Verbot für Kraftwagen
Zeichen 253. Verbot für Lkw
Zeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Zeichen 254: Verbot für Fahrradfahrer
Zeichen 254: Verbot für Radverkehr
Zeichen 255: Verbot für Kraftfahrräder
Zeichen 255: Verbot für Krafträder
Zeichen 257-50: Verbot für Mofas
Zeichen 257-50: Verbot für Mofas
Zeichen 257-51: Verbot für Reiter
Zeichen 257-51: Verbot für Reiter
Zeichen 257-52: Verbot für Gespannfuhrwerke
Zeichen 257-52: Verbot für Gespannfuhrwerke
Zeichen 257-53: Verbot für Viehtrieb
Zeichen 257-53: Verbot für Viehtrieb
VZ 257-54: Verbot für Kraftomnibusse
Zeichen 257-54: Verbot für Kraftomnibusse
Zeichen 257-55: Verbot für Personenkraftwagen
Zeichen 257-55: Verbot für Personenkraftwagen
Zeichen 257-56: Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 257-56: Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 257-57: Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 257-57: Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 257-58: Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Zeichen 257-58: Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Zeichen 259: Verbot für Fußgänger
Zeichen 259: Verbot für Fußgänger
Zeichen 260: Verbot für Pkw und Krafträder
Zeichen 260: Verbot für Kraftfahrzeuge
Zeichen 261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Zeichen 261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Zeichen 262: Verbot für Fahrzeuge über dem angegebenen Gewicht
Zeichen 262: Tatsächliche Masse (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 263: Verbot für Fahrzeuge mit einer höheren Achslast als angegeben
Zeichen 263: Tatsächliche Achslast (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 264-2: Tatsächliche Breite (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 264-2: Tatsächliche Breite (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 265: Verbot für höhere Fahrzeuge als angegeben
Zeichen 265: Tatsächliche Höhe (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 266: Verbot für längere Fahrzeuge als angeben
Zeichen 266: Tatsächliche Länge (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 267: Einfahrt verboten
Zeichen 267: Verbot der Einfahrt
Zeichen 268: Schneeketten vorgeschrieben
Zeichen 268: Schneeketten vorgeschrieben
Verkehrszeichen 269
Zeichen 269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Verkehrszeichen 270-1
Zeichen 270.1: Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Verkehrszeichen 270-2
Zeichen 270.2: Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Zeichen 272: Wenden verboten
Zeichen 272: Verbot des Wendens
Zeichen 273: Verbot, den angegebenen Mindestabstand zu unterschreiten
Zeichen 273: Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 274-60: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Zeichen 274-60: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Verkehrszeichen 274-1
Zeichen 274.1: Beginn einer Tempo 30-Zone
Verkehrszeichen 274-2
Zeichen 274.2: Ende einer Tempo 30-Zone
Zeichen 275: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
Zeichen 275: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (Unternummer (nur volle Zehner) steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 276: Überholen verboten
Zeichen 276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Zeichen 277: Überholen verboten für Lkw
Zeichen 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Zeichen 277.1: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen
Zeichen 277.1: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen
Zeichen 278-60: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Zeichen 278-60: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Verkehrszeichen 279
Zeichen 279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit (Unternummer (nur volle Zehner) steht jeweils für den Zahlenwert)
Verkehrszeichen 280
Zeichen 280: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
Verkehrszeichen 281
Zeichen 281: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Zeichen 282: Ende der Verbots- oder Gebotszone
Zeichen 282: Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
Zeichen 283: Haltverbot
Zeichen 283: Absolutes Haltverbot
Zeichen 283-10: Absolutes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts
Zeichen 283-10: Absolutes Haltverbot – Anfang – Aufstellung rechts
Zeichen 283-20: Absolutes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts
Zeichen 283-20: Absolutes Haltverbot – Ende – Aufstellung rechts
Zeichen 283-30: Absolutes Haltverbot - Mitte - Aufstellung rechts
Zeichen 283-30: Absolutes Haltverbot – Mitte – Aufstellung rechts
Zeichen 286: Eingeschränktes Haltverbot
Zeichen 286: Eingeschränktes Haltverbot
Zeichen 286-10: Eingeschränktes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts
Zeichen 286-10: Eingeschränktes Haltverbot – Anfang – Aufstellung rechts
Zeichen 286-20: Eingeschränktes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts
Zeichen 286-20: Eingeschränktes Haltverbot – Ende – Aufstellung rechts
Zeichen 286-30: Eingeschränktes Haltverbot - Mitte - Aufstellung rechts
Zeichen 286-30: Eingeschränktes Haltverbot – Mitte – Aufstellung rechts
Verkehrszeichen 290-1
Zeichen 290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
Verkehrszeichen 290-2
Zeichen 290.2: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone

Markierungen auf Straßen

Zeichen 293: Fußgängerüberweg
Zeichen 293: Fußgängerüberweg
Zeichen 294: Haltlinie
Zeichen 294: Haltlinie
Zeichen 295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
Zeichen 295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
Zeichen 296: Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
Zeichen 296: Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
Zeichen 297: Pfeilmarkierungen
Zeichen 297: Pfeilmarkierungen
Zeichen 297-1: Vorankündigungspfeil
Zeichen 297-1: Vorankündigungspfeil
Zeichen 298: Sperrfläche
Zeichen 298: Sperrfläche
Zeichen 299: Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
Zeichen 299: Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote

FAQ: Vorschriftszeichen?

Was hat es mit den Vorschriftszeichen auf sich?

Es handelt sich um die Verkehrszeichen, die Autofahrern ein bestimmtes Verhalten vorschreiben oder verbieten.

Was sind die häufigsten Vorschriftszeichen?

Ein bekanntes Vorschriftszeichen ist das Tempolimit. Um eine Übersicht zu erhalten, klicken Sie bitte hier.

Welche Folgen hat die Missachtung von Gebots- oder Vorschriftszeichen?

Die Bußgelder können teils sehr hoch ausfallen. Haben Sie durch die Missachtung zusätzlich die Verkehrssicherheit beeinträchtigt kommen auch Punkte und Fahrverbote infrage.

Vorschriftzeichen im Straßenverkehr

Vorschriftszeichen sind vielfältig.
Vorschriftszeichen sind vielfältig.

Die Vorschriftzeichen des Straßenverkehrs ordnen sich in zwei verschiedene Kategorien ein: Gebotsschilder und Verbotsschilder. Letztere sind meist rund und weisen einen breiten roten Rand auf. Gebotsschilder sind in der Regel ebenfalls rund, allerdings arbeiten diese mit der Signalfarbe blau.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Vorschriftzeichen im § 41 definiert:

(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.“

Es wird deutlich, dass diese Verkehrsschilder nicht nur lediglich der Orientierung oder Information der Fahrer oder Fußgänger dienen. Somit nehmen Vorschriftzeichen einen prominenten Platz ein: Diese Schilder sind gewissermaßen sichtbar gemachte Gesetze.

Aus diesem Grund sind Vorschriftzeichen gut sichtbar angebracht: Sie müssen von den Verkehrsteilnehmern schnell registriert werden.

Weitere Ratgeber zu Vorschriftzeichen

Vorschriftzeichen 206 missachtet? Es drohen Bußgelder

Anders als beispielsweise Gefahrenzeichen, enthalten Gebots- oder Verbotszeichen genaue Anweisungen, die es zu befolgen gilt. Der aktuelle Bußgeldkatalog 2024 sieht die entsprechenden Bußgelder und Ahndungen für Verkehrsteilnehmer vor, die ein Gebot oder Verbot nicht beachten.

Vorschriftzeichen regulieren den Verkehr auf vielfältige Weise: Die Festlegung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die Beschränkung der Straßennutzung oder auch ein komplettes Verbot der Befahrung für bestimmte Fahrzeuge. Auch die Anordnung zur Benutzung von Schneeketten für Kraftfahrzeuge oder die Kennzeichnung einer Zone nur für Fußgänger erfolgt über Vorschriftzeichen.

Überschreiten Sie beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Straßenabschnitts, reichen die Folgen von einem geringen 10-Euro-Bußgeld hin zu zwei Punkten in Flensburg, drei Monaten Fahrverbot und einem Strafgeld von 680 Euro.

Missachten Sie das Vorschriftzeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!), droht ein Bußgeld von 25 Euro. Gefährden Sie andere, kommt ein Punkt in Flensburg hinzu und der Betrag erhöht sich auf 100 Euro. Mündet die Vorfahrts- und Haltegebotsmissachtung sogar in einen Unfall, werden 20 Euro mehr fällig.

Übrigens: Wenn bezüglich der Geschwindigkeit keine Gebotsschilder den Verkehr dirigieren, gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 100 km/h

Mehr im Video: Geschwindigkeitsschilder

In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zu Geschwindigkeitsschildern.
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zu Geschwindigkeitsschildern.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Vorschriftzeichen: Verkehrszeichen mit Geboten und Verboten
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5 Kommentare

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  1. Günter H
    Am 16. Mai 2023 um 15:18

    Sehr geehrte Beraterinnen und Berater,
    innerorts habe ich folgende übereinander angebrachte Schilder gesehen mit Reihenfolge von oben nach unten:
    oben: Schild 274 mit 30 km/h
    Mitte: Schild 276 ( Überholverbot mit rotem und schwarzen PKW)
    unten: rechteckiges Zusatzzeichen 1049 (mit LKW, Kraftomnibus und PKW mit Anhänger)

    Meine Frage hierzu: gilt das Zusatzzeichen für beide darüber angebrachte Schilder oder nur für das Schild 276 (Überholverbot).

    Für ihre rechtssichere Antwort bin ich ihnen im voraus sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Günter H

  2. Hessel
    Am 19. August 2022 um 23:51

    Die Frage nach dem Geltungsbereich der Vorschriftszeichen wurde nicht beantwortet. Zb Gesch 30 kmh, auf 4km nicht durch zusatzsch. angegeben 3Kreuz, 2 Auffahrte. Dann Aufhebung Wie oft und Wieso muss das 30 kmh wdh werden?

  3. Rüdiger G
    Am 5. Oktober 2021 um 2:03

    Hätte gerne den neuen bußgeld Katalog

  4. Friedrich
    Am 24. Dezember 2020 um 20:50

    Wie hoch darf ein Verkehrsschild höchstens angebracht werden? Auf unserer Straße ist ein stationäres Verkehrsschild für 30er Geschwindigkeitsbegrenzung wenige Meter hinter einer Kreuzung an einem üblichen Rohrmast über anderen Schildern in 4 m Höhe angebracht. Ist das zulässig? Ich fürchte, dass dieses Schild von Autofahrern, die an der Kreuzung nach rechts in diese Straße einbiegen, vor allem bei Dunkelheit nicht wahrgenommen werden kann.

    • Henning
      Am 7. August 2023 um 18:16

      Ich habe neulich in einer von beiden Seiten befahrbaren Straße geparkt mit Parkautomat . Diese wird Mo Mi und Fr gereinigt was für mich nicht ersichtlich war da mich nichts darauf hinwies von meiner Richtung kommend . Von der Stadt kommend ist die Beschilderung an einem Baugerüst befestigt . Ich habe eine Geldstrafe von 25€ bekommen .

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